Semesterbeginn: Die Finanzen der Studis

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Die ersten Monate zu Beginn des Studiums können stressig und eine echte Herausforderung sein. Neben dem eigentlichen Lernen stehen auch im (finanziellen) Alltag einige Fragen zur Klärung an. Zwar muss sich niemand permanent um diese Themen kümmern, aber zumindest einmal sollten die Bereiche BAfög, Nebenjob und Versicherungen angeschaut werden.

Das Wintersemester 2021/2022 steht in den Startlöchern. Für Zehntausende Erstsemester ist es zugleich der Beginn eines neuen Ausbildungsabschnittes, der viel neues mit sich bringt. Neben der Suche nach einem günstigen Zimmer und der Organisation der eigenen Vorlesungen sollten auch ein paar finanzielle Dinge gut vorbereitet werden, damit das Studium im wahrsten Sinne des Wortes (ab)gesichert ist.

BAfög – Hilfe vom Staat

Die Abkürzung BAföG steht für das sogenannte Bundesausbildungsförderungsgesetz. In der Praxis handelt es sich um eine Sozialleistung des Staates für Studierende. Ob jemand die Leistungen erhält, hängt vom Einkommen der Eltern ab.

Auch wenn es ein bisschen Kopieren von Unterlagen und Ausfüllen von Formblättern beinhaltet, sollte jeder Student sich dazu die Zeit nehmen und es prüfen lassen, ob man BAföG-berechtigt ist oder nicht. Am Ende winkt eine monatliche Unterstützung von bis zu 861 Euro. Alle Informationen zum BAföG gibt es auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Auch mit Stipendium gehören Bibliotheken zu den wichtigsten Orten eines Studiums. (Bildquelle: Pixabay / Pexels)

Nicht nur für die Besten: Das Stipendium

Früher hieß es, dass ein Stipendium nur die Besten erhalten. Diese Aussage ist heute nicht mehr gültig – auch wenn nach wie vor natürlich viele Stipendien von den Begabtenförderungswerken vergeben werden.

Doch neben der persönlichen Begabung können auch Faktoren wie ein Engagement in einem Ehrenamt zu einem Stipendium verhelfen. Es lohnt sich als Studierender, das Thema anzupacken. Der Stipendien-Lotse vom Bundesministerium für Bildung und Forschung ist eine gute Adresse im Netz, um sich über das Thema zu informieren.

Richtig krankenversichert

Ohne sie geht nichts im Studium – die Krankenversicherung. Die Entscheidung, ob man sich gesetzlich oder privat versichert, ist von der bisherigen Krankenversicherung abhängig.

Seitens des Gesetzgebers ist es erlaubt, dass Studierende bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei in der Familienversicherung weiter versichert sein dürfen, wenn beide Elternteile Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind. Wer dennoch über einen Wechsel der Krankenversicherung nachdenkt, muss diesen dann auch innerhalb von drei Monaten nach der Immatrikulation an einer Universität oder Fachhochschule durchführen.

Viele Studierende arbeiten nebenher und daher sollte auf die Verdienstgrenzen für Studierende geachtet werden (Bildquelle: Pixabay / pasja1000)

Aufpassen beim Nebenjob

Aber Vorsicht: Viele Studierende arbeiten nebenher und daher sollte auf die Verdienstgrenzen für Studierende geachtet werden – insofern man in der elterlichen Krankenversicherung mitversichert ist.

Monatlich darf das Studierenden-Einkommen eine bestimmte Summe (Im Jahr 2021 sind es 470 Euro) nicht übersteigen oder als Minijobber höchstens 450 Euro im Monat verdienen. Sonst müssen sich Studierende ebenfalls selbst versichern. Studierende, die in einer Privaten Krankenversicherung versichert sind, können die Verdienstgrenzen ignorieren.

