Die letzten Tage traten in verschiedenen Bundesländern der Republik auf Grund von heftigen Unwettern - auch fernab von Flüssen - Überschwemmungsschäden durch die Naturgefahr Starkregen auf. Viele Hausbesitzer sind bei Einreichung der Schadensmeldung völlig überrascht, dass kein Versicherungsschutz bei der Naturgefahr Überschwemmungen durch Starkregen, z. B. von Kellerräumen besteht.
Die jüngsten Unwetter mit Starkregen verursachten heftige Schäden. Durch rechtzeitige Vorsorgemaßnahmen hätte allerdings so mancher Schaden vermieden werden oder geringer ausfallen können, weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin. Sie rät Betroffenen, sobald deren Schadensbehebung erfolgt ist, zeitnah ihre bisherigen Schutzmaßnahmen zu überprüfen.
Gut gelaunt beim Fasching. Doch Vorsicht: Für Taschendiebe ist das Gedränge beim Fasching oder den Karnevalsumzügen ein Eldorado. In den Menschenmassen können sie blitzschnell und unbemerkt ihrem „Handwerk“ nachgehen und notfalls schnell im Gedränge untertauchen. Neben alten Tricks wie Aufschlitzen von Rücksäcken oder Abschneiden der Trageriemen von Handtaschen, lassen sich Taschendiebe immer etwas Neues einfallen, wie z. B. den Bettel-Trick oder den Blumen-Trick.
Gestern traten im Norden und Osten der Republik auf Grund von heftigen Unwettern - auch fernab von Flüssen - Überschwemmungsschäden durch die Naturgefahr Starkregen auf. Viele Hausbesitzer sind bei der Einreichung von Schadensmeldungen völlig überrascht, dass kein Versicherungsschutz bei der Naturgefahr Überschwemmung durch Starkregen, z. B. von Kellerräumen besteht.