Aktien und die anfallenden Steuern in Deutschland

(Bildquelle: unsplash / Ozkan Guner)

Aktien können eine attraktive Geldanlage sein, die über einen langen Zeitraum hinweg sehr gute Renditen erzielen. Es kann zwar immer wieder zu kurzfristigen Schwankungen in beide Richtungen kommen, doch langfristig gesehen klettern die Kurse stetig nach oben. Selbst Investor-Legende Warren Buffett rät dazu, sein Geld für sich arbeiten zu lassen, anstatt sich mit kurzfristigen Käufen und Verkäufen herumzuschlagen („Time in the market beats timing the market“). Wer lang genug anlegt, der profitiert über Jahrzehnte hinweg von einem attraktiven Wertanstieg und Gewinn.

Doch die Besteuerung von Gewinnen aus Aktien kann in Deutschland durchaus kompliziert sein. Die Kapitalertragssteuer bezieht sich nämlich zum einen auf Dividendenerträge, aber auch auf die seit 2009 gültige Spekulationssteuer auf Aktien. Dieser Artikel gibt einen kurzen Überblick zu allen wesentlichen Rahmenbedingungen.

Ab dem Jahr 2023 gilt ein jährlicher Freibetrag von 1.000 Euro

Lange Zeit lag der Freibetrag bei 801 Euro pro Jahr pro Person, doch ab dem Jahr 2023 steigt dieser auf 1.000 Euro. Hierfür muss der Anleger bei der Bank oder dem Broker einen entsprechenden Freistellungsauftrag stellen. Danach sind die ersten 1.000 Euro aus Kapitalerträgen von der Steuer komplett befreit. Dazu gehören im Wesentlichen erhaltene Zinsen, ausgeschüttete Dividenden und realisierte Kursgewinne nach dem Verkauf von Wertpapieren. Übersteigen diese in ihrer Summe den Freibetrag von 1.000 Euro, dann gilt es, den Überbetrag entsprechend zu versteuern.

Eine Besonderheit gilt es dabei jedoch zu beachten: realisierte Kursverluste können mit realisierten Kursgewinnen verrechnet werden (bei Aktien, die nach der Einführung der Spekulationssteuer im Jahr 2009 gekauft wurden). Wenn ein Anleger beispielsweise 2.000 Euro an realisierten Kursgewinnen zu versteuern hätte, aber im selben Jahr eine andere Aktie mit 2.000 Euro Verlust verkauft, dann beträgt sein Spekulationsgewinn exakt 0 Euro und er hat weiterhin den vollen Freibetrag für das Jahr zur Verfügung. Man kann solche Kursverluste jedoch nicht mit erhaltenen Zinsen und Dividenden verrechnen.

Nach dem Freibetrag greift die Abgeltungsteuer

Oft hört man im deutschen Steuerrecht von den Begriffen Abgeltungsteuer und Kapitalertragssteuer. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um dieselbe Steuer, die jedoch auf unterschiedliche Weise erhoben wird. Wenn eine Bank die Steuer automatisch abführen kann, dann spricht man von Abgeltungssteuer. Muss die Steuer selbst bei der Steuererklärung angegeben und abgeführt werden, dann spricht man von Kapitalertragssteuer. Die Höhe und die Berechnung sind in beiden Fällen jedoch gleich.

Wer also seinen Freibetrag komplett ausgeschöpft hat, der muss den Überbetrag pauschal mit 25 Prozent versteuern. Hierzu kommt noch die Kirchensteuer und in den westlichen Bundesländern der Solidaritätszuschlag, die beide zusätzlich auf den Steuerbetrag erhoben werden. Das bedeutet, ein Anleger aus Hamburg, der Mitglied der Kirche ist, bezahlt insgesamt 27,99 Prozent auf alle Kapitalerträge über dem Freibetrag. Ein kirchenloser Anleger aus Sachsen zahlt hingegen nur 25 Prozent Steuern.

Beispiel: Ein Anleger erzielt im Jahr 2023 einen Gesamtgewinn aus Dividenden und Aktienverkäufen von 3.000 Euro. Die ersten 1.000 Euro sind komplett steuerfrei, die restlichen 2000 Euro sind in seinem Fall mit 25 Prozent zu versteuern. Er muss also eine Abgeltungs- bzw. Kapitalertragssteuer von 500 Euro für das Jahr 2023 abführen. Wie in Deutschland jedoch nicht unüblich, kann es Ausnahmen und Sonderregelungen geben. Deswegen kann es immer hilfreich sein, sich von einem Steuer-Experten beraten zu lassen.