Einbruch! Was ist dann zu tun?

(Bildquelle: Pressefoto AXA)

Ein Einbruch ist statistisch gesehen schnell passiert. Doch wie bekommt man den entstandenen Schaden ersetzt? Damit die Versicherung zahlt sind einige Dinge zu beachten. Ein Überblick, was bedacht werden muss und welche Belege für die Erstattung wichtig sind.

Auch wenn es im Corona-Jahr 2020 mit einer Gesamtzahl von 75.000 Fällen deutlich weniger Einbrüche in Deutschland als in den Vorjahren gab, so ist doch jeder Einbruch in die eigenen vier Wände für viele Menschen ein großer Schock. Denn die Privatsphäre wird meistens so verletzt, dass das wichtige Sicherheitsgefühl verlorengeht. Am Ende sind die individuellen psychischen Folgen schlimmer als der materielle Schaden. Keiner will das erleben, doch es passiert. Oftmals hat man sich zudem nicht genügend (ab)gesichert hat.

Herbst- und Winterzeit ist ideal für einen Einbruch

Gerade in der Herbst- und Winterzeit ist es wichtig, die eigenen vier Wände gut zu sichern. In der kalten Jahreszeit spielt die lange Dunkelheit Einbrechern gut in die Karten. Bereits die schon am Nachmittag einsetzende Dämmerung begünstigt einen längeren Zeitrahmen für einen Einbruch, vor allem zwischen November und März.

Am häufigsten eingebrochen wird statistisch gesehen freitags und samstags. Mehr als zwei Drittel der Einbrüche erfolgen tagsüber zwischen 8 Uhr und 22 Uhr. Einbrecher kommen in der Regel dann, wenn sie glauben, dass niemand zu Hause ist. Schwerpunkte sind laut Bundeskriminalamt (BKA) Metropolen und städtische Regionen sowie Gegenden entlang von Fernstraßen.

Effiziente Sicherungstechnik nutzen

Die Einbrecher verursachten im vergangenen Jahr demnach einen Schaden (nur Diebesgut/Beute) von 216,0 Mio. Euro (2019: 291,9 Mio. Euro). Diese Summe tut richtig weh, auch wenn viele Einbrüche scheitern.

Denn auf der anderen Seite ist die Aufklärungsquote mit nur 17,6 Prozent (2020) nach wie vor relativ niedrig. Eingebrochen wurde meist über leicht erreichbare Fenster und Wohnungs- bzw. Fenstertüren.

Das Abschließen der Wohnungstüren ist ein erster wichtiger Schritt um einen Einbruch zu verhindern. (Bildquelle: Pixabay / Schluesseldienst)

Das Risiko selbst zum Opfer werden, kann jeder durch richtiges Verhalten und eine effiziente Sicherungstechnik minimieren. Das naive Deponieren des Ersatzschlüssels unter dem Vorleger direkt vor der Tür sollte den Zeiten der Großeltern angehören. Einbrecher-Profis wissen diese ganzen Verstecke, der Blumenkübel auf der Terrasse oder das Fensterbrett. Solche „Backups“ sollten nicht genutzt werden.

Mechanische Sicherung aller Fenster und Türen

Die Polizei empfiehlt eine mechanische Sicherung aller Fenster und Türen, „damit ungebetene Gäste erst gar nicht hineinkommen“. Ergänzende Sicherheit bietet laut den Experten zum Beispiel eine Einbruch- und Überfall-Meldeanlage. Damit werden Einbruchsversuche automatisch gemeldet und man kann den Alarm bei Gefahr auch selbst auslösen.

Viele Menschen nehmen auch immer mehr digital vernetzte Sicherheitssysteme in Anspruch. Die Investitionen zahlen sich in jedem Fall aus. Denn erkennt ein Täter Sicherheitsvorkehrungen oder schafft er es nicht innerhalb weniger Minuten oder gar Sekunden ins Haus, bricht er seinen Einbruchsversuch in aller Regel ab und zieht zum nächsten möglichen Objekt weiter. 44 Prozent aller Diebstahlversuche scheitern an technischen Sicherheitsvorkehrungen, so die Polizei.

Wertgegenstandsliste führen

Abseits aller technischen Vorkehrungen sollte man die „alten“ Regeln nicht vergessen. Die Haustür beim Verlassen immer zweimal abschließen. Balkon- oder Terrassentüren müssen auch geschlossen sein und das Fenster „auf Kipp“ stehen lassen – lassen Sie es sein!

Ebenso sollte man auf jeden Fall eine Wertgegenstandsliste zu führen. Diese ist wichtig, wenn es einmal doch zu einem Einbruch kommen sollte. Auf dieser Liste sollten alle Wertgegenstände notiert werden. Sie hilft am Ende Diskussionen mit der Versicherung zu verkürzen:

„Gerade im Ernstfall erweist sich eine gute Kennzeichnung von Wertgegenständen als besonders wichtig – für die Polizei und insbesondere die Schadensregulierung mit Ihrer Hausratversicherung“, heißt es auf dem Portal der polizeilichen Kriminalprävention. Ebenso ratsam ist es, die Wertgegenstände zu fotografieren. Dies ist vor allem bei Sachen wichtig, von denen es keine Belege oder schriftliche Nachweise gibt.

