Deutsche Telekom: Kein Grund sich zu Fürchten

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Wenn Sie sich wunderten, warum die Deutsche Telekom-Aktie (WKN: 555750 / ISIN: DE0005557508) am Donnerstag stärker unter Druck geriet: Fürchtet euch nicht – das war der Dividendenabschlag!

Deutsche-Telekom-Chart: finanztreff.de

Denn am Mittwoch, 31. Mai, fand in Köln die diesjährige ordentliche Hauptversammlung der Deutschen Telekom statt. Und wie vorgeschlagen wurde beschlossen (99,63% Zustimmung!), dass eine Dividende von 0,60 Euro je Aktie gezahlt wird. Hierbei gibt es aus Aktionärssicht einige Besonderheiten zu beachten. Konkret:

Deutsche Telekom: Was bei der Dividendenzahlung zu beachten ist

Die Dividende können sich Aktionäre in „bar“ oder in Form von Aktien der Deutsche Telekom auszahlen lassen. In beiden Fällen gilt für inländische Aktionäre: Dividendenzahlung oder neue Aktien unterliegen nicht der Besteuerung! Warum das so ist, ist eine steuerrechtliche Sache. So wird steuerrechtlich gesehen kein Gewinn ausgeschüttet, sondern die Zahlung erfolgt von einem steuerlichen Einlagenkonto.

Ich bin leider/zum Glück kein Jurist, wer das nachlesen möchte, siehe § 27 des Körperschaftsteuergesetzes. Zu beachten ist aber: Auch wenn die Zahlung für Inländer nicht besteuert wird – es kann doch Auswirkungen haben. Denn ich zitiere die Telekom selbst dazu: „Die Ausschüttung mindert nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung die steuerlichen Anschaffungskosten der Aktien.“ Das kann sich dann bei einem Verkauf der Position auswirken.

Und hier noch das Zitat zum Tag:

“Kommt eine schwangere Frau zum Bäcker: Ich bekomme ein Brot.” Darauf der Bäcker: “Sachen gibt´s.”

Michael VaupelEin Beitrag von Michael Vaupel

Michael Vaupel, diplomierter Volkswirt und Historiker (M.A.), Vollblut-Börsianer. Nach dem Studium Volontariat und Leitender Redakteur und Analyst diverser Börsenbriefe (Emerging Markets, Internet, Derivate, Rohstoffe). Er ist gefragter Interview- und Chatpartner (N24, CortalConsors). Ethisch korrektes Investieren ist ihm wichtig.
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