Die Deutsche Bank hat freie Fahrt

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Bei der gestrigen Hauptversammlung der Deutschen Bank (WKN: 514000 / ISIN: DE0005140008) ging es „wie erwartet“ zu, was die Abstimmungsergebnisse betrifft. Bei den Tagesordnungspunkten wurde den Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zugestimmt, die Gegenanträge von kritischen Aktionärinnen und Aktionären bekamen keine Mehrheiten.

Damit kann die Deutsche Bank in der Zukunft auf Wunsch eine deutliche Kapitalerhöhung durchführen (frische Mittel, aber auch Verwässerung des Anteils der derzeitigen Aktionäre). Und das neue Vergütungssystem für den Vorstand ist gebilligt. Dieses soll ab Januar 2017 gelten und „vereinfacht“ sein mit „starkem Fokus auf die Interessen Aktionäre“. Ich habe mir die Sache mal angeschaut, sind ja nur 59 Seiten (soviel zum Thema “vereinfacht”):

Deutsche Bank HV: Vergütungssystem gebilligt

Auf den S. 238 ff. des „Vergütungsberichts“ wird erläutert, dass die variable Vergütung aus einer kurzfristigen und einer langfristigen Komponente besteht.

Quelle: Vergütungsbericht Deutsche Bank

Der Großteil (60%) der langfristigen Komponente hängt demnach davon ab, wie die Deutsche Bank-Aktie im Vergleich zu anderen internationalen Bank-Aktien abschneidet. Da muss die Aktie im 3-Jahres-Durchschnitt relativ gesehen über 60% der Performance der Vergleichs-Aktien erreichen, damit es eine Bonuszahlung gibt. Diese steigt dann, je besser die Deutsche Bank-Aktie abschneidet.

Und die Kurzfrist-Komponente? Die hängt von vier Faktoren ab, darunter die bereinigten zinsunabhängigen Aufwendungen. Diesen Punkt finde ich fragwürdig. Denn es bedeutet, wenn die Ausgaben gesenkt werden, gilt dies in dieser Hinsicht als Erfolg. Ich finde: Ausgaben senken ist „an sich“ noch kein Erfolg – es kommt schließlich auf den Kontext an.

Und interessanterweise sollen bei dem Punkt die „Aufwendungen für Rechtsstreitigkeiten“ herausgerechnet werden. Und die „Restrukturierungs- und Abfindungskosten“. Na sowas.

Ich nehme mal ein Beispiel, was das in der Praxis bedeuten könnte: Die Deutsche Bank leistet sich wieder Klopse und wird im Milliardenbereich verklagt, muss daraufhin Tausende Mitarbeiter(innen) entlassen – und in Bezug auf die Bonuszahlung für das Management ist das positiv. Kein Witz. Denn die „zinsunabhängigen Aufwendungen“ sind gesunken (weniger Mitarbeiter/innen). Gleichzeitig werden die Kosten für Abfindungen und auch für Rechtsstreitigkeiten bei der Berechnung der Bonuszahlung fürs oberste Management ja nicht berücksichtigt laut der neuen Regelung.

Das nenne ich doch mal eine faire Regelung, die die richtigen Anreize im Sinne wirtschaftlicher Vernunft und Verantwortungsbewusstsein für die eigenen Mitarbeiter/innen setzt. (Ironie-Modus jetzt wieder ausgeschaltet).

Und hier noch das Zitat zum Tag:

„Was nicht umstritten ist, ist auch nicht sonderlich interessant.“ Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)

Michael VaupelEin Beitrag von Michael Vaupel

Michael Vaupel, diplomierter Volkswirt und Historiker (M.A.), Vollblut-Börsianer. Nach dem Studium Volontariat und Leitender Redakteur und Analyst diverser Börsenbriefe (Emerging Markets, Internet, Derivate, Rohstoffe). Er ist gefragter Interview- und Chatpartner (N24, CortalConsors). Ethisch korrektes Investieren ist ihm wichtig.
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