Immobilienfinanzierung: Knackpunkt Widerrufsbelehrung

Bildquelle: markteinblicke.de

Häuslebauer und Immobilienfinanzierer, die nach dem 1. November 2002 ihre Finanzierung abgeschlossen haben, sollten noch einmal ihre Vertragsunterlagen ganz genau durchsehen. Unter Umständen kann das Darlehen vorzeitig beendet und auf einen Vertrag mit den derzeit günstigen Zinsen gewechselt werden – ohne dass dabei eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.

Entscheidend hierfür ist die Widerrufsbelehrung des jeweiligen Finanzierungsvertrages. Diese sind oftmals fehlerhaft, weshalb die 14-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen hat…

Die Details dazu auf unserer neuen Seite meineprivatenfinanzen.de.

Dort findet man auch die Begründung, warum man sich mit der Prüfung der Verträge nicht ewig Zeit lassen sollte: Ende für den „Widerrufsjoker“

Bildquelle: markteinblicke.de