Schlussgong: Steuersünder – Wie weit darf der Staat gehen?

Nach einer Serie von Verlusttagen sind die Aktienmärkte positiv in den neuen Börsenmonat gestartet. Sehr gute Konjunkturdaten aus den USA verstärken die Hoffnung, dass der unerwartet hohe BIP-Anstieg im 4. Quartal 2009 kein positiver Ausrutscher war.

Die aktuellen Kursentwicklungen an der Börse sind heute jedoch nur ein Randthema. Eine kleine Silberscheibe beherrscht alle Diskussionen.

Die wertvolle CD

Eine CD kostet nur wenige Cent, aber wenn diese CD ein Datenträger ist und – angeblich – 130.000 Datensätze von möglichen Steuersündern enthält, wird daraus ein wertvoller Schatz. Der Besitzer verlangt dafür 2,5 Mio. Euro vom deutschen Fiskus, die Steuerbehörden können nach ersten Vermutungen 100 Mio. Euro bei den deutschen Steuer-Sündern, die in der Schweiz geheime Konten besitzen, kassieren.

Rein finanziell ist der Deal eine klare Sache: Wenn der deutsche Staat nur 2,5 Mio. Euro einsetzen muss, um 100 Mio. Euro zu kassieren, ist das kaufmännisch betrachtet ein „Pflicht-Kauf“.

Die schwere Entscheidung

Aber natürlich gibt es nicht nur die kaufmännische Seite. Wie weit darf oder soll der Staat gehen, um Steuer-Betrüger zu enttarnen und zu bestrafen? Darf ein Rechtsstaat Diebesgut – genau das ist die CD nach bisherigen Erkenntnissen – erwerben und dem Dieb dafür 2,5 Mio. Euro zahlen? Wird der Finanzminister dann zum Hehler?

Wenn ein „Aussteiger“, der die krummen Geschäfte der Banken nicht mehr ertragen kann, diese CD anbieten würde, wäre die Angelegenheit moralisch etwas leichter zu bewerten. Wenn die Gerüchte aber stimmen, hat der Dieb aus dem Umfeld der Bank die Kundendaten bewusst heimlich kopiert, um daraus ein Geschäftsmodell zu machen.

Die Daten werden gefiltert. Jedes Land bekommt die Daten der Steuer-Sünder aus dem eigenen Land angeboten. Frankreich soll angeblich schon bezahlt haben. Jetzt ist Deutschland dran. Bei 130.000 Datensätzen dürften mehrere Dutzend Länder mögliche „Kunden“ sein, die ein Interesse an den speziellen Daten haben.

Der Datendieb ist also kein Robin Hood, der die Reichen ausplündert, um die Armen (die ehrlichen Steuerzahler) zu belohnen. Wir reden hier von einem kriminellen Geschäftsmodell, das seit Jahren praktiziert wird und dem Dieb wahrscheinlich zweistellige Millionengewinne bringt, wenn viele Länder zugreifen und zahlen. Der deutsche Staat soll einen Verbrecher reich machen. Das macht die Sache so schwierig.

Sachliche Diskussion unmöglich

Eine sachliche Diskussion ist in dieser Frage schon nicht mehr möglich. Die Moralkeule hat den Kampf schon entschieden. Die Grünen-Fraktionschefin Renate Künast hat es ganz offen formuliert: Wer gegen den Kauf der CD ist, hat keine moralischen Bedenken, sondern will nur seine Wähler schützen. Damit werden die wenigen CDU/CSU- und FDP-Politiker, die gegen den Kauf sind, direkt als „Beschützer“ der Steuer-Sünder gebrandmarkt.

Da im politisch wichtigen Bundesland NRW bald Wahlen sind, dürfte diese Künast-Aussage den Kampf entschieden haben. Die Wahlkämpfer werden sich als „Oberaufklärer“ aufspielen und eine harte Linie verfolgen.

Beziehung zu der Schweiz ist kein Argument

Die Schweizer Banker und Politiker bewerten die Frage natürlich ganz anders. Ein Rechtsstaat wie Deutschland dürfe kein Diebesgut kaufen. Passiert das doch, werden die Beziehungen schwer belastet.

Das ist aus meiner Sicht kein Argument gegen den Kauf der CD. Die Schweizer Politiker und Banken haben über Jahrzehnte relativ offen Steuer-Sünder aus aller Welt in das Land gelockt. Die Gesetze und Bankregeln waren perfekt für Betrüger. Dieses „Geschäftsmodell“ hat der Schweizer Wirtschaft Milliardengewinne gebracht.

In der Süddeutschen Zeitung hat Heribert Prantl einen schönen Vergleich gezogen: „Die Schweizer Banken sind die zweite Schweizergarde; sie sind die Schutzmacht nicht des Papstes, sondern der deutschen Steuerflüchtlinge.“

Der Staat soll einen Dieb bezahlen

Während Prantl die Rolle der Schweiz noch treffend beschreibt, verrennt sich der SZ-Autor, wenn es um das Thema „bezahlen“ geht. Sein Hilfskonstrukt, um die Millionenzahlung an den Datendieb zu rechtfertigen: „Man kann das Geld, das der Staat für die Bankdaten bezahlt, als eine Belohnung betrachten.“

Eine „Belohnung“? Ich persönlich verbinde das Wort mit einer positiven Leistung. Darf ein Diebstahl, ein Verbrechen, „belohnt“ werden?

Welche Verbrechen werden dann zukünftig vom Staat „belohnt“? Wo ist die Grenze, wenn es diesen Musterfall gibt? Sollen bewusst Nachahmer angelockt werden? Ist das eine Aufforderung, straffrei und mit Belohnung Daten zu stehlen?

Eine mögliche Lösung: Die Steuersünder zermürben

Ein Dieb wird bezahlt, rund 1.000 Diebe (auch Steuer-Sünder sind Verbrecher, denn sie betrügen die ehrlichen Steuerzahler) werden gefasst. Dieser Handel ist verlockend. Aber es bleiben die ethischen Bedenken.

Eine mögliche Lösung: Möglichst lange glaubhaft verhandeln und die Details nicht verraten. Die Steuerbetrüger in Deutschland sollen nicht wissen, um welche Bank in der Schweiz es sich handelt.

Diese Hinhalte-Taktik wird viele Steuersünder auf Dauer zermürben und zur Selbstanzeige führen. Das ist keine schöne Lösung, aber immerhin könnte der Staat dann vermeiden, ganz offen die Rolle eines Hehlers einzunehmen.