Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte möglichst schon in jungen Jahren, z.B. als Schüler, Student oder als Auszubildender abgeschlossen werden. Neben einem günstigen Beitrag zählen in erster Linie die verschiedenen Leistungen und Kompetenz des Versicherers. Unter anderem sind die wichtigen Klauseln zur Nachversicherungsgarantie zu beachten. Dadurch kann der Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Risikoprüfung angepasst werden.
Am kommenden Mittwoch, den 14. Februar, ist wieder Valentinstag, der Tag für verliebte Paare. Nicht endgültig geklärt ist, warum der Valentinstag überhaupt gefeiert wird. Fest steht jedoch, dass vor allem Blumenläden und die Süßigkeitsindustrie viel Werbung für diesen Tag der Paare machen. Ob verheiratet oder nicht, zusammenlebende Paare sollten ihre Versicherungen unbedingt überprüfen.
In Deutschland engagiert sich jeder Dritte in einem Ehrenamt. Allerdings sollten die ehrenamtlichen Helfer ein wenig an sich denken. Durch Unfälle, auch im Ehrenamt, kann es schnell zu schweren bleibenden körperlichen Schäden kommen, welche bis zur Berufsunfähigkeit führen können...
Viele Schüler stehen im letzten Schuljahr und anschließend vor Beginn einer Ausbildung. Die Bewerbungen, mit den Gesprächen und Vertragsunterzeichnungen stehen kurz vor Abschluss. Eltern, deren Kinder einen handwerklichen oder sozialen Beruf erlernen wollen, können für ihre Kinder die sehr wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung oft noch als Schüler beantragen und somit enorm günstigere Beiträge sichern.
Wer ein neues Auto kauft, wird es in der Regel Vollkasko versichern. Schließlich soll der Wert des neuen Fahrzeugs für alle Fälle abgesichert werden. Doch was bei einem Auto für viele Menschen selbstverständlich ist, ist im Fall der eigenen Arbeitskraft nicht immer der Fall. Abhilfe gegen drohende Verarmung schafft nur eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.
Laut § 39 V Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bäume in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht geschnitten werden. Seit 1. Oktober ist der Baumschnitt, der sogenannte „Winterschnitt“, wieder erlaubt. Speziell Obstbäume werden jetzt zurückgeschnitten. Garten- und Obstbaumbesitzer sollten laut GVI mit Vorsicht an den Baumschnitt herangehen.