Das Skifahren ein hohes Unfallrisiko birgt, dürfte jedem nach dem öffentlich-wirksamen Ski-Unfall von Manuel Neuer klar sein. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zählt im Schnitt 23 Skiunfälle täglich, die durch private Unfallversicherer gemeldet werden. Dennoch hat immer noch jeder Fünfte in Deutschland keine private Haftpflichtversicherung.
Für alle Skifahrer, die nach Italien gehen, hat sich seit Anfang dieses Jahres einiges geändert. Neben einer erweiterten Helmpflicht für Minderjährige und hohen Strafen für alkoholisiertes Skifahren, ist auch eine private Haftpflichtversicherung verpflichtend. Ohne diese dürfen Wintersportbegeisterte nicht auf die Piste. Bei einem Verstoß drohen Strafen von 100 bis 150 Euro und ein möglicher Entzug des Skipasses. Daher sollten Sie nicht an der falschen Stelle beim Skiurlaub sparen.
Denn auch auf Skiern oder Snowboard gilt: Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe und mit dem gesamten Vermögen. Wintersportler müssen vollständig für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden aufkommen. Gerade bei Personenschäden kann dies schnell in die Millionen gehen. Die private Haftpflichtversicherung bewahrt Versicherte vor dem finanziellen Ruin und ist deshalb für jeden Winterurlaub empfehlenswert.
„Eine private Haftpflichtversicherung kann auch sehr kurzfristig ausgestellt werden“, sagt Lorenz Becker, Geschäftsführer Sachversicherungen bei Check24. „Wer morgen in den Skiurlaub nach Italien reist, kann heute noch eine Police abschließen und erhält direkt den Nachweis. Wichtig ist dabei, dass der gewählte Tarif eine Sofort-Police beinhaltet.“
Guter Versicherungsschutz muss gar nicht teuer sein
Eine leistungsstarke private Haftpflichtversicherung mit zehn Millionen Euro Deckungssumme und ohne Selbstbeteiligung gibt es für Singles bereits ab 29,60 Euro jährlich, für Familien ab 49,98 Euro im Jahr.
Neben einer ausreichend hohen Deckungssumme sind bestimmte Zusatzleistungen in der private Haftpflichtversicherung sinnvoll. Der Tarif sollte zudem unbedingt eine sogenannte Forderungsausfalldeckung beinhalten. Die Versicherung haftet auch dann für Schäden, die den Versicherten von Dritten zugefügt werden, wenn diese nicht selbst dafür aufkommen können.
Wird man auf der Piste von einer Person ohne Haftpflichtschutz an- oder umgefahren, bleibt man im schlimmsten Fall auf den Kosten sitzen, sagt Lorenz Becker. Eine Forderungsausfalldeckung schützt davor. Deswegen ist eine private Haftpflichtversicherung mit diesem Baustein unabhängig von den rechtlichen Vorgaben in allen Skigebieten sinnvoll.
Wichtig: Die Forderungsausfalldeckung greift nur, wenn die Verursachenden vermögenslos sind. Um dies festzustellen, bedarf es erst eines Gerichtsverfahrens. Eine private Haftpflichtversicherung sollte deshalb zusätzlich den Rechtsschutz zur Geltendmachung des Anspruchs abdecken. Informationen zu den Leistungsbestandteilen sind auf einen Blick in den Tarifdetails im Vergleichsrechner zu finden.
Eine Ausnahme bilden Kinder
Kinder unter sieben Jahren (im Straßenverkehr unter zehn Jahren) sind deliktunfähig. Verursachen diese einen Schaden, so haften in der Regel weder Eltern noch Kinder. Die private Haftpflichtversicherung zahlt dann nicht für den Schaden und die Geschädigten bleiben auf den Kosten sitzen. Um Streit zu vermeiden, lohnt sich die Absicherung deliktunfähiger Kinder, denn soübernimmt die private Haftpflichtversicherung den Schaden auch wenn kein gesetzlicher Haftpflichtanspruch besteht.