Vorsicht Technik: Die Sache mit ELSTER…

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Uii das liest man gar nicht gerne…gerade kam diese Mail bei mir rein – vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH):

In der amtlichen Anleitung zum Ausfüllen der Einkommensteuererklärung heißt es wörtlich: "Tragen Sie alle Beträge in Euro ein. Cent-Beträge runden Sie bitte zu Ihren Gunsten auf volle Euro-Beträge auf oder ab, wenn die Vordrucke nicht ausdrücklich die Eintragung von Cent-Beträgen vorsehen." Offenbar ist diese über Jahrzehnte praktizierte Übung aber noch nicht bei den Programmierern der neuen Finanzamts-Software "EOSS" angekommen.

Denn bei den elektronisch übermittelten Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben werden unter EOSS die Cent-Beträge programmgesteuert einfach abgeschnitten. Abziehbare Kosten werden also nicht auf volle Euro aufgerundet, sondern zu Ungunsten der Bürger abgerundet. Egal, ob der Nachkommabetrag einen oder 99 Cent ausmacht. Die Kürzung erfolgt – jedenfalls bei ELSTER-Erklärungen – selbst dann, wenn die Ausgaben entsprechend der Ausfüllanleitung aufgerundet erklärt wurden.

So werden z.B. bei einem allein stehenden sozialversicherungs- und kirchensteuerpflichtigen Arbeitnehmer die Beiträge zur Renten- Kranken- und Pflegeversicherung und die einbehaltene Kirchensteuer viermal abgerundet, wenn die Beträge nicht schon auf volle Euro lauten. Bei einem Ehepaar können es schnell acht Euro Abrundungsdifferenz sein. Das steuerpflichtige Einkommen ist also um vier bzw. acht Euro zu hoch. Macht je nach Steuersatz zwischen einem und vier Euro an Mehrsteuern aus. "Bei über 26 Mio. Steuerfällen werden den Steuerbürgern durch die mehrfache Abrundung von Cent-Beträgen überschlägig mindestens 50 bis 60 Mio. Euro vorenthalten", hat Jörg Strötzel, Vorstandvorsitzender der VLH, ausgerechnet. "Kleinvieh macht auch Mist" sagt der Volksmund dazu.

"Wirklich schlimm ist, dass man wegen dieser ungerechtfertigten Kürzungen nicht einmal Einspruch erheben kann", erläutert Strötzel weiter. Denn nach der Kleinbetragsverordnung werden Steuerbescheide nur geändert, wenn die Steuerauswirkung mindestens 10 Euro ausmacht. Die werden durch die Abrundungen allein aber nie erreicht.

Bürger, die in Hessen, Niedersachsen u. Nordrhein-Westfalen ihre Einkommensteuererklärung abgeben, sind von diesem Programmfehler noch nicht betroffen, weil EOSS derzeit erst in 13 der 16 Bundesländer eingesetzt wird. Hessen und Niedersachsen werden bis Ende 2011 aber auch auf EOSS umstellen. Nur Nordrhein-Westfalen will bis auf Weiteres an seinem bisherigen, richtig rechnenden Programm festhalten. Bleibt also zu hoffen, dass die EOSS-Programmierer die Funktion "Aufrunden" auch noch finden.