Warum ein Hund versichert sein sollte

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Die Corona-bedingte Isolation von Teilen der Familie und auch von Freunden sowie Bekannten hat in Deutschland im vergangenen Jahr zu einem Boom bei Haustieren geführt. Vor allem Katzen, Kleintiere und Hundewelpen sind gefragt wie nie. Viele Menschen sind dabei vor allem sprichwörtlich „auf den Hund gekommen“. Das spiegeln zumindest die Zahlen vieler Versicherer wider, die teilweise Rekordzahlen bei Tierversicherungen verbuchten.

Die Gothaer Versicherung berichtet, dass das Neugeschäft bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung im Jahr 2020 um 20 Prozent im Vergleich zu 2019 gestiegen ist. Die Tierkrankenversicherung hat sich laut der Gothaer an Neuverträgen sogar mehr als verdoppelt.

Auch der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH), der größte Dachverband für Hundezucht und Hundesport in Deutschland, spricht laut Verbandssprecher Udo Kopernik von acht Prozent mehr Hunden, die bundesweit 2020 im Vergleich zu Nicht-Corona-Jahren gekauft wurden.

Er war versichert: Unser mE-Redaktionshund Paul, der knapp 15 Jahre alt wurde… (Bildquelle: markteinblicke.de)

Private Haftpflicht springt beim Hund nicht ein

Ist erst einmal ein Welpe oder ein Hund im Haushalt angekommen, sind die Erwartungen an den Vierbeiner klar gesetzt: Stubenrein soll er sein/werden, wohl erzogen und natürlich eine gute Bindung zu allen Hausbewohnern haben, sprich ein echter Familienhund.

Doch dieser sollte auch entsprechend versichert sein – auch wenn er am Ende wohlerzogen, gut an der Leine läuft und alles andere als bösartig ist. Es kann immer passieren, dass der Hund doch so reagiert, dass es Schäden oder gar einen Verkehrsunfall kommt. Je nachdem wie schwer die Folgen solcher Unglücksfälle sind, kann es dann für den Hundehalter teuer werden.

Daher sollte die Tierhalterhaftpflicht, auch Hundehaftpflicht genannt, ein Muss für jeden Hundehalter sein, denn der Hund ist nicht in der regulären privaten Haftpflichtversicherung integriert.

Pflicht in vielen Bundesländern

Nur eine Hundehaftpflicht haftet derweil für Schäden, die der Hund verursacht – auch dann, wenn man selbst keine Schuld hat. „Die Hundehaftpflichtversicherung ist aus gutem Grund in immerhin sechs Bundesländern für alle Hunde Pflicht, in allen anderen Bundesländern -außer Mecklenburg-Vorpommern – zumindest für bestimmte Hunderassen. Denn von Hunden verursachte Schäden sind im Gegensatz zu Schäden durch andere Haustiere nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt“, sagt Versicherungsexperte Heiko Vollmer von Fingenium.

Wer eine solche Hundehaftpflichtversicherung nicht hat, muss bei etwaigen Schäden und Folgeschäden dann persönlich mit dem kompletten Vermögen haften, wenn der eigene Hund nachweislich einen Schaden verursacht.

Der Gang zur Hundeschule ist wichtig für Hund und Herrchen bzw. Frauchen. (Bildquelle: markteinblicke.de)

Viele Hundeschulen verlangen Versicherungsnachweis

Die Art der Schäden, das zeigen Daten der Versicherer aus der Vergangenheit, sind breit gestreut. „Von angenagten Möbeln im Hotel oder Ferienhaus über Bisswunden bei anderen Hunden beim Spielen im Park bis hin zu schweren Verletzungen an Menschen von Hunden die ‚nie‘ beißen“, so Heiko Vollmer weiter.

„Letztlich sind es alles Situationen, von denen jeder schon gehört hat und die man definitiv auch von seinen vierbeinigen ‚Familienmitglied‘ nicht ausschließen kann.“ Ebenso verlangen beispielsweise auch viele Hundeschulen bei der Anmeldung zu Kursen den Nachweis einer vorhandenen Hundehaftpflicht für den „Schüler“.

