Deutschlands Uhrenstadt feiert „Lex Glashütte“

Glashütter Uhrenmanufakturen profitieren von Sonderstatus

In der Nomos Manufaktur wird nach den Vorgaben der Glashütte-Verordnung gearbeitet. (Bildquelle: NOMOS Glashütte)

Glashütte genießt unter Uhrenliebhabern Weltruhm. Dieses Jahr feiert die Uhrenstadt einen wichtigen Geburtstag: das einjährige Bestehen der Glashütte-Verordnung. Die „Lex Glashütte“ stellt die Erzeugnisse aus dem weltberühmten Uhrmacherort im Osterzgebirge unter besonderen Schutz – für Verbraucher und die Hersteller vor Ort.

Die Korken knallen zum ersten Geburtstag

Zwischen den Hügeln des Osterzgebirges gibt es im Februar Grund zum Feiern. Vor einem Jahr, am 22.2.2022, ist die Glashütte-Verordnung in Kraft getreten, kurz nachdem sie den Bundesrat in Berlin passiert hatte.

Dies glich einem Ritterschlag für die Uhrenstadt, denn die Herkunftsbezeichnung „Glashütte“ hat mit der neuen Verordnung einen bedeutenden Sonderstatus erlangt.

Die Uhrenstadt feiert 1 Jahr Glashütte-Verordnung. (Bildquelle: NOMOS Glashütte)

Uhren aus Glashütte können es mit Schweizer Marken aufnehmen

Die Uhren aus Glashütte genießen seitdem einen vergleichbaren gesetzlichen Schutz wie die großen Schweizer Marken. Denn die Zeitmesser aus Glashütte gelten unter Experten als genauso wertvoll wie die Uhren aus der Schweiz. Die Verordnung in Glashütte ist allerdings noch strenger: Während die Bezeichnung „Swiss Made“ für ein ganzes Land gilt, ist die Verordnung hier für einen begrenzten geografischen Raum bindend.

Bei der Glashütte-Verordnung handelt es sich um den zweiten Fall eines Spezialschutzes für die geografische Herkunftsangabe eines technischen Erzeugnisses in Deutschland. Die erste Verordnung gab es 1938 in Solingen für Schneidwaren.

Seit über 175 Jahren werden in der kleinen Stadt Glashütte im Osterzgebirge Uhren gefertigt. (Bildquelle: NOMOS Glashütte)

Das regelt die Glashütte-Verordnung

Die „Lex Glashütte“ betrifft zu gleichen Teilen Rechtspolitik, Wirtschaftspolitik und regionale Strukturpolitik. Bürgermeister Sven Gleißberg aus Glashütte sieht in dieser Regelung „eine wesentliche Grundlage für eine weiterhin positive Entwicklung der Uhrenindustrie, die Arbeitskräfte vor Ort sichert“.

Uwe Ahrendt, CEO von Nomos Glashütte, freut sich ebenfalls über die Verordnung: „Die Glashütte-Verordnung ist ganz im Sinne der Geschichte Glashüttes: Sie schützt, was in mehr als 175 Jahren hier für die Zeitmesskunst erdacht und geleistet wurde und bedeutet für alle Hersteller vor Ort eine bessere rechtliche Grundlage.“

Uwe Ahrendt ist der Geschäftsführer der Nomos Uhrenmanufaktur in Glashütte. (Bildquelle: NOMOS Glashütte, Foto: Matthias Lüdecke, Berlin)

Qualitätsversprechen für Kunden

Vor allem aber sollen die Kundinnen und Kunden von dem gesetzlichen Schutz profitieren. Denn Uhren mit der Aufschrift „Glashütte“ sind garantiert mit dem speziellen Können der Menschen dieses Ortes gefertigt. Ein Qualitätsversprechen, „denn jeder, der mit diesem Namen wirbt, hat sich strikt an die Vorgaben der Verordnung zu halten“, so Ahrendt.

Seither zählt so auch die bekannteste Uhr Made in Germany, die Tangente, zu den am besten und strengsten geschützten technischen Erzeugnissen Deutschlands.

Die Tangente ist die meistgebaute Glashütter Uhr. 2022 feierte der Klassiker seinen 30. Geburtstag. (Bildquelle: NOMOS Glashütte)

Derzeit gibt es neun Uhrenhersteller in Glashütte, darunter Nomos Glashütte, Glashütte Original, A. Lange & Söhne, Wempe Glashütte, Union Uhrenfabrik, Mühle-Glashütte und Tutima Uhrenfabrik. Mehr zur Geschichte der Uhrenstadt Glashütte erfahren Sie hier.