Fahrrad: Augen auf bei der Versicherungswahl!

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Ob Rennrad, City-, Mountain oder E-Bike: Das Fahrrad ist eines der beliebtesten Verkehrsmittel der Deutschen. Da der Preis für ein neues Fahrrad oft über 1.000 Euro liegt (und sogar auf über 5.000 Euro ansteigen kann), fragen sich Radfahrer häufig: “Brauche ich eine Versicherung für mein Fahrrad?”

Wir sehen immer mehr Fahrräder auf den Straßen und im Gelände, und immer mehr Fahrer schützen ihr Rad mit geeigneten Versicherungen. Menschen versichern ihr Zweirad jedoch häufig nur im Rahmen einer Hausratversicherung, die unzureichende Deckungssummen enthalten kann – ein potenziell kostspieliger Fehler, wenn es zum Diebstahl kommt. Ein sorgfältig ausgewählter Versicherungsschutz kann hier Abhilfe schaffen.

Fahrrad durch Hausratversicherung oft nicht ausreichend geschützt

Die Hausratversicherung ist eine Sachversicherung und bietet einen Schutz für private Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände. Hierzu gehören zum Beispiel Kleidung, Möbel – und auch Fahrräder.

Die Hausratversicherung kommt dann zum Tragen, wenn versicherte Sachgegenstände durch Blitzschlag, Sturm, Hagel, Wasser oder Einbruchdiebstahl Schaden nehmen oder entwendet werden. Doch wie immer steckt der Teufel im Detail – gerade dann, wenn es um Diebstähle geht. Diese Richtlinien helfen bei der Orientierung:

Einen Diebstahl außerhalb des privaten Raums (egal ob die eigene Wohnung oder der Hauskeller) deckt die Haftpflichtversicherung nicht. (Bildquelle: Pixabay / 2468klaus-cassube)

Diebstahl ist nicht gleich Diebstahl

Kommt es zum Versicherungsfall liegen Welten zwischen einem Einbruchdiebstahl und einem „normalen“ Diebstahl. „Über den Hausrat ist das Fahrrad nur bei einem Einbruchdiebstahl versichert – dem eigentlichen Vorgang des Entwendens muss demnach ein unerlaubter Eintritt in die Privaträume vorangegangen sein“, sagt Max Bachem, CEO beim Berliner InsurTechs Coya, dass ohne zwischengeschaltete Versicherungsvertreter arbeitet.

Max Bachem ist CEO beim Berliner InsurTech Coya. (Bildquelle: Coya)

Einen Diebstahl außerhalb des privaten Raums (egal ob die eigene Wohnung oder der Hauskeller) deckt die Haftpflichtversicherung nicht. Im Zweifelsfall muss der/ die Geschädigte also beweisen, dass ein Einbruch vorliegt. Eine Hausratversicherung schützt das Fahrrad also nur dann vollumfänglich, wenn die Police einfachen Diebstahl deckt.

Fahrradklauseln schützen nur bedingt

Die Fahrradklausel ist ein beliebter erweiterter Schutz für das Zweirad innerhalb der Hausratversicherung. Sie gilt für alle Fahrräder, die zum eigenen Hausstand gehören. Ein solcher Zusatz schützt zum Beispiel auch, wenn das Fahrrad außerhalb der Privaträume der Versicherungsnehmer entwendet wird – Voraussetzung: Es muss angekettet sein – auch auf dem Hof!

„Das Versicherungsunternehmen gibt im Vertrag hierzu Bedingungen zum Schloss und den Gegenständen vor, an die das Rad gekettet sein darf“, ergänzt Bachem. Ein weiterer Zusatz, der oft mit der Fahrradklausel einhergeht, ist die sogenannte „Nachtzeitklausel“. Diese beschränkt den Versicherungsschutz gegen einfachen Diebstahl: Demnach muss sich das Fahrrad zwischen 22 Uhr und 6 Uhr abgeschlossen in der Wohnung oder in einem gesicherten Keller befinden, damit der Versicherungsschutz greift. „Befand sich das Fahrrad zu dieser Zeit draußen, können Hausratversicherungen die Zahlung von Leistungen verweigern“, warnt der InsurTech-CEO.

Versicherungssumme ist limitiert

Die Hausratversicherung deckt Fahrraddiebstähle in der Regel mit einem Prozent der gesamten Versicherungssumme – entschädigt werden jedoch häufig nur zwischen 300 und 500 Euro. Tarife und Selbstbeteiligung hängen immer von der jeweiligen Police, dem Vertragsmodell und der Versicherung ab. „Versicherungsnehmer sollten ihre Versicherungsbedingungen überprüfen und den Versicherungsschutz bei Bedarf entsprechend ihres Fahrradwertes erhöhen – oder einen Versicherer mit umfassenderem Versicherungsschutz wählen“, rät Bachem.

