Bargeldverbot beim Finanzamt?

Bildquelle: markteinblicke.de

Wir haben uns längst daran gewöhnt, dass man viele Dinge nur noch mit Banküberweisung bezahlen kann: Strom, Gas, Wasser, Telefon … und, und, und. Da fällt es kaum als etwas Besonderes auf, dass dies auch für die Steuer beim Finanzamt gilt.

Aber halt: Ist Letzteres nicht doch etwas Besonderes? Schließlich ist Bargeld unser einziges „gesetzliches Zahlungsmittel“. Das bedeutet, dass es eigentlich jedermann zur Bezahlung akzeptieren muss. Wenn nun der Staat mit seinen Finanzämtern selbst dagegen verstößt, handelt er dann nicht gegen seine eigenen Gesetze?

Das kann ich nicht glauben und habe deshalb einen Selbstversuch gestartet: Ich will meine Steuerschuld mit Bargeld bezahlen. Über den Fortgang werde ich hier berichten.

Der Start verläuft schon mal ernüchternd – mit einem Anruf bei der Finanzkasse:

„Brichta guten Tag. Bin ich mit der Finanzkasse verbunden?“

„Ja.“

„Prima, ich möchte gerne wissen, wo und zu welchen Zeiten ich meine Steuerschuld mit Bargeld begleichen kann?“

„Mit Bargeld?“

„Ja, mit Banknoten.“

„Bei einer Bank, dann überweisen.“

„Ich will nicht überweisen, sondern bar einzahlen.“

„Das geht nicht, wir haben keine Kasse mehr.“

„Wieso, ich telefoniere doch gerade mit der Kasse, wie sie mir gesagt haben.“

„Ja, aber wir haben nur noch bargeldlosen Zahlungsverkehr.“

„Aber es muss doch die Möglichkeit geben, seine Steuerschuld mit Bargeld zu begleichen.“

„Ich kenne diese Möglichkeit nicht, aber ich frage mal bei einem Kollegen nach …“

Kurzes Warten, dann:

„Der Kollege kennt die Möglichkeit auch nicht. Ich kann noch einmal woanders nachfragen und Sie dann zurückrufen.“

„Ja danke, bis später.“

Der Rückruf kommt tatsächlich nach etwa anderthalb Stunden: Der Kollege habe doch eine Möglichkeit gefunden. Ich könne das Geld auf ein bestimmtes Konto bei der örtlichen Sparkasse einzahlen, und zwar gebührenfrei.

Prima, denke ich und will mich bei der Sparkassse vergewissern. Mein erster Gesprächspartner unter der Telefonnummer, die mir der Herr von der Finanzkasse gegeben hat, weiß aber von nichts. Er sitze im Firmenkundencenter, sagt er entschuldigend und rät mir, doch mal bei der Privatkundenhotline anzurufen.
Okay, denke ich, wähle eine neue Nummer und sage mein Sprüchlein wieder auf. Die freundliche Dame weiß jedoch auch nichts, erkundigt sich im Hintergrund und sagt dann: „Nur der Konto-Inhaber kann bei uns kostenlos einzahlen, für jeden anderen kostet es 6 € Gebühr.“

Ob es fürs Finanzamt eine Sonderregelung gebe, wisse sie nicht, sagt sie weiter, ich solle mal dranbleiben ….

Nun meldet sich eine weitere Dame von der „Kommunalkundenbetreuung“. Sie bestätigt mir die Einzahlungsmöglichkeit, aber nur mit Gebühr und schränkt noch zusätzlich ein: „Sofern sie ebenfalls ein Konto bei unserer Sparkasse haben, geht das auch nicht. Dann dürfen sie nur auf ihr eigenes Konto bei uns einzahlen und nicht auf ein anderes. Das verlangt das Geldwäschegesetz.“

Als ich ihr sage, dass dies nicht der Fall ist, macht sie mir ein Angebot: Sie könne eine einmalige Ausnahme machen und den Kassierer anweisen, keine Gebühr zu verlangen. „Aber nur dieses Mal. Beim nächsten Mal geht das nicht mehr.“

Ich denke, probieren wir’s mal, nenne ihr die Filiale, bei der ich einzahlen will, und weise sie noch darauf hin, dass ich erst in einigen Tagen dorthin kommen werde. „Kein Problem“, sagt sie, und wir legen beide auf.

Nun bin ich gespannt, wie’s weitergeht. (Fortsetzung folgt.)

BrichtaEin Beitrag von Raimund Brichta.

Seit 1992 moderiert Raimund Brichta die tägliche “TELEBÖRSE” auf n-tv, die älteste und populärste Börsensendung im deutschen Fernsehen.
Darüberhinaus ist der Diplom-Volkswirt als Sachbuchautor, sowie als freier Wirtschafts- und Finanzjournalist tätig.
Raimund Brichta ist Träger des State-Street-Preises für Finanzjournalisten 2008.

Bildquelle: Raimund Brichta/markteinblicke.de