Für wen die Rürup-Rente sinnvoll ist

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Das Ende der Riester-Rente ist eigentlich beschlossen – wie steht’s aber um die Rürup-Rente, ist diese auch ein Auslaufmodell? Für wen ist sie gedacht, und was sollten Sparer beim Abschuss beachten?

Die Deutschen wissen es. Es gibt zuhauf seit zwei Jahrzehnten Studien, die aufzeigen, dass neben der gesetzlichen Rente die private Altersvorsorge ein wichtiger Baustein für jeden ist, der einmal einen soliden Ruhestand haben möchte. Je nach Beschäftigung und Alter sind dabei die staatlich geförderten Rentenprodukte Riester und Rürup unerlässlich, wenn man im Alter gut abgesichert sein möchte – zumindest haben dies viele Menschen lange Zeit geglaubt.

Privat Vorsorgen sollte eigentlich jeder…

Die Deutschen werden nämlich immer älter. Ein heute hier geborenes Mädchen wird laut Statistik im Schnitt bereits 83,4 Jahre alt. Doch selbst Menschen mittleren Alters erfreuen sich immer größerer Lebenserwartungen. Ein heute 40-jähriger Mann darf sich noch auf durchschnittlich knapp 40 weitere Lebensjahre freuen.

Entsprechend haben Millionen Deutsche vor allem einen Teil ihres Geldes Monat für Monat in sogenannte Riester-Verträge eingezahlt. Doch genau solche geförderten Riester-Rentenprodukte stehen nun vor dem Aus. Die drei großen deutschen Anbieter von Fonds-Riester-Renten haben hierbei die Segel gestrichen.

Das Ende der Riester-Rente ist eigentlich beschlossen – wie steht’s aber um die Rürup-Rente, ist diese auch ein Auslaufmodell? (Bildquelle: Unsplash / roman-wimmers)

Nun hat nach der Deutsche-Bank-Tochter DWS und der genossenschaftlichen Union Investment auch die Sparkassen-Fondstochter Deka die aktive Vermarktung von Riester-Produkten eingestellt. Der Grund ist bei allen Anbietern der gleiche: Das aktuelle und andauernden Niedrigzinsumfeld macht es unmöglich, die gesetzlich vorgeschriebene Garantie der eingezahlten Beiträge zu erfüllen und noch eine zufriedenstellende Rendite zu erzielen.

Die (bessere) Alternative zum Riester

Von den einst zwei geförderten Rentenprodukten bleibt für viele Sparer nur noch die Möglichkeit eine Rürup-Rente abzuschließen. Lohnt sich dies eigentlich, oder läuft man Gefahr, auch hier in ein paar Jahren ein Produkt zu besitzen, dass nicht mehr zeitgemäß ist?

Wie auch die Riester-Rente ist die Rürup-Rente (der eigentliche Name lautet „Basis-Rente“) ein privates Vorsorgeprodukt, der bzgl. der Anlageform deutlich weniger Restriktionen unterliegt, als zum Beispiel eine Riester-Rente oder eine betriebliche Altersversorgung. Dafür muss die Auszahlung in Form einer Leibrente erfolgen, wobei auch die Einrichtung einer Hinterbliebenenrente möglich ist. Die Besteuerung sowohl von Einmalzahlungen als auch von ratierlichen Beiträgen erfolgt nachgelagert, also im Rentenbezug.

Nicht nur für Selbstständige sinnvoll

In der Öffentlichkeit war vielfach sehr oft die Meinung verbreitet, dass die Rürup-Rente in erster Linie nur für Selbstständige gedacht sei, da diese im Alter keine gesetzliche Rente erhalten.

Dies ist falsch. Es können auch Angestellte mit der Basisrente die Versorgungslücke im Alter schließen, Steuervorteile nutzen und über Zusatzbausteine Lebensrisiken wie Erwerbs- und Berufsunfähigkeit absichern.

Denn die Förderung verläuft unabhängig vom beruflichen Status gleich. „Generell ist jeder förderungsberechtigt, der einkommensteuerpflichtig ist und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat“, heißt es beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft(GDV).

Es gibt viele Anlagemöglichkeiten

Spannend wird es bei der Auswahl der jeweiligen Anlagestrategie. Neben den klassischen Varianten mit Garantien bieten viele Versicherer die Basisrente auch rein fondsgebunden an, bei denen auch teilweise schon kostengünstige und als Anlageklasse beliebten ETFs im Angebot sind.

Dies funktioniert ganz einfach. „Der Anleger schließt mit dem Versicherer seiner Wahl einen Vertrag mit ratierlicher Zahlung oder gegen Einmalbeitrag ab (auch eine Kombination ist möglich), der frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres als Rente wieder ausgezahlt wird“, erklärt Heiko Vollmer vom Finanzdienstleister Fingenium Private Finance. Die Beiträge seien steuerlich abzugsfähig und führen somit zu einer Steuererstattung, ergänzt der Experte. „Bei Antragstellung wählt der Anleger einen oder mehrere ETFs aus. Die Fondsauswahl kann in der Regel jederzeit geändert werden.“

Dadurch optimiert man seine Altersvorsorge nicht nur steuerlich, sondern auch gleich noch bei der Rendite. Zugleich bestehen Vorteile, dass das Geld je nach persönlicher Philosophie umgeschichtet werden kann, das heißt zum Beispiel in risikoärmere Produkte, je näher der Renteneintritt rückt.

Ab Rentenbeginn folgt die lebenslange Auszahlung

Der Vorteil an der Basisrente ist, dass deren Rentenbeginn planbar ist. Ab dem offiziellen Rentenbeginn des Versicherten übernimmt der Anbieter der Basisrente die lebenslange Auszahlung.

In Bezug auf die Anbieterauswahl rät Experte Vollmer zum einen nicht nur auf die Kosten des Vertrags schauen. „Denn neben einer kosteneffizienten Anlage sichert man mit einer Basisrente auch sein Langlebigkeitsrisiko ab, indem man sich das angesparte Guthaben verrenten lässt.“ Und dies setze eben einen soliden Versicherer mit einem hinreichend großen Kollektiv an Versicherten voraus.

„Zum anderen sind ETFs insbesondere in der Ansparphase sehr effizient. Irgendwann können aber zur Absicherung von Kursrisiken oder zur Nutzung spezieller Anlagethemen auch aktiv gemanagte Fonds wieder interessant werden“, weiß der Experte. Also sollte der Versicherer bereits heute auch hier eine ausreichende Anzahl guter Fonds zur Auswahl anbieten. „Aktuell sollte die Fondsauswahl mindestens 60-70 Fonds listen.“

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