Einen Diebstahl schnell melden

Das Fahrrad ist weg, der Ärger groß. Dennoch müssen Verbraucher einen Diebstahl binnen 48 Stunden bei der Polizei melden. „Das ist wichtig, denn die Hausratversicherung kommt nur für den entstandenen Schaden auf, wenn das Fahrrad offiziell als gestohlen gemeldet wurde“, so Bachem.

Verbraucher müssen hierzu verschiedene Daten angeben, wie beispielsweise: Rahmennummer, Farbe oder den Eigentumsnachweis. Darüber hinaus benötigen Geschädigte einen Kauf- bzw. Schenkungsbeleg, der bestätigt, dass da Fahrrad ordnungsgemäß erworben wurde. Tipp: Eine Anzeige bei der Polizei kann jetzt auch online erstattet werden, was bequemer und zeitsparender sein kann als der Gang zur nächsten Polizeistation.

Eine separate Fahrradversicherung kann in vielen Fällen sinnvoll sein

Fahrräder werden immer teurer – so stieg der Durchschnittspreis für ein Zweirad in den letzten fünf Jahren um fast das doppelte an: auf fast 1.300 Euro. Eine spezielle Fahrradversicherung wird bei vielen Fahrer:innen immer beliebter, da sie im Vergleich zu den in der Hausratversicherung enthaltenen Deckungen Vorteile bietet. Bei der Auswahl Ihrer Fahrradversicherung sollten Sie auf eine Reihe von Punkten achten:

Fahrer sollten sich vergewissern, dass ihr Fahrrad durch die Police abgedeckt ist und dass es keine Einschränkungen in der Police gibt, die für ihr Fahrradmodell relevant wären.

Der Versicherungsgegenstand

Versichert sind alle im Versicherungsvertrag genannten Fahrräder, Pedelecs oder E-Bikes, ggf. einschließlich der Fahrradzubehörteile und des Schlosses, bis zu einer festgelegten Höhe.

Die Höhe der Erstattung für den versicherten Gegenstand kann sich je nach Tarif entweder nach dem Kaufpreis zum Zeitpunkt des Erstkaufs oder nach dem Zeitwert des Fahrrads richten.

Fahrräder sind ein beliebtes Fortbewegungsmittel. (Bildquelle: Pixabay / zhivko)

„Fahrer sollten sich vergewissern, dass ihr Fahrrad durch die Police abgedeckt ist und dass es keine Einschränkungen in der Police gibt, die für ihr Fahrradmodell relevant wären (wie Carbonrahmen und -teile oder Sonderanfertigungen“, sagt Bachem. Auch Fahrräder, für die Verbraucher einen Führerschein benötigen, sind in der Regel nicht durch eine Fahrradversicherung abgedeckt.

Fahrradversicherer geben daher meist direkt Auskunft darüber, welche Typen versicherbar sind. Dazu gehören Pedelecs (bis max. 25 km/h; Motorunterstützung durch Treten) und E-Bikes (bis max. 6 km/h; Motor ohne Treten).

Überschreiten Pedelecs und E-Bikes diese Grenzen, gelten sie als Motorfahrzeuge und benötigen eine eigene Versicherung. S-Pedelecs gelten aufgrund ihrer Geschwindigkeit von 45 km/h von vornherein als Motorfahrzeuge und fallen nicht unter den Versicherungsschutz für Fahrräder.

Basistarif vs. Vollkasko

Die Leistungen einer Fahrradversicherung sind vertragsabhängig. So decken Basistarife häufig neben Einbruchdiebstahl auch einfachen Diebstahl, Teilediebstahl (Reifen, Sattel, Lenker und Co.) oder Raub.

Alles was über die Grundlagen hinausgeht, wie Verschleiß, Unfall- oder Elektronikschäden, kann durch einen Vollkasko-Zusatz mitversichert werden. „Für genaue Leistungen lohnt sich also der Blick in die Vertragsbedingungen“, rät Bachem weiter.

Vertragliche Spitzfindigkeiten

Ist Vandalismus etwa durch die Hausratversicherung abgedeckt, bedeutet das nicht, dass jedes Versicherungsunternehmen Vandalismus auch im Basistarif der Fahrradversicherung aufführt. Verbraucher sollten hier lieber zweimal in die Vertragsbedingungen gucken.

„Knifflig wird es zum Beispiel auch dann, wenn das zu versichernde Fahrrad ein Geschenk war. Ein Schenkungsnachweis in Kombination mit der Originalrechnung sollte immer griffbereit sein“, so Bachem und ergänzt: „Falls Verbraucher keine Rechnung mehr haben, kann ein Fahrradgutachten des Händlers im Schadensfall Ärger vermeiden. Das sollte aber vorher mit dem jeweiligen Versicherungsunternehmen abgesprochen werden.“

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