Heute ist der International Students’ Day, der Weltstudententag. Er erinnert an die Studentenproteste in Prag gegen die deutsche Besetzung der Tschechoslowakei im Jahre 1939 und wurde 1941 in London vom „International Students’ Council” ausgerufen.
Studenten und ihre Probleme
Am Weltstudententag werden jedes Jahr von vielen Organisationen auf aktuelle Probleme der Studenten erinnert. Beispielsweise auf Probleme am Arbeitsmarkt, psychische Probleme oder Angst um den hohen Leistungsanspruch. CHECK24 wiederum hat sich zum heutigen Tag einmal die Mühe gemacht und das Thema Studenten und Haftpflicht in den Fokus genommen.
An sie denkt ein Student wohl nicht als erstes, sie ist aber wichtig – die Haftpflichtversicherung. Ohne Haftpflicht könnte beispielsweise ein selbst verursachter Fahrradunfall mit Sachschaden an einem Auto teuer für den eigenen Geldbeutel werden. Sie übernimmt entsprechend Sach- und Personenschäden, die durch den Versicherten – den Studierenden – entstanden sind, auch wenn der Schaden eventuell auch grob fahrlässig verursacht wurde.
Die liebe Privathaftpflicht
Die häufigsten Schadensmeldungen von unter 25-Jährigen in der Privathaftpflichtversicherung sind vielen nicht unbekannt. Platz eins der Schadensfälle: Handys. Es folgen Autos, die z. B. im Vorbeilaufen oder mit dem Fahrrad beschädigt wurden. Auch Schäden in der Mietwohnung werden häufig gemeldet, z. B. an Türen, Böden, Waschbecken oder Fenstern.
Heiko Vollmer, Versicherungsexperte von Fingenium Private Finance sagt klar: „Größere Personen- oder Sachschäden sind durchaus existenzbedrohend, sowohl für den Schadenverursacher, als auch für den Geschädigten. Hilft hier kein Versicherer, rutschen im schlimmsten Fall beide Parteien in die Privatinsolvenz. Der Geschädigte völlig schuldlos.”
Die „billigste” Variante ist einmal eine Versicherung über die Eltern, die sogenannte Familienhaftpflicht. Über diese sind Kinder während der sogenannten Erstausbildung (dazu gilt auch das erste Studium) mitversichert. Zur Zeit der Erstausbildung gehört zudem nach einem abgeschlossenen Bachelorabschluss auch ein Masterstudium.
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