Fünf Jahrzehnte Zündwarenmonopol

Bildquelle: pixabay / Horwin

Am 26. Oktober 1929 wurde in einem Abkommen zwischen dem schwedischen Unternehmer Ivar Kreuger und seiner Svenska Tändsticks AB sowie der Weimarer Republik das über fünf Jahrzehnte andauernde Zündwarenmonopol begründet. Die Handhabung des Zündwarenmonopols wurde der 1926 gegründeten Deutsche-Zündholz-Verkaufs-Aktiengesellschaft (ab 1930 Deutsche Zündwaren-Monopolgesellschaft, DZMG) übertragen. Die DZMG fungierte als zentrale Verkaufsorganisation und erwirtschaftete den Monopolgewinn zur Verzinsung und Tilgung einer 525 Millionen Reichsmark schweren Anleihe. Die Abschaffung des Monopols erfolgte erst zum 16. Januar 1983 per Gesetz mit der vollständigen Tilgung der Anleihe.