Gold: Sicherheitsinvestment für jedermann zugänglich

Bildquelle: Pressefoto Deutsche Börse AG

Im Laufe der letzten Jahre wurde deutlich, dass Gold seine Funktion als ein „Sicherer Hafen“ weiterhin mit Bravour erfüllt. Angesichts der vielen Möglichkeiten, in Gold anzulegen, haben verschiedene Anlegergruppen die Chance, von der Attraktivität des gelben Edelmetalls als Sicherheitsinvestment zu profitieren.

Verpasste Gelegenheit

In den vergangenen Jahren haben Kryptowährungen wie Bitcoin für sehr viel Aufsehen gesorgt. Die einen glaubten, dass diese digitalen Währungen Zentralbankgeld ersetzen und eine bessere Absicherungsfunktion in wirtschaftlich turbulenten Zeiten als Gold übernehmen könnten. Zum Jahresende 2018 wurden sie dem ultimativen Test unterzogen und scheiterten dabei. Während die Aktienkurse weltweit aufgrund des chinesisch-amerikanischen Handelsstreits, des Brexit-Chaos, der Aussicht auf eine weltweite Konjunkturabkühlung oder der Sorgen vor zu schnell steigenden Leitzinsen in den USA purzelten, stürzte im vierten Quartal 2018 der Preis von Bitcoin, dem bekanntesten Vertreter unter den Kryptowährungen, noch stärker in die Tiefe. Der Wertverlust lag bei mehr als 40 Prozent. In der gleichen Zeit verteuerte sich die Feinunze Gold um knapp 8 Prozent. Die zwischenzeitlichen Börsenturbulenzen haben Marktteilnehmern offenbar eindrucksvoll vor Augen geführt, dass beim Thema Absicherung des Depots kein Weg an Gold vorbeiführt. Schließlich hat sich das gelbe Edelmetall schon seit jeher als ein so genannter „Sicherer Hafen“ bewährt.

Beim World Gold Council (WGC) war man schnell dabei, auf diesen Umstand hinzuweisen. Der im Jahr 1987 von der Goldbergbauindustrie zur Stimulierung der Goldnachfrage ins Leben gerufene Branchenverband führte an, dass die Kryptowährungen angesichts der Marktunsicherheiten zum Jahresende 2018 eine ideale Gelegenheit hatten, ihre Qualitäten im Vergleich zu klassischen „Sicheren Häfen“ wie Gold unter Beweis stellen. Allerdings hätten sie sich eher wie riskante Investments verhalten, während der Goldpreis sogar stark ansteigen konnte. Laut WGC hätten die Ereignisse im Schlussquartal 2018 gezeigt, dass sich die Annahme, Kryptowährungen könnten in wirtschaftlich turbulenten Zeiten als ein liquides und werterhaltendes Sicherheitsinvestment dienen, als nicht zutreffend erwiesen hat. Es werden verschiedene Gründe angeführt, warum Kryptowährungen wie Bitcoin kein Goldersatz sein können. Im Gegensatz zu Kryptowährungen sei Gold deutlich geringeren Preisschwankungen unterworfen. Außerdem sei der Goldmarkt wesentlich liquider. Zudem wurde inzwischen laut WGC ein sehr gutes Verständnis dafür entwickelt, welche Rolle Gold-Investments in einem gut ausbalancierten Depot spielen kann. Kein Wunder, dass die Goldnachfrage von Investoren die gesamte Goldnachfrage zuletzt ankurbelte. Dabei haben Anleger verschiedene Möglichkeiten, in Gold zu investieren:

Schwierige Wahl

Physisch

Eine Möglichkeit ist es, Gold in physischer Form vorzuhalten. Goldbarren oder -münzen sind eine beliebte Form. Natürlich wird auch sehr viel Schmuck aus Gold hergestellt. Auf diese Weise haben Gold-Fans das Edelmetall immer griffbereit, wenn sie es schnell veräußern möchten oder schlicht keinem anderen vertrauen, das eigene Gold aufzubewahren. Außerdem kann man sich auf diese Weise von Zeit zu Zeit ganz einfach am Glanz des eigenen Goldes erfreuen. Allerdings ist die Sicherheit ein Problem. Ein Bankschließfach wäre eine Lösung – der Zugang ist aber reglementiert. Ein eigener Safe wäre eine andere Option. Trotzdem muss man dann immer noch die Sorge haben, überfallen zu werden, was zu unruhigen Nächten führen kann.

