Die deutsche Solarbranche hatte zu kämpfen, denn sie befand sich in einer Krise seit 2012. Große Firmen hatten Probleme oder gingen sogar in Insolvenz. Chinesische Firmen wurden zu starken Konkurrenten, da diese Solarmodule und Solarzellen kostengünstig produzieren konnten.
Wer noch Solarworld-Aktien hat, sollte aufhorchen: Die Börse Frankfurt teilte mit, dass die Zulassung der Solarworld-Stammaktien (WKN: A1YCMM / ISIN: DE000A1YCMM2) zum „Prime Standard“ (Teilbereich des regulierten Marktes) widerrufen wird. Und zwar wird der Börse Frankfurt zufolge dieser Widerruf mit Ablauf des 5.12.2017 wirksam.
Solarworld Americas Inc. wird laut BusinessWire für ein Wasseraufbereitungsprojekt in Tansania Photovoltaik-Module im Volumen von insgesamt 1,2 Megawatt liefern.
Dramatische Neuigkeit bei Solarworld (WKN: A1YCMM / ISIN: DE000A1YCMM2): Ich zitiere: „Der Vorstand wird vor diesem Hintergrund unverzüglich einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht (Insolvenzgericht) stellen.“ Also Insolvenz! Was ist mit „diesem Hintergrund“ gemeint?
Themen der aktuellen Presseschau sind u.a. Deutschlands Löhne, türkische Referendum, der Euro, sowie Expertenwissen. Unternehmensseitig richtet sich der Blick u.a. auf Volkswagen, Audi, Netflix, Tesla und Solaraktien.
Beim Wechselrichter-Spezialisten SMA Solar (WKN: A0DJ6J / ISIN: DE000A0DJ6J9) wechseln sich gute und schlechte Jahre offenbar ab. 2018 soll es wieder bergauf gehen, nachdem das TecDAX-Unternehmen für 2017 Umsatz- und Ergebnisrückgänge ausweisen musste.
Zum Rechtsstreit einer Tochter der „alten“ Solarworld AG (WKN: A1YCMM / ISIN: DE000A1YCMM2) mit Hemlock gab es inzwischen das Urteil der zweiten Instanz. Dieses 21seitige Urteil liegt mir vor und ich habe es mir am Wochenende angeschaut. Zur Erinnerung: In erster Instanz war die Solarworld-Tochter zur Zahlung von 793.467.822,91 US-Dollar verurteilt worden.
Mal was Neues von SMA Solar (WKN: A0DJ6J / ISIN: DE000A0DJ6J9): Das Unternehmen teilte mit, dass man eine strategische Partnerschaft mit der ebenfalls börsennotierten MVV Energie AG geschlossen habe. Der Aktienkurs von SMA Solar reagierte umgehend positiv und begann den Mittwochs-Handel direkt mit Kursgewinnen von rund einem Euro bzw. rund 4%.
Im März hatte die Solarworld AG (WKN: A1YCMM / ISIN: DE000A1YCMM2) einen Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals angezeigt. Laut § 92 Abs. 1 AktG ist das meldepflichtig - und ja, ich musste das auch erst einmal nachschauen. Folgendes schreibt das Gesetz für diesen Fall vor.
Kurz vor dem Wochenende könnte es am heutigen Freitag für die Solarworld AG (WKN: A1YCMM / ISIN: DE000A1YCMM2) noch einmal spannend werden: Denn in den USA steht eine Entscheidung der ITC im Hinblick auf die Produktion von Photovoltaik-Modulen in den USA an.
Bei Strategiespielen kann ich das überhaupt nicht leiden: Jemand stellt Regeln auf - und hält sich kurz danach dann ausdrücklich selber nicht daran. Wieso ich darauf komme? SMA Solar (WKN: A0DJ6J / ISIN: DE000A0DJ6J9) verkündete eine „quiet period“, diese soll vom 24. Juli bis zum 9. August gehen.
Solarworld (WKN: A1YCMM / ISIN: DE000A1YCMM2) teilt mit: Die eigentlich für den 3. Juli 2017 einberufene diesjährige ordentliche Hauptversammlung wird abgesagt. Die hat sich gewissermaßen erledigt, nachdem Solarworld beantragt hat, das „Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft“ zu eröffnen.
Es gibt Neuigkeiten von Solarworld (WKN: A1YCMM / ISIN: DE000A1YCMM2). Nein, weder zum Hemlock-Prozess noch zu Geschäftszahlen - sondern zur Produktion von Modulen. Das Unternehmen stellt neue Photovoltaik-Module namens „Bisun protect“ vor. Dabei geht es um sogenannte bifaciale Module, von denen ich mir bereits bei der vorigen Hauptversammlung des Unternehmens ein Vorführmodell angeschaut hatte.
Der Wechselricht-Spezialist SMA Solar (WKN: A0DJ6J / ISIN: DE000A0DJ6J9) konnte für das Geschäftsjahr 2016 eine Gewinnverdopplung melden. Zudem steigt die Dividende deutlich. Allerdings zeigten sich Anleger trotzdem nicht in Feierlaune.