Brückentage 2022: Das müssen Sie wissen

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Das Jahr neigt sich langsam aber sicher wieder dem Ende entgegen und wie jedes Jahr stellen sich viele Arbeitnehmer wieder die gleichen Fragen: Habe ich ein Anrecht auf die beliebten Brückentage über Weihnachten, wenn ich im Jahr zuvor arbeiten musste? Habe ich überhaupt einen Anspruch auf Brückentage? Müssen Beschäftigte ohne Kinder den Kollegen mit Familie den Vortritt lassen? Und wie schaut es eigentlich mit der Weihnachtsfeier aus?

Wonach bestimmt sich, wer Urlaub bekommt?

Zunächst einmal: Urlaub bekommt, wer ihn beantragt. Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer ihren Urlaub frei wählen. Der Arbeitgeber darf ihn nur verweigern, wenn dem Urlaubswunsch dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die sozial schutzwürdiger sind, entgegenstehen. Schutzwürdig sind dabei nicht nur Beschäftigte mit schulpflichtigen Kindern, sondern alle, die in ihrer Urlaubsgestaltung nicht völlig frei sind.

Wer bislang noch keinen Urlaub hatte, wird ebenfalls demjenigen gegenüber bevorzugt, der schon im Urlaub war. In vielen Unternehmen wird der Urlaub nach dem Windhund-Prinzip vergeben. Das heißt: Derjenige der zuerst den Urlaub beantragt hat, bekommt im Normalfall auch.

Der Urlaubsanspruch an Brückentagen

Ein Blick in das Gesetz bringt wichtige Informationen für Arbeutnehmer beim Thema Urlaubsanspruch. Bildquelle: pixabay / felix_w

Einzelne Urlaubstage an Brückentage, um den eigenen Urlaub auf das Maximum zu verlängern, bieten sich natürlich an. Aber: Einen Anspruch auf „Brückentagsfrei“ gibt es nicht.

Es mag sich zwar für die meisten Beschäftigten anders anfühlen, aber auch die Brückentage sind ganz normale Arbeitstage. Daher müssen die Brückentage ebenso wie alle anderen Urlaubstage auch unter den Beschäftigten verteilt werden.

Übrigens: Den einmal gewährten Urlaub kann der Arbeitgeber nicht zurücknehmen! Eine Verlegung des genehmigten Urlaubs ist nur im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer möglich.

Ausnahmen bilden besondere Notfälle. Wenn beispielsweise alle anderen Mittel ausgeschöpft sind und schwere Schäden drohen, kann der Urlaub ausnahmsweise zurückgenommen werden.

 

 

Ohne Kinder keine Chance auf Brückentage?

Eltern bekommen bevorzugt über Weihnachten Urlaub. Bildquelle: pixabay / darbagan

Häufig berichten Menschen ohne eigene Kinder, dass es für sie schwierig sei, über Weihnachten Urlaub zu bekommen, weil sie den anderen Kollegen den Vortritt lassen müssen. Aber darf das Unternehmen den Urlaub deshalb verweigern?

Die Antwort lautet: Ja. Arbeitgeber können nach Paragraf 7 des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) Urlaubswünsche aufgrund sozialer Gesichtspunkte vorziehen oder verweigern. Dies bedeutet: Der Urlaubswunsch einer kinderlosen Person kann abgelehnt werden, wenn ein Kollege aufgrund vorhandener Kinder schutzwürdiger ist.

Habe ich ein Anrecht auf die beliebten Brückentage, wenn ich im Jahr zuvor arbeiten musste?

Der Grundgedanke mag zwar fair klingen, aber die Antwort auf diese Frage lautet „Nein“.

Die Tatsache, dass ich im Vorjahr arbeiten musste, führt nicht dazu, dass ich automatisch im Folgejahr frei habe, weiß Karsten Kahlau von der Arbeitsrechtskanzlei Wittig Ünalp. Es sei denn, es gibt entsprechende vertragliche Regelungen.

Muss ich am Heiligabend/ 24.12. wirklich arbeiten?

Im Arbeitszeitgesetz ist geregelt, dass an gesetzlichen Feiertagen Beschäftigte grundsätzlich nicht arbeiten dürfen. Am Jahresende gelten als gesetzliche Feiertage jedoch ausschließlich der erste und zweite Weihnachtsfeiertag. Der 24.12. und auch  der 31.12. gelten dagegen nicht als gesetzliche Feiertage. Demnach ist eine Beschäftigung an diesem Tag rechtens.

Laut Paragraf 10 des Arbeitszeitgesetzes gibt es jedoch auch Ausnahmen für das Beschäftigungsverbot an gesetzlichen Feiertagen. So sind Beschäftigte der Gastronomie oder aus dem medizinischen Bereich von dem Arbeitsverbot ausgeschlossen. Ein gesetzlicher Anspruch auf einen Lohnzuschlag besteht hier allerdings dennoch nicht.

Ist die Büro-Weihnachtsfeier ein Pflichtermin?

Viele Menschen freuen sich zwar auf die betriebliche Weihnachtsfeier, dies gilt jedoch nicht für alle. Für sie gibt es eine gute Nachricht: Die betriebliche Weihnachtsfeier ist kein Pflichttermin. Aber:

Wenn die Feier während der Arbeitszeit stattfindet, sind nur die Teilnehmer von der Arbeit befreit. Wer nicht mitfeiert, muss arbeiten, sagt Karsten Kahlau. Und: Sollten auf der Feier Weihnachtsgeschenke verteilt werden, besteht für die ferngebliebenen Mitarbeiter kein Anspruch darauf.

Darf ich am Arbeitsplatz Alkohol trinken?

Ein Alkoholverbot am Arbeitsplatz gibt es im deutschen Recht tatsächlich nicht. Sofern Mitarbeitende also die Mittagspause dazu nutzen, sich mit Glühwein oder Grog aufzuwärmen, ist dies grundsätzlich gestattet, sagt Karsten Kahlau. Aber: Wer so viel trinkt, dass sie oder er nicht mehr arbeitsfähig ist, begeht eine Pflichtverletzung. Über arbeitsvertragliche oder betriebliche Regelungen kann der Alkoholkonsum zudem ebenfalls rechtssicher gänzlich unterbunden werden.

Brückentage anordnen: Zwangsurlaub?

Wie aber ist die rechtliche Situation, wenn der Arbeitgeber einen Brückentag anordnet? Darf er seine Beschäftigten so einfach in „Zwangsurlaub“ schicken, auch wenn diese vielleicht lieber arbeiten möchten? Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber darf nur unter den Voraussetzungen von § 7 Abs. 1 BUrlG den Urlaub entgegen der Urlaubswünsche von Arbeitnehmenden festlegen. Es müssen beispielsweise dringende betriebliche Belange vorliegen.

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