Steuer 2020: Die Altersvorsorge beachten!

Bildquelle: markteinblicke.de

Wer seine Steuererklärung allein ausfüllt, muss diese für das Corona-Jahr 2020 Ende Juli beim Finanzamt einreichen. Doch Vorsicht: An der richtigen Stelle kurz einmal falsche Daten eingetragen, können am Ende – gerade bei Zahlen zur Altersvorsorge – ein Geschenk für das Finanzamt bedeuten.

Die Steuererklärung gehört zu den Dingen, die viele Menschen bis zum äußerstenherauszögern. Die Steuererklärung 2020 muss aber dennoch bis Ende Juli fristgerecht eingereicht werden. Abseits der Themen Freibeträge, Kurzarbeitergeld, Absetzung von Kosten für das Home-Office und dem Pendler-Freibetrag, die gerade im Corona-Jahr bei vielen Steuerpflichtigen an Wichtigkeit zugenommen haben, sollte man auch beim Absetzen von Beiträgen für die private Altersvorsorge genau hinschauen.

Das Finanzamt sagt einem nichts…

An der richtigen Stelle kurz einmal falsche Einträge können am Ende zu einem Geschenk für das Finanzamt werden. Denn dieses prüft die Steuerklärung lediglich auf Plausibilität, informiert aber nicht den Steuerpflichtigen nachträglich darüber, wie er sich hätte besserstellen können. Wenn sich im Vergleich zum Vorjahr wiederum etwas ändert, schauen die Finanzämter gern mal genauer hin.

Bei Daten zur privaten Altersvorsorge für die Steuererklärung gilt ganz einfach: Die Hilfe der Versicherungsunternehmen konsequent in Anspruch nehmen. Das heißt, beim Anbieter die eigene Steuernummer hinterlegen und in die Datenübermittlung einwilligen. Das hat den Vorteil, dass damit die Versicherungsunternehmen alle die Informationen über Altersvorsorgebeiträge – zum Beispiel für Riester- oder Basis-Renten – bei Bedarf automatisch ans Finanzamt senden können. Versicherer sind übrigens vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, dies anzubieten.

Bildquelle: markteinblicke.de

Fehlerquelle: Daten zum Riester-Vertrag

Wer die Steuererklärung in Eigenregie und damit ohne Steuerberater macht, sollte auch die gängigsten Fehlerquellen vermeiden, auch wenn das sogenannte vereinfachte Bescheinigungsverfahren an sich schon sehr angenehm ist. Dennoch:

Viele Steuerpflichtige haben beispielsweise einen Riester-Vertrag. Um dafür die staatliche Förderung aber zu erhalten, müssen die geleisteten Beiträge auch an der richtigen Stelle eingetragen sein. Ein Riester-Sparer kann pro Jahr bis zu 2100Euro in der Anlage “AV” ansetzen. Stehen die Angaben in diesem Formblatt, rechnet das Finanzamt automatisch nach, ob sich Sparer mit der Riester-Zulage besserstellen oder mit dem Sonderausgabenabzug.

Fehlerquelle: Basisrente und kombinierte BU-Versicherung

Laut dem Finanzdienstleister MLP passieren noch häufiger Fehler beim Eintragen einer Basis-Rente und einer oftmals damit kombinierten
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Hier wird nicht selten die falsche Zeile genutzt. Richtig ist, dass der Jahresgesamtbeitrag in die Zeile 8 der Anlage „Versorgungsaufwand“ kommt und nicht – wie viele Steuerpflichtige es irrtümlichmachen – in die Zeile 47 bei „freiwilligen eigenständigen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen“.

Dieser Fehler kann am Ende je nach Einkommenshöhe richtig Geld kosten, denn das Finanzamt weist auf diesen Fehler nicht hin. In Zeile 47 kommen nur Beiträgezur selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ebenfalls wichtig zu wissen: Beiträge zu einer geförderten betrieblichen Altersversorgung (bAV) müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden, da die Zahlung der besagten Beiträge vom Arbeitgeber direkt über die Entgeltabrechnung erfolgt.

Bildquelle: markteinblicke.de

Fehlerquelle: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung – egal ob privat oder gesetzlich versichert – können Erwerbstätige für das Jahr 2020 in Höhe der Basisabsicherung von der Steuer absetzen. Diese müssen in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ in den Zeilen 11 bis 44 eingetragen werden. Hierbei zu wissen ist, dass wenn die tatsächlichen Aufwendungen den Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen von 1900 Euro (Selbstständige: 2800 Euro) übersteigen, können die Gesamtbeträge steuerlich geltend gemacht werden. Bei gemeinsamer Veranlagung von verheirateten Paaren verdoppelt sich der Betrag.

Wenn die Summe der Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge unterhalb des ansetzbaren Maximalbetrags liegt, kann ein Steuerpflichtiger bis zur Höchstgrenze zusätzliche Vorsorgeaufwendungen wie beispielsweise eine Haftpflicht-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung in den Zeilen 47 bis 50 angeben. „Auch den beruflichen Anteil an einem Beitrag zur Rechtsschutzversicherung können Arbeitnehmer steuerlich geltend machen. Viele Versicherer weisen diesen Anteil explizit in der Beitragsrechnung aus”, sagt Michael Schwarz, Leiter Sachversicherungen beim Finanzdienstleister MLP. Diesen Beitragsanteil können Arbeitnehmer wiederum als Werbungskosten in der„Anlage N“ erklären.

Hilfe nehmen, kann sich lohnen…

Wem das ganze Eintragen von Daten zu kompliziert ist und die Sorge hat, etwas falsch abzugeben, sollte durchaus einen Termin bei einem Lohnsteuerhilfeverein ausmachen und sich weitere Informationen einholen. Am Ende zählt für das Finanzamt nur eines:

Der Steuerpflichtige muss die Unterlagen pünktlich abgeben. Denn je später die Abgabe, desto höher fallen die Verspätungszuschläge aus – und die wiederum mindern am Ende die Rückerstattung vom Finanzamt, die laut Statistischem Bundesamt zuletzt im Schnitt bei mehr als 1000 Euro pro Steuererklärung lag.

Bildquelle: markteinblicke.de