Grillen & Co: So klappt´s mit dem Nachbarn!

Bildquelle: BigGreenEgg

Der Sommer ist da und die Lieblingsbeschäftigung vieler Menschen ruft: das Grillen. Egal ob allein, in geselliger Runde oder als Grillparty, was gibt es Schöneres als einen schönen Sommerabend beim Grillen zu verbringen? Um einen Streit mit den Nachbarn zu vermeiden, gibt es einige Dinge, die man beachten sollte.

„Die Rechtslage in Bezug aufs Grillen ist in Deutschland überall unterschiedlich, wobei ein generelles Grillrecht vorherrscht.”

“Dies kann der Vermieter aber einschränken, weshalb dazu geraten wird, sich vorab bei der Hausverwaltung oder im Mietvertrag zu informieren“, sagt Rechtsanwältin Annett Engel-Lindner, Rechtsberaterin beim Immobilienverband Deutschland IVD.

Das Barbecue im Garten

In Einfamilienhäusern stellt das Grillen im Garten meistens kein Problem dar. Es gibt genügend Abstand zu den Nachbarhäusern.

Im Falle von Mehrfamilienhäusern muss im Mietvertrag überprüft werden, ob der gemeinsame Garten für eine Grillparty genutzt werden darf.

Das Grillen auf dem Balkon im Mehrfamilienhaus

Beim Grillen auf dem wohnungseigenen Balkon gibt es einige Dinge zu beachten. Zunächst einmal ist es wichtig, ob man der Eigentümer oder Mieter ist. Trotz des generellen Grillrechts kann der Vermieter das Grillen per Hausordnung einschränken oder sogar komplett untersagen.

Wird dieses Verbot missachtet kann es zu einer Abmahnung oder im schlimmsten Fall zu einer Kündigung des Mietverhältnisses kommen.

Auf die Nachbarn Rücksicht nehmen

Egal ob im Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus einer der wichtigsten Aspekte ist sicherlich die Nachbarn nicht zu belästigen. Sei es durch Rauch- und Geruchsentwicklung oder Lärmbelästigung, wenn die Grillparty etwas länger gehen sollte.

Unser Tipp: Ein kurzes Gespräch mit den Nachbarn, eine Vorab-Information oder eventuell sogar eine Einladung sollte die meisten Probleme gar nicht erst entstehen lassen. Trotzdem sollte, wo möglich, auf einen Mindestabstand geachtet werden.

Das richtige BBQ-Equipment

grill ist nicht gleich Grill!Mit einem Elektro- oder Gasgrill kann die Rauch- und Geruchsentwicklung, im Vergleich zu einem Holzkohlegrill, für Nachbarn deutlich reduziert werden. Bildquelle: Traeger

Wer über eine Erlaubnis zum Grillen verfügt, kann bei der Wahl des Grills die möglichen Beschwerden verringern.

Mit einem Elektro- oder Gasgrill kann die Rauch- und Geruchsentwicklung, im Vergleich zu einem Holzkohlegrill, für Nachbarn deutlich reduziert werden. Dies kann besonders beim Grillen auf dem Balkon eine Rolle spielen. Von Vorteil ist zudem das die potenzielle Feuergefahr im Vergleich zu einem Holzkohlegrill geringer ist.

Das Grillen im Wald

Das Grillen im Wald ist grundsätzlich verboten. Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen: In einigen Wäldern weisen Schilder auf extra ausgewiesene Plätze oder Lichtungen im Wald hin, an denen das Grillen erlaubt ist. Die meisten Landesgesetze haben explizite Ausnahmeregelungen.

Die Rechtslage ist unterschiedlich …

Es gibt keine grundsätzliche gesetzliche Regelung, daher empfehlen wir sich über die Rechtsprechung und die regionalen Besonderheiten in Bezug auf das Grillrecht zu informieren. Regional geltendes Grillverbote an öffentlichen Plätzen werden meist durch Schilder eindeutig ausgewiesen. Hier sollte man die individuelle Ausschilderung vor Ort beachten.

Bei Grillfesten ist grundsätzlich auf die Einhaltung der Ruhezeiten zu achten. Die liegen meist zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Hinzukommen können weitere, individuelle Regelungen auf Stadt- oder Bundeslandebene. Diese beziehen sich auf den Ort, die genehmigten Uhrzeiten und erlaubte Häufigkeit, an denen pro Jahr gegrillt werden darf.

Das OLG Oldenburg (13 U 53/02) entschied dazu: Nach 22 Uhr müssen die Nachbarn weder Gerüche noch Geräusche hinnehmen, die mit dem Grillen zusammenhängen. Vier Mal im Jahr zu besonderen Anlässen darf ein Grillabend aber bis 24 Uhr verlängert werden.

Bekannte Rechtsurteile zum BBQ

Bildquelle: Pixabay / WilliamCho

Es gibt zum Thema Grillen auf dem Balkon oder in der Nachbarschaft zahlreiche Urteile. Eine allgemeingültige Regelung, wie oft und mit welchem Grillgerät man grillen darf, ergibt sich daraus nicht. Vielmehr kommt es immer auf den Einzelfall an.

Das Amtsgericht Halle/Saale (120 C 1126/12) entschied zum Beispiel, dass Wohnungseigentümer nur vier Mal im Jahr mit Holzkohle grillen dürfen. Zudem müssen sie das den Nachbarn 24 Stunden vorher ankündigen.

Das Grillverbot per Hausordnung

Das Landgericht München (36 S 8058/12 WEG) hat das Grillverbot per Hausordnung bejaht. Hier hatten die Wohnungseigentümer in einer Eigentümerversammlung mehrheitlich beschlossen, dass das Grillen auf offener Flamme in der Anlage verboten werden soll. Diese neue Regelung musste in die Hausordnung aufgenommen werden.

Auch das Amtsgericht Westerstede (22 C 614/09 (II)) beschränkte das Grillen mit Holzkohle auf zwei Mal im Monat und höchstens zehn Mal im Jahr. Hierbei ging der Streit um einen Grillkamin an der Grundstücksgrenze.

Das Landgericht München (15 S 22735/03) urteilte: Sommerliches Grillen im Garten ist erlaubt, wenn die Nachbarn nicht oder nur unwesentlich dadurch beeinträchtigt werden. Fühlen sich die Nachbarn gestört, müssten sie genau nachweisen, dass es sich um eine nicht unwesentliche Beeinträchtigung handelt.

mE-Fazit

Wer einfach grillen oder eine entspannte Grillparty feiern will, sollte sich davor über die rechtlichen Grundlagen im eigenen Bundesland informieren. Falls nötig den Mietvertrag, bzw. die Hausordnung anschauen und den Nachbarn vor einer längeren Grillparty Bescheid geben. Dann steht einem entspannten Grillabend nichts mehr im Wege.

Mehr zum Grillen, BBQ & Co finden Sie unter marktEINBLICKE-Lebensart/ Essen & Trinken.

Bildquelle: Pixabay