An der Börse sind immer noch einige Aktien gelistet von Unternehmen, die es „nicht geschafft“ haben. Werfen wir einen kurzen Blick auf ein paar deutsche Unternehmen aus dem Bereich erneuerbare Energie und Baugewerbe, die vor Jahren Insolvenz angemeldet haben und deren Wertpapiere zum Teil weiterhin handelbar sind oder auf dem Bildschirm erscheinen.
Wer noch Solarworld-Aktien hat, sollte aufhorchen: Die Börse Frankfurt teilte mit, dass die Zulassung der Solarworld-Stammaktien (WKN: A1YCMM / ISIN: DE000A1YCMM2) zum „Prime Standard“ (Teilbereich des regulierten Marktes) widerrufen wird. Und zwar wird der Börse Frankfurt zufolge dieser Widerruf mit Ablauf des 5.12.2017 wirksam.
Solarworld Americas Inc. wird laut BusinessWire für ein Wasseraufbereitungsprojekt in Tansania Photovoltaik-Module im Volumen von insgesamt 1,2 Megawatt liefern.
Dramatische Neuigkeit bei Solarworld (WKN: A1YCMM / ISIN: DE000A1YCMM2): Ich zitiere: „Der Vorstand wird vor diesem Hintergrund unverzüglich einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht (Insolvenzgericht) stellen.“ Also Insolvenz! Was ist mit „diesem Hintergrund“ gemeint?
Im März hatte die Solarworld AG (WKN: A1YCMM / ISIN: DE000A1YCMM2) einen Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals angezeigt. Laut § 92 Abs. 1 AktG ist das meldepflichtig - und ja, ich musste das auch erst einmal nachschauen. Folgendes schreibt das Gesetz für diesen Fall vor.
Die deutsche Solarbranche hatte zu kämpfen, denn sie befand sich in einer Krise seit 2012. Große Firmen hatten Probleme oder gingen sogar in Insolvenz. Chinesische Firmen wurden zu starken Konkurrenten, da diese Solarmodule und Solarzellen kostengünstig produzieren konnten.
Zum Rechtsstreit einer Tochter der „alten“ Solarworld AG (WKN: A1YCMM / ISIN: DE000A1YCMM2) mit Hemlock gab es inzwischen das Urteil der zweiten Instanz. Dieses 21seitige Urteil liegt mir vor und ich habe es mir am Wochenende angeschaut. Zur Erinnerung: In erster Instanz war die Solarworld-Tochter zur Zahlung von 793.467.822,91 US-Dollar verurteilt worden.
Solarworld (WKN: A1YCMM / ISIN: DE000A1YCMM2) teilt mit: Die eigentlich für den 3. Juli 2017 einberufene diesjährige ordentliche Hauptversammlung wird abgesagt. Die hat sich gewissermaßen erledigt, nachdem Solarworld beantragt hat, das „Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft“ zu eröffnen.
Bei Solarworld (WKN: A1YCMM / ISIN: DE000A1YCMM2) gab es gestern eine krasse Kursentwicklung. Am Nachmittag wurde der Handel vorübergehend ausgesetzt, und danach brach der Kurs ein - von zuvor knapp 4 Euro auf im Tief knapp 2,50 Euro. Später erholte sich der Kurs dann wieder, aber...was war denn da los?
Kurz vor dem Wochenende könnte es am heutigen Freitag für die Solarworld AG (WKN: A1YCMM / ISIN: DE000A1YCMM2) noch einmal spannend werden: Denn in den USA steht eine Entscheidung der ITC im Hinblick auf die Produktion von Photovoltaik-Modulen in den USA an.
Themen der aktuellen Presseschau sind u.a. die EU-Kapitalmarktunion, die Fed-Bilanzreduktion, Options-Zauberlehrlinge sowie das Autokartell. Unternehmensseitig richtet sich der Blick u.a. auf adidas, Linde, Commerzbank, Salzgitter, Solarworld, UBS, Facebook, Amazon, Apple, Barrick Gold.
Es gibt Neuigkeiten von Solarworld (WKN: A1YCMM / ISIN: DE000A1YCMM2). Nein, weder zum Hemlock-Prozess noch zu Geschäftszahlen - sondern zur Produktion von Modulen. Das Unternehmen stellt neue Photovoltaik-Module namens „Bisun protect“ vor. Dabei geht es um sogenannte bifaciale Module, von denen ich mir bereits bei der vorigen Hauptversammlung des Unternehmens ein Vorführmodell angeschaut hatte.
Die Solarworld AG (WKN: A1YCMM / ISIN: DE000A1YCMM2) teilte mit: Die Gläubiger erhalten eine Sondertilgung in Höhe von 2 Mio. Euro. Der Hintergrund ist der Verkauf von 50% der „SolarWorld Solicium GmbH“ an Bacanora Minerals Ltd.