Energetisch Sanieren mit KfW-Finanzierung

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Staatliche Förderungen sind ein essentieller Teil der Immobilienfinanzierung und des energieeffizienten Bauens und Sanieren: „Wir freuen uns, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Anfang Dezember 2022 ein deutliches Zeichen für klimagerechtes Wohnen gesetzt hat“, sagt Jörg Utecht, Vorstandsvorsitzender der Interhyp Gruppe. Ab Januar  2023 wird die Antragsstellung für die BEG-Förderung vereinfacht, der Worst Performing Building Bonus angehoben (WPB).

Als WPB werden sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude bezeichnet. Hinsichtlich des energetischen Sanierungszustands gehören diese zu den schlechtesten 25 Prozent der Gebäude in Deutschland. Das Ziel mit dem Kredit KfW 261 ist es ein WPB zu einem Effizienzhaus oder einem Effizienzgebäude umzuwandeln.

Ab März wird der Bonus auf die Energieeffizienzhausstufe 70 ausgeweitet. In einer Umfrage hielten fast 72 Prozent der Befragten eine angemessene und verlässliche staatliche Förderung für entscheidend. Nur so kann langfristig Klimaneutralität im Immobiliensektor erreicht werden.

Ein Abbau bürokratischer Hürden

Im vergangenen halben Jahr war der Zugang zu wichtigen Fördermitteln für viele Renovierungs- / Sanierungswillige aufgrund einer bürokratischen Hürde erschwert. KfW-Kredite aus dem Förderprogramm 261 (Sanierung auf vorgegebene Energie-Effizienzstandards oder Neubau auf entsprechendem Standard) konnten erst dann beantragt werden, wenn die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen war.

Anträge bei der KfW sind oft mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden. (Bildquelle: pixabay / felix_w)

Die Auflassungsvormerkung sichert dem Käufer eines Grundstücks oder einer Bestandsimmobilie nach dem notariellen Kauf den Eigentumsübergang zu. Sowohl für Kreditinstitute als auch für Immobilienkäufer ist es sinnvoller, das gesamte Vorhaben, zum gleichen Zeitpunkt zu finanzieren.

So gewinnen beide Seiten Planungssicherheit: „Mit der Erweiterung der Antragsberechtigten für die Bundesförderung für effiziente Gebäude wird die KfW die Antragsstellung für unsere Kunden ab kommenden Jahr signifikant erleichtern“, so Utecht.

Mit der Erweiterung auf „alle Investoren“ (KfW) ab 1. Januar 2023 ist die Auflassungsvormerkung beziehungsweise das Eigentum nicht mehr Voraussetzung für das Förderprogramm 261. „Die neue Herangehensweise orientiert sich an den Bedürfnissen unserer Kundinnen und Kunden.“

Es gibt einen höheren Bonus für Worst Performing Building

Seit dem Herbst 2022 gibt es einen Bonus für WPB. Der Bonus beträgt 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Er ist allerdings nur dann geltend zu machen, wenn das Gebäude durch die Sanierung das Level eines Effizienzhauses (EH) 40 EE, 55 EE oder 70 EE erreicht. Für EH 85 und EH Denkmal kann der Bonus nicht in Anspruch genommen werden.

Um Deutschland bis 2045 klimaneutral zu machen, wäre es laut einer neuen Analyse der Beratungsgesellschaft EY nötig, etwa 80 Prozent aller Gebäude noch einmal zu sanieren. Vor allem die Sanierung von energetisch sehr schwachen Immobilien spielt dabei eine große Rolle.

Zusätzlicher Sanierungsbonus wird verdoppelt

„Der zusätzliche Sanierungsbonus für diese Immobilien wird nun mit 1. Januar von fünf auf zehn Prozent verdoppelt, dies wird den Anreiz für Eigentümer zu sanieren, deutlich erhöhen“, sagt Jörg Utecht. Das bedeutet für eine Sanierung zum Energieeffizienzhaus (EH) Stufe 40 Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) einen maximalen Zuschuss von 52.500 Euro, bei der Sanierung zum EH 55 EE maximal 45.000 Euro.

Ab dem 23. Februar kann der WPB Bonus zusätzlich auch für die EH 70 EE Stufe beantragt werden. „Dies macht die Sanierung von Immobilien mit einer schlechten Energieeffizienzstufe für Eigentümer attraktiver. Mit dieser Maßnahme hat die KfW beim Thema Klimaschutz und Wohlstand beim Wohnen bewiesen, dass sie ein verlässlicher Partner sein kann“, erklärt Utrecht.

Diese Konditionen müssen erfüllt werden für den Kredit KfW 261 (Datenquelle: marktEINBLICKE)