Viele tausende verunglücken beim Wintersport mehr oder minder schwer, was das berühmte Beispiel von Michael Schumacher vor einigen Jahr zeigt. In den bevorstehenden Faschingsferien erhöht sich zudem Gefahr, da dann die Pisten besonders voll sind. Nach Unfällen drohen Schadenersatzklagen Dritter oder eigene Einkommensausfälle. Aber nicht jeder ist so vermögend, dass die damit verbundenen Kosten ohne Versicherungen problemlos getragen werden können.
Wer hat sie nicht zu Hause, die kleinen oder großen „Häufchen“ an Dokumenten, die sich in irgendeiner Ecke stapeln. Aber irgendwann müssen sie doch abgelegt werden. Oft tut man sich schwer zu entscheiden, welche Dokumente wichtig sind und welche nicht. Aber man sollte nicht voreilig wichtige Dokumente entsorgen.
So sicher wie am 24. Dezember Heiligabend ist, so sicher kommt es alljährlich an Advent und Weihnachten durch grob fahrlässiges Verhalten zu verheerenden Wohnungsbränden. Hauptgrund für Unfälle ist grobe Fahrlässigkeit im Umgang mit brennenden Kerzen...
Am kommenden Mittwoch, den 14. Februar, ist wieder Valentinstag, der Tag für verliebte Paare. Nicht endgültig geklärt ist, warum der Valentinstag überhaupt gefeiert wird. Fest steht jedoch, dass vor allem Blumenläden und die Süßigkeitsindustrie viel Werbung für diesen Tag der Paare machen. Ob verheiratet oder nicht, zusammenlebende Paare sollten ihre Versicherungen unbedingt überprüfen.
Das Sturmtief Burglind ließ letzte Woche das neue Jahr nicht lange warten und verursachte zahlreiche Schäden. Immobilieneigentümer sollten einen Sturmschaden nicht nur bei der Versicherung melden, sondern möglichst schnell Schäden reparieren lassen, sonst drohen Folgeschäden...
Bis zum Jahreswechsel sind es zwar noch einige Tage, aber bei den privaten Finanzen kann und muss man bereits frühzeitig die Weichen stellen. Wie jedes Jahr ergeben sich auch 2018 zahlreiche Veränderungen, die wir bereits jetzt beleuchten wollen. Auf diese Weise können Sie schon frühzeitig reagieren.
Viele Autofahrer können ihre Kosten für die Autoversicherung durch einen Wechsel reduzieren. Dafür muss aber jetzt gehandelt werden, da der übliche Kündigungstermin der Autoversicherung verstreicht. Bis zum 30. November muss die Kündigung dem Versicherer vorliegen. Laut GVI ist nicht nur der Preis entscheidend, sondern auch vertragliche Bestandteile sind bei einem Wechsel zu beachten, wie z.B. die Rückstufung im Schadensfall.
Gut gelaunt beim Fasching. Doch Vorsicht: Für Taschendiebe ist das Gedränge beim Fasching oder den Karnevalsumzügen ein Eldorado. In den Menschenmassen können sie blitzschnell und unbemerkt ihrem „Handwerk“ nachgehen und notfalls schnell im Gedränge untertauchen. Neben alten Tricks wie Aufschlitzen von Rücksäcken oder Abschneiden der Trageriemen von Handtaschen, lassen sich Taschendiebe immer etwas Neues einfallen, wie z. B. den Bettel-Trick oder den Blumen-Trick.
Zum Jahresanfang haben knapp 30 gesetzliche Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöht bzw. reduziert. Die Beitragsspanne liegt derzeit zwischen 14,6 und 16,3 Prozent. Mit einem Kassenwechsel können je nach Einkommen und Krankenkasse bis zu 900 Euro im Jahr gespart werden. Jedoch sollte beim Kassenwechsel nicht nur der Beitrag verglichen werden.
Der Schnee für den Wintersport lässt noch auf sich warten. Die großen Skigebiete behelfen sich mit Kunstschnee. Im Vergleich zum Naturschnee haben die künstlichen Kristalle eine mindestens dreimal dichtere Struktur und bilden beim Befahren einen steinharten Untergrund. Der Halt ist nicht so gut und es fehlt bei Stürzen die Dämpfung durch den weichen Schnee. Dadurch steigen die Unfall- und Verletzungsgefahren merklich an. Daher muss vor der Ausübung des Wintersports der Versicherungsschutz überprüft werden.
In Deutschland engagiert sich jeder Dritte in einem Ehrenamt. Allerdings sollten die ehrenamtlichen Helfer ein wenig an sich denken. Durch Unfälle, auch im Ehrenamt, kann es schnell zu schweren bleibenden körperlichen Schäden kommen, welche bis zur Berufsunfähigkeit führen können...
Laut § 39 V Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bäume in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht geschnitten werden. Seit 1. Oktober ist der Baumschnitt, der sogenannte „Winterschnitt“, wieder erlaubt. Speziell Obstbäume werden jetzt zurückgeschnitten. Garten- und Obstbaumbesitzer sollten laut GVI mit Vorsicht an den Baumschnitt herangehen.