Ebenso wichtig ist zu wissen: Wer BAföG bekommt und gleichfalls auch monatlich Krankenversicherungsbeiträge bezahlt, kann einen Zuschuss hierfür beantragen. Dieser beträgt 84 Euro im Monat.

Eine Haftpflichtversicherung macht Sinn

An sie denkt ein Student wohl nicht als erstes, sie ist aber wichtig – die Haftpflichtversicherung. Ohne Haftpflicht könnte beispielsweise ein selbst verursachter Fahrradunfall mit Sachschaden an einem Auto teuer für den eigenen Geldbeutel werden. Sie übernimmt entsprechend Sach- und Personenschäden, die durch den Versicherten – den Studierenden – entstanden sind, auch wenn der Schaden eventuell auch grob fahrlässig verursacht wurde.

Heiko Vollmer, Versicherungsexperte von Fingenium Private Finance sagt klar: „Größere Personen- oder Sachschäden sind durchaus existenzbedrohend, sowohl für den Schadenverursacher, als auch für den Geschädigten. Hilft hier kein Versicherer, rutschen im schlimmsten Fall beide Parteien in die Privatinsolvenz. Der Geschädigte völlig schuldlos.“

Die „billigste“ Variante ist einmal eine Versicherung über die Eltern, die sogenannte Familienhaftpflicht. Über diese sind Kinder während der sogenannten Erstausbildung (dazu gilt auch das erste Studium) mitversichert. Zur Zeit der Erstausbildung gehört zudem nach einem abgeschlossenen Bachelorabschluss auch ein Masterstudium.

Ein Unfall ist schnell passiert. (Bildquelle: AXA)

Die günstige Kfz-Versicherung

Mobilität ist Trumpf – wer eine eigenes Auto als Student fährt, muss natürlich für dieses einen Kfz-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung abschließen, um Schäden im Falle eines Unfalls  an fremden Fahrzeugen, oder gar Schmerzensgeld und weitere Folgen eines Unfalls zu decken.

Auch hier könnten die Eltern helfen, den Geldbeutel zu schonen: Wenn das Auto des Studierenden als Zweitwagen der Eltern angemeldet ist und der Studierende entsprechend als berechtigter Fahrer eingetragen wird, lassen sich Kosten für die Autoversicherung sparen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Auf den ersten Blick macht sie für einen Erstsemester oder einen Studierenden älteren Semesters keinen Sinn, doch ist sie am Ende wichtig für das spätere Berufsleben: Die Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer als junger Mensch im Studium bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, zahlt in der Regel geringere Beiträge.

Egal ob im Inland oder im Ausland – zusammen studiert es sich viel besser. (Bildquelle: Pixabay / StockSnap)

Gut versichert ins Ausland

Ebenfalls wichtig könnte im Verlauf des Studiums eine Auslandskrankenversicherung werden. Vor längeren Auslandsaufenthalten oder einem Auslandssemester ist es sinnvoll, sich bei der eigenen Krankenversicherung zu informieren, welche Leistungen diese im Ausland übernimmt. Oftmals sind beispielsweise Rücktransporte bei einer Krankheit aus dem Ausland nicht in den Leistungen enthalten.

„Überversichern“ muss sich keiner

Natürlich gibt es neben den aufgelisteten Versicherungen noch eine Vielzahl anderer, für die es gute Gründe gäbe, einen weiteren Vertragsabschluss zu tätigen. Ob jedoch ein Studierender beispielsweise eine Unfallversicherung benötigt, kommt auf den einzelnen Fall und auf seine Hobbys drauf an.

Das gleiche gilt unter anderem auch für eine Hausratversicherung. Dies kann sinnvoll sein, wenn Studenten hochwertige Möbel oder elektronische Geräte besitzen. Generell gilt wohl für Studierende: Es sollte bei allen nötigen Versicherungsverträgen am Ende des Tages immer genügend Geld auf dem Konto sein, um beispielsweise ohne finanziellen Stress durch Prüfungszeiten und andere verdienstarme Phasen gut durchzukommen.

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