Goldminenaktien

Eine andere Möglichkeit für Anleger besteht darin, in Aktien von Goldminenunternehmen zu investieren. Auf diese Weise partizipieren Anleger indirekt an der Entwicklung des Goldpreises. Schließlich hängt der Geschäftserfolg von Goldminenbetreibern in entscheidender Weise von den Goldnotierungen ab. Nachdem der Goldpreis im Herbst 2011 ein Rekordhoch bei 1.921 US-Dollar pro Feinunze erreicht hatte, folgte ein Preisrückgang. Darunter hatten Goldminenbetreiber zu leiden. Die Aktienkurse fielen in die Tiefe. In den vergangenen Jahren musste die Branche kräftig sparen und Schulden abbauen. Im Moment ist eine umfassende Konsolidierung im Gange. Übernahmen und Fusionen sorgen für neue Fantasien. Der langjährige Marktführer aus Kanada, Barrick Gold, übernahm den Rivalen Randgold Resources. Newmont Mining aus den USA tat sich mit Goldcorp zusammen. Es dürften nicht die letzten Deals gewesen sein.

Goldfonds

Sehr beliebt sind auch Goldfonds (ETFs) oder Goldzertifikate (Exchange Traded Commodities, ETCs). Gold-ETFs haben es in Deutschland jedoch schwer. Sie sind nicht zum öffentlichen Vertrieb zugelassen. Laut Investmentgesetzt darf ein Fonds höchstens 30 Prozent der ihm überlassenen Gelder in eine Anlage stecken. Bei einem Gold-Fonds geht es jedoch gerade darum, das gesamte Fondsvolumen in Gold zu investieren. Trotzdem haben Anleger hierzulande viele Möglichkeiten, indirekt an der Entwicklung des Goldpreises teilzuhaben.

ETCs

Bei den ETCs handelt es sich um Inhaberschuldverschreibungen, die mit physischen Goldbeständen besichert sind. In Deutschland sind vor allem Xetra-Gold sowie euwax Gold und euwax Gold II bekannt. Die Börse Stuttgart Securities GmbH emittierte im Oktober 2017 euwax Gold II und entwickelte damit euwax Gold weiter. Im Gegensatz zu euwax Gold können sich Anleger bei euwax Gold II das hinterlegte Gold grammgenau ausliefern lassen. Bei euwax Gold liegt die auslieferbare Stückelung bei 100 Gramm oder einem Vielfachen davon. Wer sich bei euwax Gold II 100 Gramm oder ein Vielfaches ausliefern lässt, zahlt bei der Börse Stuttgart weiterhin keine Gebühren. Bei anderen Stückelungen können jedoch Kosten anfallen. Im Fall des Konkurrenzproduktes Xetra-Gold waren auch in der Vergangenheit grammgenaue Lieferungen möglich.

Xetra-Gold vs. euwax Gold

Die Deutsche Börse Commodities GmbH hat die ebenfalls zu 100 Prozent mit Gold unterlegte Inhaberschuldverschreibung Xetra-Gold bereits im Jahr 2007 auf dem Markt gebracht. Damit ist Xetra-Gold wesentlich älter als das Konkurrenzprodukt euwax Gold, das 2012 aufgelegt wurde. Genauso wie bei euwax Gold II räumt jede einzelne Xetra-Gold-Schuldverschreibung dem Investor das Recht ein, die Lieferung von einem Gramm Gold zu verlangen. In beiden Fällen können Anleger auf die Goldpreisentwicklung setzen, ohne sich zu Hause um die Lagerung der Münzen oder Barren Gedanken machen zu müssen. Und trotzdem kann die Auslieferung des Goldes bei Bedarf verlangt werden. Zudem sind euwax Gold und Xetra-Gold genauso einfach handelbar wie eine Aktie und damit besonders schnell zu Geld zu machen, wenn dies einmal angebracht sein sollte.

