Wo Vermieter am meisten zahlen

Die Folgen der neuen CO₂-Steuerkosten

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Ab 2023 müssen Vermieter von energetisch unsanierten Immobilien mit hohen CO₂-Steuerabgaben rechnen. Grund dafür ist ein neuer Bundesbeschluss. Schon im Jahr 2021 wurde eine CO₂-Besteuerung für Wohngebäude eingeführt, um das Klimaziel 2045 zu erreichen.

Da Mieter jedoch nur bedingt Einfluss darauf haben wie viel CO₂ durch ihren Energieverbrauch erzeugt wird- Heizung und Wärmedämmung sind beispielsweise Vermietersache – hat die Bundesregierung nun eine Kostenaufteilung der CO₂ Steuer beschlossen.

„Mieter tragen seit 2021 allein die Zusatzkosten für den CO₂-Preis auf Öl und Gas. Das wird sich nun ändern. Wir schaffen mit dem nun vereinbarten Stufenmodell endlich eine faire Aufteilung der Kosten zwischen Vermietern und Mietern,“ sagt Bundesbauministerin Klara Geywitz .

Mieter leiden unter hohen Energiekosten

Auch Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck hat sich zu dem neuen Bundesbeschluss geäußert: „Je schlechter ein Gebäude gedämmt ist, je älter zum Beispiel die Heizung oder die Fenster sind, umso höher sind die CO₂-Kosten für Vermieter und umso größer die Entlastung für Mieter. Denn in diesen Fällen leidet der Mieter häufig unter hohen Energiekosten wegen schlechter Dämmung und Heizung, ohne aber selbst gut gegensteuern zu können. Umgekehrt kann ein Vermieter, der das Gebäude gut energetisch saniert hat, die Kosten auch umlegen. Denn dann sind beispielsweise Dach und Fenster gut gedämmt, so dass vor allem die Mieter durch ihr Verhalten noch dazu beitragen können, Energie einzusparen und so die Heizkosten zu reduzieren.”

Seit 2021 wird in Deutschland ein Preis für die Emissionen von Kohlendioxid (CO₂) erhoben. Im Moment ist der Preis pro Tonne CO₂ 30 Euro, die beim Verbrennen von Heiz- und Kraftstoffen ausgestoßen wird. Bis zum Jahr 2025 wird der Preis schrittweise auf bis zu 55 Euro steigen.

Eine Beispiel-Rechnung für CO₂-Steuerabgaben

Die Tabelle zeigt eine beispielhafte Berechnung für eine durchschnittlich große Wohnung von 92 qm mit Ölheizung. Für diese Berechnung wurden Faktoren nach aktuellem Stand angewendet. (Bildquelle: objego.de)

Die Berechnung erfolgt in zwei Schritten. Zunächst dient als Grundlage für die Berechnung der Energieverbrauch einer Effizienzklasse am Beispiel einer 92 qm2 großen Wohnung.

Für die Effizienzklasse A+, darf der Energieverbrauch nicht über 30 kWh/m² pro Jahr liegen. Für eine 92 qm² große Wohnung bedeutet dies einen Energieverbrauch von 2.760 kWh im Jahr. Eine Wohnung in der Energieeffizienzklasse D (130 kWh/m²) verbraucht hingegen bereits 11.960 kWh im Jahr.

Im zweiten Schritt wurde der CO₂-Ausstoß ermittelt, welcher mit dem oben berechneten Energieverbrauch entsteht. Dafür wurde ein Multiplikator von 0,28 kg CO₂/kWh für eine Ölheizung herangezogen. Für das Jahr 2023 fällt eine Steuer von 35 Euro pro Tonne CO₂ an. Wie oben in der Tabelle bereits berechnet, verbraucht eine 92 qm² große Wohnung 2.760 kWh. Dabei fallen 772,8 kg CO₂ an, was zu einer Gesamtsteuer von 27 Euro führt.

Objego, ein PropTech-Unternehmen das an einer digitalen Plattform zur Immobilienverwaltung arbeitet und privaten Vermietern digitale Lösungen zur Nebenkostenabrechnung, Finanzverwaltung und Dokumentenmanagement bietet, hat untersucht, wo für Vermieter die höchsten CO₂-Steuerabgaben bevorstehen.

Im Osten muss wesentlich mehr bezahlen werden

In Mecklenburg-Vorpommern wiesen laut Studie 2021 41,8 Prozent der Wohngebäude die schlechtesten Energieeffizienzklassen G und H auf. Nimmt man die durchschnittliche deutsche Wohnungsgröße von 92 qm mit Ölheizung, kommt man für 2023 auf eine CO₂-Abgabe von bis zu 270 Euro, davon entfallen alleine 243 Euro auf Vermieter. Der Mieter müsste 10 Prozent zahlen, in diesem Fall 27 Euro.

In Berlin steht mit 38,7 Prozent der zweithöchste Anteil an energetisch ineffizienten Wohngebäuden, in Thüringen sind es 35,5 Prozent. Am wenigsten zu befürchten haben Vermieter in Hamburg. In dem Bundesland stehen mit 12,5 Prozent prozentual die wenigsten Wohnobjekte mit Energieeffizienzklasse G oder H und bundesweit der höchste Anteil voll- und teilsanierter Wohnimmobilien.

Bundesländer mit dem höchsten prozentualen Anteil an Wohngebäuden mit Energieeffizienzklasse G oder H. (Bildquelle: objego.de)

Ein Anreiz zur energetischen Sanierung

Im Gebäudebereich soll der CO₂-Preis Vermieter motivieren, energetische Sanierungen ihrer Gebäude voranzutreiben und Mieter dazu, sparsam mit Energie umzugehen. Aktuell können Vermieter die Zusatzkosten für den CO₂-Preis gänzlich an ihre Mieter weitergeben.

Damit konnte der CO₂-Preis bislang nicht die gewünschte klimapolitische Lenkungswirkung entfalten. Dem will die Bundesregierung mit der neuen Aufteilung nach dem Stufenmodell für Wohngebäude nun abhelfen.

10 Stufenmodell der CO2-Kostenaufteilung. (Bildquelle: Bundesregierung)

Denn je niedriger der CO₂-Ausstoß des Gebäudes ist, desto geringer ist auch der Anteil, den der Vermieter mitzutragen hat. Liegt der CO₂-Ausstoß bei über 52 kg pro Quadratmeter im Jahr muss der Vermieter 90 Prozent der Abgabe übernehmen. Stößt das Wohngebäude weniger als 12 kg pro Quadratmeter im Jahr aus, muss der Mieter wie bisher die gesamte CO₂-Steuer bezahlen.

Insgesamt wird der Ausstoß in zehn Klassen eingestuft und entsprechend zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Bis 2025 wird der CO₂-Preis pro Tonne jährlich um 10 Euro steigen. Mietobjekte mit Denkmalschutz sind zunächst von der Regelung ausgenommen. Für gewerbliche Immobilien gilt vorerst eine 50/50-Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter.