Viele tausende verunglücken beim Wintersport mehr oder minder schwer, was das berühmte Beispiel von Michael Schumacher vor einigen Jahr zeigt. In den bevorstehenden Faschingsferien erhöht sich zudem Gefahr, da dann die Pisten besonders voll sind. Nach Unfällen drohen Schadenersatzklagen Dritter oder eigene Einkommensausfälle. Aber nicht jeder ist so vermögend, dass die damit verbundenen Kosten ohne Versicherungen problemlos getragen werden können.
Laut § 39 V Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bäume in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht geschnitten werden. Seit 1. Oktober ist der Baumschnitt, der sogenannte „Winterschnitt“, wieder erlaubt. Speziell Obstbäume werden jetzt zurückgeschnitten. Garten- und Obstbaumbesitzer sollten laut GVI mit Vorsicht an den Baumschnitt herangehen.