Die letzten Tage traten in verschiedenen Bundesländern der Republik auf Grund von heftigen Unwettern - auch fernab von Flüssen - Überschwemmungsschäden durch die Naturgefahr Starkregen auf. Viele Hausbesitzer sind bei Einreichung der Schadensmeldung völlig überrascht, dass kein Versicherungsschutz bei der Naturgefahr Überschwemmungen durch Starkregen, z. B. von Kellerräumen
besteht.
Wegen des Klimawandels muss auf die weitere Zunahme extremer Unwetter und Naturkatastrophen gerechnet werden. Staatshilfen bei Unwetterschäden wird es wohl noch geben, aber nur eingeschränkt...
Es wird nochmal richtig kalt. Vorausgesagt werden in der nächsten Woche gebietsweise bis Minus 20 Grad. In den kommenden Tagen können auf Grund der vorhergesagten Kälte in Teilen Deutschland dadurch zahlreiche Wasserrohrbrüche auftreten. Betroffene sollten Schäden umgehend ihrer Versicherung melden.
Auf Grund der teils heftigen Unwetterschäden der vergangenen Monate wurde in der letzten Zeit der notwendige Versicherungsschutz über eine Elementarschadenversicherung wieder häufig hervorgehoben. Doch der Einschluss alleine ist nicht ausreichend, da der Versicherte auch die Pflichten der Elementarschadenversicherung einhalten muss.