Einbruchschutz: My Home is my Castle

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Winterzeit ist Kaminzeit – dazu ein schöner Rotwein. Dieser schönen Lebensart widmen wir uns alle gerne. Doch die Winterzeit hat auch eine „dunkle Seite“. Es ist auch die Zeit der Einbrüche. Daher sollten Eigenheimbesitzer und Mieter den Fokus auf die Sicherheit legen.

Dieses Gefühl möchte keiner erleben wollen, viele haben es aber schon erleben müssen. Man kommt nach einem langen Arbeitstag oder gar nach einem schönen Urlaub nach Hause. Die Haus- oder Terrassentür ist angelehnt und beschädigt. Schnell geht da einem der Puls hoch. Dazu dieses Magendrücken, wenn man dann das Chaos in den eigenen vier Wänden vorfindet.

Das verlorengegangene Sicherheitsgefühl

Keiner will das erleben, doch es passiert. Oftmals weil man sich nicht genügend (ab)gesichert hat. Die Verletzung der Privatsphäre und das verlorengegangene Sicherheitsgefühl sind dann nicht selten für viele Betroffene schwerwiegender als der rein materielle Schaden.

Gerade im Winter ist es wichtig, die eigenen vier Wände gut zu sichern. Denn in der kalten Jahreszeit spielt die lange Dunkelheit Einbrechern gut in die Karten. Bereits die schon an Nachmittag einsetzende Dämmerung begünstigt einen längeren Zeitrahmen für einen Einbruch, vor allem zwischen November und März.

Am häufigsten eingebrochen wird freitags und samstags. Mehr als zwei Drittel der Einbrüche erfolgen tagsüber zwischen 8 Uhr und 22 Uhr. Einbrecher kommen in der Regel dann, wenn sie glauben, dass niemand zu Hause ist.

Sieht harmonisch aus, aber bitte mit Einbruchschutz. Bildquelle: markteinblicke.de

Der Schlüssel unterm Vorleger

Wir gehen alle oftmals morgens aus dem Haus und kommen nicht selten erst im Dunkeln wieder nach Hause, am Wochenende besuchen wir dann Freunde und sind stundenlang weg. Da ist „safety first“ auf jeden Fall angebracht! Das naive Deponieren des Ersatzschlüssels unter dem Vorleger direkt vor der Tür sollte den Zeiten unserer Großeltern angehören. Einbrecher-Profis wissen diese ganzen Verstecke, der Blumenkübel auf der Terrasse  oder das Fensterbrett. Solche „Backups“ sollten nicht genutzt werden.

Im Jahr 2018 ist zwar die Zahl der Wohnungseinbruchdiebstähle bundesweit gesunken, um etwa 30 Prozent auf insgesamt 97.504 Fälle nach über 116.000 Fällen in 2017. Doch der Schaden ist groß, rund 260 Mio. Euro. Diese viertel Milliarde Euro tut richtig weh, auch wenn viele Einbrüche scheitern. Andererseits ist die Aufklärungsquote mit nur etwas mehr als 18 Prozent nach wie vor relativ niedrig.

Bei 80 Prozent der Einbrecher handelt es sich um sogenannte Gelegenheitstäter, die eine sich ihnen bietende Gelegenheit wie ein gekipptes Fenster oder eine nicht abgeschlossene Tür nutzen. Täter sind zunehmend in Gruppen organisiert, die gezielt nach solchen einfachen Möglichkeiten suchen, deutlich weniger kommt es vor, dass die eigenen vier Wände gezielt über längere Zeit ausspioniert werden.

Die Täter gehen mit Methode vor

So oder so – die Sicherheit der eigenen vier Wände ist wichtig und die Menschen nehmen neben mechanischen Sicherheitsmaßnahmen wie Pilzkopfverriegelungen immer mehr auch digital vernetzte Sicherheitssysteme in Anspruch. Die Investitionen zahlen sich in jedem Fall aus.

