Abgeltungsteuer gespart

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In wirtschaftlich turbulenten Zeiten setzen Investoren gerne auf die Krisenwährung Gold. Eine beliebte Anlageform hierzulande ist Xetra-Gold. Nun können sich Anleger über ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) freuen, das die Anlageform noch beliebter machen dürfte.

Der BFH hat entschieden, dass der Gewinn aus der Veräußerung oder Einlösung der Inhaberschuldverschreibungen, die dem Inhaber ein Recht auf Auslieferung von Gold gewähren, nach einer Mindesthaltedauer von einem Jahr nicht der Abgeltungsteuer unterliegt.

Zur Begründung heißt es, dass die Schuldverschreibung keine Kapitalforderung verbriefen würde, sondern einen Anspruch auf eine Sachleistung, also die Lieferung physischen Goldes und daher wie physisch erworbenes Gold zu behandeln ist.

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