Kfz-Versicherung: Wann ist der Wechsel nach dem 30.11. möglich?

Bildquelle: Pressefoto Daimler

Der Stichtag 30.11. für den Kfz-Versicherungswechsel mag inzwischen vorbei sein. Dennoch haben auch viele Autofahrer nach dem 30.11. das Recht ihr Kfz-Versicherung zu wechseln. Dabei kann immer noch rund ein Viertel der Kosten gespart werden.

Wenn Sie sich überlegen nach dem 30.11. ihre Kfz-Versicherung zu wechseln, sollten Sie schauen, ob einer oder mehrere der im folgenden genannten Punkte auf Sie zutrifft. In diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können auch jetzt noch ihre Kfz-Versicherung wechseln.

Sonderkündigungsrecht wegen höherer Prämie

Höhere Schadenquoten als im Vorjahr bei inflationsbedingt steigenden Reparaturkosten, aus diesem Grund haben viele Kfz-Versicherer für das kommende Jahr ihre Beiträge erhöht. Wenn die Prämie steigt, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und können auch unabhängig vom Stichtag am 30.11. zu einem günstigeren Anbieter wechseln.

Zu beachten in diesem Fall ist, dass das Sonderkündigungsrecht vier Wochen ab Eingang der erhöhten Beitragsrechnung gilt. „Die Preise für Autoversicherungen steigen auf breiter Front“, sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. „Haben Versicherte erst im November eine Beitragserhöhung erhalten, können sie ihre Versicherung auch noch über den 30. November hinaus wechseln.“

Achtung vor versteckter Preiserhöhung

Preiserhöhung sind nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Bildquelle: pixabay / stevepb

Preiserhöhungen sind nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen. Selbst wenn es so aussieht, als ob der Beitrag insgesamt sinken würde, muss dies auf die Gesamtkosten nicht unbedingt zutreffen. Aus diesem Grund können Versicherte ein Sonderkündigungsrecht erhalten. „Jedes Jahr steigen zahlreiche Versicherte in eine höhere Schadenfreiheitsklasse auf. Für unfallfreies Fahren erhalten sie im Folgejahr einen höheren Schadenfreiheitsrabatt“, erklärt Wolfgang Schütz. „Gewährt der Versicherer nicht den vollen Nachlass, handelt es sich um eine Preiserhöhung und das Sonderkündigungsrecht tritt in Kraft.“

Entscheidend ist der sogenannte Vergleichsbeitrag, den die Versicherung auf der Jahresrechnung angeben muss. Liegt die neue Prämie über dem ausgewiesenen Vergleichsbeitrag, haben Autofahrer ein Sonderkündigungsrecht.

Sonderkündigungsrecht nach einem Schadenfall

Auch nach einem Schadensfall haben Sie ein Recht auf einen Wechsel.Bildquelle: pixabay / 652234

Auch nach einem Schadensfall haben ebenso wie der Versicherer auch Autofahrer das Recht, ihre bestehende Police zu kündigen. Dabei spielt die reguläre Vertragslaufzeit keine Rolle.

Ein weiterer Grund ist, wenn sich der Versicherungsnehmer ändert. In diesem Fall darf die Versicherung auch nach dem 30. November und unterjährig gekündigt werden. Ebenso besteht die Möglichkeit zur Sonderkündigung, wenn es zu einem Halterwechsel für ein versichertes Fahrzeug kommt. Ein häufiges Beispiel dafür ist, wenn das Kind das Auto übernimmt.

mE-Tipp:

Wer ein Sonderkündigungsrecht geltend machen möchte, sollte im Kündigungsschreiben ausdrücklich den Kündigungsgrund nennen. Das schafft Eindeutigkeit für den Versicherer. Zur fristgerechten Kündigung ist das Eingangsdatum beim Unternehmen entscheidend und nicht das Versanddatum.

Bildquelle: markteinblicke.de