Denn erkennt ein Täter Sicherheitsvorkehrungen oder schafft er es nicht innerhalb weniger Minuten oder gar Sekunden ins Haus, bricht er seinen Einbruchsversuch in aller Regel ab und zieht zum nächsten möglichen Objekt weiter. 44 Prozent aller Diebstahlversuche scheitern an technischen Sicherheitsvorkehrungen.

Die alten Regeln einhalten

Abseits aller technischen Vorkehrungen sollte man die „alten“ Regeln nicht vergessen. Die Haustür beim Verlassen immer zweimal abschließen. Balkon- oder Terrassentüren müssen auch geschlossen sein und das Fenster „auf Kipp“ stehen lassen – lassen Sie es sein!
Auf dem Fußball-Platz verpönt – aber Sie sollen es machen: „Simulieren“ Sie!

Durch die Installation von Zeitschaltuhren oder Fernsehsimulatoren täuschen Sie Anwesenheit vor. Das An- und Ausschalten von Lichtsimulatoren und Rollläden zu elektronisch determinierten Zeitpunkten ist ein gutes Mittel dafür, aber bitte ohne immer wiederkehrenden Zeiten festzulegen. Einbrecher können schnell Muster schnell erkennen.

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„Bin dann mal weg…“

Auch während der Urlaubszeit gibt es ein paar Klassiker, die beachtet werden sollten. In Zeiten von Social Media sollte jeder eines vermeiden: Öffentlich und nicht nur dem engen Freundeskreis zu posten, wie man seine Koffer packt, am Flughafen steht und „bin dann mal weg für zwei Wochen“ zu schreiben. Das ist eine schöne Einladung für Einbrecher.
Abseits von Facebook & Co sollte man dafür sorgen, dass die eigenen vier Wände bei längerer Abwesenheit bewohnt aussehen.

Dazu gehört, dass der Nachbar den Briefkasten leert. Lassen Sie für die Dauer des Urlaubs tagsüber nicht die Rollläden herunter, das ist das klare Signal „hier ist niemand zu Hause“. Wenn Sie dann noch Ihrem Nachbarn eine gute Flasche Wein für das Helfen und das Überprüfen des Hauses geben, dann könnte er auch noch ein bisschen Rasen mähen. Kein Scherz! Denn auch ein zu hoher Rasen-Status oder verwelkte Blumen sind oftmals ein Zeichen, die auf Abwesenheit hindeuten.

Licht ins Dunkle bringen

Ein wichtiger Faktor im Außenbereich ist an strategisch guten Plätzen die Installation von Leuchten mit Bewegungsmeldern und Scheinwerfern. Bringen Sie Licht ins Dunkle und nehmen Sie den Langfingern den Schutz! Generell ist die Investition in Technik mehr als sinnvoll und zahlt sich im wahrsten Sinne des Wortes sehr oft aus. Sicherheitsschlössern oder verstärkte Fensterrahmen sowie funktionstüchtige Alarmsysteme gibt es heute für nicht zu teures Budget. In Zeiten von Smart Home oft sehr einfach per Smartphone und App sogar bedienbar. Selbst Attrappen und Alarmsystem-Aufkleber erzielen schon eine gute Wirkung.

Letztlich sollte man aber sein Haus nicht gleich zum Fort Knox umgestalten. Am besten ist es, einen Fachmann zu konsultieren. Wir raten hierzu die Experten zu befragen, die es am Besten mit dem Einbrecher-Klientel aufnehmen können. Die Polizei. In allen Bundesländern gibt es Beratungsstellen, die einem beim effektiven Einbruchschutz vor Ort kostenlos zur Seite stehen. Einbruchschutz wird sogar von Kreditanstalt für Wiederaufbau(KfW) gefördert. Informieren lohnt sich. Auf „Home sweet Home“ sollte schließlich jeder ein Anrecht haben.