FAZIT 

Unabhängig davon, ob sich Anleger letztlich für physisches Gold oder von der Finanzindustrie aufgelegte Derivate, deren Kursentwicklung sich am Goldpreis orientiert, entscheiden, ein gewisser Goldanteil im Depot ist wichtig. Dabei dürften diejenigen enttäuscht werden, die mithilfe von Goldinvestments schnelle und hohe Renditen erzielen möchten. Eine Goldbeimischung im Depot dient eher als Absicherung in wirtschaftlich turbulenten Zeiten.


nachgefragt bei…

RA/StB Dr. Sven Christian Gläser
Er ist Partner bei Ebner Stolz und berät mittelständische Unternehmen in steuerlichen Gestaltungsfragen sowie in Steuerstreitverfahren. www.ebnerstolz.de

  1. Was muss ein Anleger bei den beliebten ETCs wie Xetra-Gold steuerlich beachten?
    Werden ETCs eingelöst und die entsprechende Menge an Gold an den Anleger ausgeliefert, kann die erzielte Wertsteigerung zu versteuern sein. Dabei kommt es entscheidend auf die konkreten Emissionsbedingungen der Anlage an. Sind die Auslieferungsansprüche aus dem ETC nicht jederzeit durch Gold gedeckt, werden Kapitaleinkünfte realisiert, die mit dem Abgeltungsteuersatz von 25Prozent zzgl. Soli zu versteuern sind. Dabei spielt keine Rolle, wie lange die Zertifikate gehalten wurden. Entsprechendes gilt auch, wenn zwar jederzeit ausreichend Gold vorhanden war, um ausliefern zu können, dem Anleger aber ein Wahlrecht eingeräumt wurde, entweder Gold oder aber eine Geldzahlung in Höhe des aktuellen Werts des Auslieferungsanspruchs zu fordern.
    Ist das Zertifikat jedoch so ausgestaltet, dass Auslieferungsansprüche jederzeit durch Gold gedeckt sind und auch nur die physische Lieferung von Gold gefordert werden kann, kommt der Bundesfinanzhof zu dem Ergebnis, dass dann realisierte Wertsteigerungen nicht zu versteuern sind (BFH-Urteil vom 6.2.2018 – IX R 33/17).
  2. Welche steuerlichen Besonderheiten gelten für Anleger bei physischen Goldinvestments?
    Sofern es sich um Privatanleger handelt, sind Gewinne aus der Veräußerung von Gold steuerpflichtig, wenn zwischen Ankauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr verstrichen ist. Wurde also Gold zu unterschiedlichen Zeitpunkten erworben, sollte darauf geachtet werden, dass die jeweiligen Stücke möglichst außerhalb der Veräußerungsfrist von einem Jahr verkauft werden, um Wertsteigerungen steuerfrei zu realisieren. Das kann ggf. zu Diskussionen mit dem Finanzamt führen, wenn mehrmals gleich große Stücke zu unterschiedlichen Zeitpunkten gekauft wurden und nun zu belegen ist, welche konkreten Stücke in- oder außerhalb der Jahresfrist veräußert wurden. Hier sollte ordentlich dokumentiert werden.
  3. Wie ist die steuerliche Behandlung von geschenkten Goldmünzen?
    Die Schenkung löst grundsätzlich Schenkungsteuer aus. Hierfür können, auch wenn sich die Goldmünzen in einem Betriebsvermögen befinden, regelmäßig keine Steuerbegünstigungen in Anspruch genommen werden, da die Münzen als Verwaltungsvermögen hiervon ausgenommen sind. Werden die geschenkten Münzen später verkauft, ist wiederum die einjährige Veräußerungsfrist zu beachten, wobei die Haltezeit des Schenkers eingerechnet wird.

 

Bildquelle: Pressefoto Deutsche Börse AG