Solche Uhren gehören in den Save: Patek Philippe Nautilus Ref. 5711-1300A-001 in Stahl mit Diamanten im Baguetteschliff, Listenpreis: 81.620 Euro. Foto: Pater Philippe

Versicherungssumme anpassen

Ein weiteres Thema wird von vielen Menschen ebenfalls allzu gerne vernachlässigt: Die Versicherungssumme gegebenenfalls anpassen. „Als Richtlinie gelten hier für den sogenannten Unterversicherungsverzicht 650 bis 700 Euro pro Quadratmeter“, sagt Heiko Vollmer, Versicherungsexperte bei Fingenium Private Finance.

Schnell kann ein Hausrat aber auch bei entsprechenden Wert- und/oder Kunstgegenständen, Uhren und ein paar Goldmünzen diesen kalkulatorischen Wert deutlich übersteigen. „Eine Hausratversicherung leistet eine Erstattung zum Wiederbeschaffungswert der einzelnen Gegenstände. Deshalb werden die Versicherungssummen von den Versicherern auch in regelmäßigen Abständen dynamisch angepasst“, so Vollmer.

Das ist nach einem Einbruch zu tun

Kommt es dann einmal zum Einbruch, sollte schnell gehandelt werden. Als erstes unbedingt die Polizei rufen und den Einbruch anzeigen. Ebenso wichtig ist das sofortige und detaillierte Fotografieren vor Ort, Einbruchspuren müssen für die Polizei und auch den Versicherer ersichtlich sein.

Nächster Ansprechpartner ist dann die Hausratversicherung. Von ihr bekommt jeder Versicherter nach einem Wohnungseinbruch in aller Regel eine finanzielle Entschädigung. „Sie übernimmt neben dem Schaden am ‚Inventar‘ durchaus auch den Schaden an beschädigten Gebäudebestandteilen wie Türen oder Fenstern.

Letztere können zwar auch im Rahmen der Wohngebäudeversicherung abgedeckt sein, müssen es aber nicht“, sagt Heiko Vollmer. In diesem Fall wichtig für einen Mieter: „Der Gebäudeeigentümer ist nicht in der Verantwortung für beschädigten oder gestohlenen Hausrat, auch wenn der Einbruch durch ‚Beschädigung‘ des Hauses selbst erfolgt.“

Beweislast liegt beim Geschädigten

Generell gilt zudem, dass jeder Geschädigte beweisen muss, dass er die gestohlenen Wertsachen tatsächlich besessen hat. „Wenn Sie beispielsweise einen Kassenbon vorlegen, ersetzt die Versicherung meist den Wiederbeschaffungswert“, sagt Nicole Günter, Expertin für Sachschäden bei der R+V Versicherung.

Sie rät ebenfalls, Wertsachen als zusätzlichen Nachweis zu fotografieren. Denn „wenn Geschädigte die Wertgegenstände nicht ausreichend dokumentiert haben, können sie im schlimmsten Fall trotz Hausratversicherung leer ausgehen“, warnt R+V-Expertin Günter.

Geliebte teure Möbelstücke – dafür lohnt es sich einmal ein Foto zu machen. Bildquelle: Pixabay / terimakasih0

Bei Erbstücken oder dem individuellen Flohmarkt-Schnäppchen ist der Versicherte ebenfalls in der Beweispflicht. „Wer für solche Dinge keine Belege hat, sollte Zertifikate von unabhängigen und zertifizierten Gutachtern anfertigen lassen“, so Nicole Günter. Bei Münzen oder Schmuck könne das beispielsweise ein Juwelier übernehmen. Den Wert alter Möbel, Bilder oder Porzellan können derweil Antiquitätenhändler oder Kunstexperten schätzen.

Kommunikation ist alles – auch mit der Versicherung

Wenn am Ende die Kommunikation mit der Versicherung etwas träge wird, diese nicht zahlen möchte oder gar der Vorwurf im Raum steht, der Versicherte habe grob fahrlässig gehandelt, dann sollte durchaus über externe Hilfe nachgedacht werden. Dazu gehören Experten wie ein Gutachter oder Sachverständigen, der gegebenenfalls ein Wertgutachten für die Versicherung erstellen kann. Auch ein Anwalt ist in bestimmten Fällen ratsam, um etwaige Fristen und Rechte nicht verstreichen zu lassen.

Um einen Einbruch zu verhindern, muss das eigene Heim nicht gleich zum Hochsicherheitstrakt umgebaut werden, dennoch ist es ratsam, sich über einen individuellen Einbruchsschutz zu informieren – dieser wird sogar teilweise von der Kreditanstalt für Wiederaufbau(KfW) gefördert.

Bildquelle: Pressefoto AXA