Unser mE-Link-Tipp: www.polizei-beratung.de


Kurz nachgefragt bei Heiko Vollmer
Der Dipl. Wirtschaftsingenieur und Financial Advisor (ebs) ist seit 2007 Vorstand der FINGENIUM private finance AG. Er betreut dort vorrangig Privatkunden in Vorsorgefragen. www.fingenium.de

Welche Versicherung greift im Fall eines Einbruchs?

In der Regel greift hier -sofern vorhanden- die Hausratversicherung des Mieters oder Eigentümers. Sie übernimmt neben dem Schaden am „Inventar“ durchaus auch den Schaden an beschädigten Gebäudebestandteilen wie Türen oder Fenstern. Letztere können zwar auch im Rahmen der Wohngebäudeversicherung abgedeckt sein, müssen es aber nicht. Wichtig für Mieter: der Gebäudeeigentümer ist nicht in der Verantwortung für beschädigten oder gestohlenen Hausrat, auch wenn der Einbruch durch „Beschädigung“ des Hauses selbst erfolgt.

Was ist abseits der passenden Versicherungssumme noch zu beachten?

Zum einen ist bereits die Ermittlung der „richtigen“ Versicherungssumme alles andere als trivial. Als Richtlinie gelten hier für den sog. Unterversicherungsverzicht 650 bis 700 Euro pro Quadratmeter. Schnell kann ein Hausrat aber auch bei entsprechenden Wert- und/oder Kunstgegenständen, Uhren und ein paar Goldmünzen diesen kalkulatorischen Wert deutlich übersteigen. Denn eine Hausratversicherung leistet eine Erstattung zum Wiederbeschaffungswert der einzelnen Gegenstände. Deshalb werden die Versicherungssummen von den Versicherern auch in regelmäßigen Abständen dynamisch angepasst.

Eine Innovationsklausel empfiehlt sich, um den Vertrag „up to date“ zu halten.

Über die Versicherungssumme hinaus sollten Versicherungsnehmer vor allem auch auf die Regelungen zur groben Fahrlässigkeit, zur Außenversicherung („Hausrat auf Reisen“), zu Nutzwärmeschäden (Ofen/Kamin) und zunehmend auch zum Thema Elementarschäden achten. Eine Innovationsklausel empfiehlt sich, um den Vertrag „up to date“ zu halten. Die inhaltliche Differenzierung der oft stiefmütterlich behandelten Hausratversicherung umfasst heute über 80 (!) verschiedene Parameter und der durchschnittliche Hausrat wird immer hochwertiger.

Wie erhalte ich als Einbruch-Geschädigter meinen vereinbarten Versicherungsschutz?

Vor einem Einbruch müssen vor allem die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt werden (was leider oft nicht der Fall ist). So sind z.B. Fenster und Terrassentüren beim Verlassen der Wohnung oder des Hauses zu schließen und dürfen nicht angekippt sein. Haus- und Wohnungstüren müssen verschlossen und nicht nur zugezogen sein, zudem gibt es in diesem Bereich technische Mindestanforderungen. So dürfen Schließzylinder je nach Versicherer nur weniger Millimeter aus dem von außen nicht abschraubbaren Sicherheitsbeschlag hervorstehen. Sehr hilfreich sind auch für den Fall der Fälle gefertigte Inventarlisten. Versuchen Sie einmal spaßeshalber alle Gegenstände in Ihrem Wohnzimmer aus dem Kopf heraus aufzuzählen.

Sehr hilfreich sind auch für den Fall der Fälle gefertigte Inventarlisten.

Nach einem Einbruch gilt: unbedingt die Polizei rufen und den Einbruch anzeigen! Den Impuls, das Chaos sofort zu beseitigen unterdrücken und erst ausreichend detaillierte Fotos machen. Die Einbruchspuren müssen für die Polizei und auch den Versicherer ersichtlich sein. Gestohlene Bank- und Kreditkarten sowie Mobilfunkgeräte sperren lassen und den Schaden unverzüglich an den Versicherer melden.

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