Solarworld: Prüfung der Lage

Bildquelle: Pressefoto Solarworld

Solarworld (WKN: A1YCMM / ISIN: DE000A1YCMM2) teilt mit: Die eigentlich für den 3. Juli 2017 einberufene diesjährige ordentliche Hauptversammlung wird abgesagt. Die hat sich gewissermaßen erledigt, nachdem Solarworld beantragt hat, das „Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft“ zu eröffnen.

Ein Punkt auf der Tagesordnung der Hauptversammlung war gewesen, die Aktionärinnen und Aktionäre auf einen bedeutenden Verlust hinzuweisen: Und zwar einen Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals. Ich weise darauf hin, dass ich bei Solarworld investiert bin. Nun, dies ist vom Aktiengesetz gemäß Â§ 92 Abs. 1 gewissermaßen als Warnung für die Aktionäre vorgeschrieben.

Solarworld: Der Insolvenverwalter prüft derzeit die Lage

Aber inzwischen ist es ja noch schlimmer gekommen – denn Solarworld stellte bekanntlich den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Also keine Hauptversammlung am 3. Juli 2017. Wie geht es stattdessen weiter bei Solarworld? Bisher hat sich der Insolvenzverwalter dazu noch nicht öffentlich geäußert. Nun, natürlich dauert es seine Zeit, bis er sich eingearbeitet hat und einen Überblick über die Vermögensgegenstände des Unternehmens gewonnen hat. Mal hören, was er dann mitzuteilen hat.

Und hier noch das Zitat zum Tag:

„Der Diener hatte uns trüben Palmschnaps eingeschenkt, dessen Wirkung in jeder Hinsicht verheerend war.“ – Peter Scholl-Latour

Michael VaupelEin Beitrag von Michael Vaupel

Michael Vaupel, diplomierter Volkswirt und Historiker (M.A.), Vollblut-Börsianer. Nach dem Studium Volontariat und Leitender Redakteur und Analyst diverser Börsenbriefe (Emerging Markets, Internet, Derivate, Rohstoffe). Er ist gefragter Interview- und Chatpartner (N24, CortalConsors). Ethisch korrektes Investieren ist ihm wichtig.
Weitere Informationen unter: www.ethische-rendite.de

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