Villenkauf an der Hamburger Alster billiger, Kauf eines Hauses in kleiner Stadt etwas teurer: So bringt das neue Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) für Immobilienkäufer finanzielle Vor- und Nachteile. Das Gesetz löst ab 1. August die bisherige Kostenordnung ab. Bei einem gewöhnlichen Kauf einer 200.000-Euro-Immobilie, wie er häufig vorkommt, verteuert sich die Notargebühr um 20 Prozent von 1.085 Euro netto auf 1.305 Euro netto.