Bei der Deckungssumme nicht knausern

Bei der Auswahl der Versicherung sollte man laut dem Versicherungsexperten neben einer ausreichenden Deckungssumme vor allem auch darauf achten, dass Schäden von Familienangehörigen abgesichert sind und „der Hund auch versichert ist, wenn er von Dritten gehütet wird bzw. die Hundeschule versucht. Diese Punkte sollten obligatorisch abgedeckt sein, sind es aber nicht immer“, mahnt Vollmer.

Seitens des Verbraucherzentrale Bundesverbands wird geraten, bei der Hundehaftpflicht eine Deckungssumme für Personen- und Sachschäden von mindestens 5 Millionen Euro zu haben. Solche Versicherungen sind am Ende gar nicht mal so teuer. Die Jahresprämie für Hunde liegt deutlich unter 100 Euro. Wichtig zu wissen: Bei Besitzern von Katzen deckt laut der Verbraucherschützer eine private Haftpflichtversicherung mögliche Folgen von unkalkulierbarem Verhalten ab.

Hunde sind meist enge Bezugspartner für Menschen, daher ist auch die Gesundheit so wichtig. (Bildquelle: Pixabay / Lepale)

Eine Krankenversicherung für den Hund(?)

Mit dem Hundeboom hat sich auch eine weitere Versicherung im vergangenen Jahr in den Fokus vieler Familien gestellt. Die Tierkrankenversicherungen. Viele hadern damit, inwieweit diese notwendig und sinnvoll ist. Klar ist: Wenn der eigene Hund erkrankt oder sogar operiert werden muss, kann der Besuch beim Tierarzt den Familiengeldbeutel schnell mal belasten.

Dafür ist laut der Versicherer eine entsprechende Absicherung durch die Tierkrankenversicherungen vorhanden. Hier kann der Hund – ähnlich wie Frauchen und Herrchen in der Privaten Krankenversicherung – aus einem breiten Portfolio mit verschiedenen Bausteinen versichert werden.

Eine Tierkrankenversicherung kann die Tierarzt- und Operationskosten für ambulante, stationäre und chirurgische Behandlungen, die Medikamente, Unterbringung und die Diagnostik erstatten. An dieser Stelle sollten Hundehalter aufpassen:

Der Preis ist heiß….

Es werden nur medizinisch notwendige Behandlungen übernommen, die Kosten für eine Kastration oder Sterilisation ohne medizinische Not übernehmen beispielsweise viele Versicherungen nicht.

Preislich ist das Ganze nur bedingt günstig. Es fängt bei einem monatlichen Betrag unter 20 Euro und kann aber auch über 35 Euro pro Monat kosten. Die Beiträge sind meist abhängig von der (Hunde-)Rasse, der Größe, dem Gewicht, dem Alter des Tieres und der Art der Haltung.

Seitens Verbraucherschützer ist man bei den Krankenversicherungen für Haustiere skeptisch und sieht deren Nutzen als beschränkt an. Die Policen seien zu teuer, und nicht alle Behandlungen würden bezahlt, so die Einschätzung. Zudem werden meist nur gesunde Tiere versichert.

Hunde habe auch zu zweit viel Spaß. (Bildquelle: Pixabay / mtajmr)

Der “Gesundheitscheck” ist Voraussetzung

Nicht selten geben die Versicherer zudem ein Mindest- und ein Höchstalter vor, zwischen dem das Tier sein muss, damit ein Abschluss überhaupt möglich ist. Ebenso kann es sein, dass die Versicherungen bei älteren Tieren oder bei Vorerkrankungen ein tierärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand anfordern. Laut Verbraucherschützer Bundesverband kann ein Hundehalter sich diese Faustregel merken: Je älter das Tier bei Vertragsabschluss ist, desto teurer wird der Beitrag.

Einmal mehr lohnt sich an dieser Stelle als Verbraucher ein Versicherungsvergleich, denn die Preisunterschiede und die jeweils abgedeckten Risiken schwanken deutlich. Die bekannten Vergleichsportale weisen viele Daten und Konditionen übersichtlich auf.

Wer auf eine Tierkrankenversicherung verzichtet, könnte den Rat von Verbraucherschützern beherzigen und statt monatlich Beiträge zu bezahlen für den Ernstfall lieber eine Rücklage bilden und Geld auf dem Konto für Notfälle reservieren, so hat man auch die Privaten Finanzen besser im Griff.

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