Bayer: Milliardenübernahme und wieder ein neuer Rückschlag

(Bildquelle: Pressefoto Bayer AG)

Der Chemiekonzern Bayer (WKN: BAY001 / ISIN: DE000BAY0017) gab am Montagmorgen bekannt, das Geschäft mit Zell- und Gentherapien mit der geplanten Milliardenübernahme des US-Unternehmens Asklepios BioPharmaceutical auszubauen. Wie Bayer am Montagmorgen erklärte, sollen für den Kauf zunächst 2 Mrd. US-Dollar gezahlt werden. Erfolgsabhängig kämen nochmals bis zu 2 Mrd. US-Dollar hinzu, drei Viertel davon voraussichtlich in den kommenden fünf Jahren.

Übernahme soll noch 2020 abgeschlossen werden

Der Meldung nach soll die Transaktion noch im laufenden Jahr 2020 abgeschlossen werden und AskBio weiter als unabhängiges Unternehmen agieren. „Es gehört zu unserer Strategie, neue Therapieplattformen aufzubauen, einschließlich im Bereich der Zell- und Gentherapien“, erklärte Stefan Oelrich, Mitglied des Vorstandes der Bayer AG und Leiter der Division Pharmaceuticals.

Oelrich sieht AskBio als Ergänzung zum 2019 übernommenen Stammzellspezialisten BlueRock Therapeutics, der sich unter anderem auf neurologische und kardiologische Krankheiten fokussiert. Ein wesentliches Programm soll dabei auf die Parkinson-Erkrankung abzielen, bei der Nervenzellen langsam absterben.

AskBio forscht unter anderem auf diesen Gebieten, setzt aber nicht auf Stammzellen, sondern auf die Gentherapie. Bei dieser werden mit Hilfe harmloser Viren Gene in Zellen eingeschleust, die die Funktion beschädigter Gene ersetzen. Zu den am weitesten fortgeschrittenen Projekten von AskBio gehören auch Studien mit Therapien zur Behandlung von Morbus Pompe, eine seltene Erbkrankheit, sowie Therapien zur Behandlung von Herzinsuffizenz.

Berufungsantrag abgelehnt

Die Bayer-Aktie stand in den vergangenen Wochen unter hohem Verkaufsdruck, wozu zuletzt auch eine Meldung vom vergangenen Freitag mit beitrug. So hat das höchste Gericht des US-Bundesstaats Kalifornien einen Berufungsantrag des Bayer-Konzerns gegen ein erstes millionenschweres Glyphosat-Urteil abgelehnt. Wie aus aktuellen Gerichtsunterlagen hervorgeht, lehnten die Richter bereits am Mittwoch einen entsprechenden Antrag des Agrarchemie- und Pharmakonzerns aus Leverkusen ab. Dabei geht es um den ersten Fall mit dem Krebsopfer Dewayne Johnson.

Bayer zeigte sich enttäuscht von der Entscheidung des Gerichts und will rechtliche Optionen für eine weitere Überprüfung dieses Falls sondieren. Bayer könnte versuchen, den Fall vor den obersten US-Gerichtshof „Supreme Court“ zu bringen. Im Juli hatte ein Berufungsgericht in San Francisco den Schaden- und Strafschadenersatz, den ein Geschworenengericht Johnson im Jahr 2018 zugesprochen hatte, von ursprünglich 289 Mio. auf 20,5 Mio. US-Dollar gesenkt.

Weiteres Korrekturpotenzial

An der Börse wird die Lage für die Bayer-Aktie immer angespannter. Am vergangenen Donnerstag fiel der Kurs in der Spitze auf 41,51 Euro, was den tiefsten Stand seit dem Jahr 2011 bedeutete (aktuell: 42,28 Euro). Sollte hier die 40er-Marke unterschritten werden, könnte sich weiteres Korrekturpotenzial bis auf 30 Euro eröffnen.

Trendpfeile zeigen nach unten

Sollte die Aktie dagegen wieder den Vorwärtsgang einschlagen, gilt es, die 200-Tage-Linie (60,30 Euro) zurückzuerobern, um in den übergeordneten Aufwärtstrend zu wechseln. Bis hierhin wäre aber ein Anstieg von 43 Prozent nötig, weshalb die Trendpfeile für die Bayer-Aktie in den kommenden Wochen weiterhin nach unten zeigen dürften. Bayer ist damit aktuell ein klarer Verkaufs- beziehungsweise Short-Kandidat.

Wer pessimistisch ist und auf fallende Kurse der Bayer-Aktie setzt und sogar überproportional von Kursverlusten profitieren möchte, schaut sich am besten entsprechende Hebelprodukte (WKN: KB65JZ / ISIN: DE000KB65JZ3) auf der Short-Seite an. Optimisten haben dagegen Gelegenheit, mit entsprechenden Long-Hebelprodukten (WKN: KB0NU0 / ISIN: DE000KB0NU01) auch auf steigende Kurse der Bayer-Aktie zu setzen.

Melden Sie sich hier für unsere kostenlosen Newsletter an. Sie finden dort unser kostenfreies Newsletter-Angebot u.a. mit “marktEINBLICKE Auf die Schnelle” (Wochentags) und “marktEINBLICKE D-A-CH Rundschau” (Samstags).

Bildquelle: Pressefoto Bayer AG