Noch haben nicht alle Bundesländer eine gesetzliche Regelung für den Einbau und die Nachrüstpflicht für Rauchmelder in Altbauten. In Bayern endet die zulässige Nachrüstpflicht für Altbauten zum 31.12.2017. In Brandenburg müssen in Altbauten bis Dezember 2020 Rauchmelder installiert werden.