Auf Grund der teils heftigen Unwetterschäden wurde in letzter Zeit der notwendigen Versicherungsschutz über eine Elementarschadenversicherung wieder häufig hervorgehoben. Doch der Einschluss alleine ist nicht ausreichend, da der Versicherte auch die Pflichten der Elementarschadenversicherung einhalten muss.
Die jüngsten Unwetter mit Starkregen verursachten heftige Schäden. Durch rechtzeitige Vorsorgemaßnahmen hätte allerdings so mancher Schaden vermieden werden oder geringer ausfallen können, weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin. Sie rät Betroffenen, sobald deren Schadensbehebung erfolgt ist, zeitnah ihre bisherigen Schutzmaßnahmen zu überprüfen.
In den vergangenen Tagen traten in Teilen Deutschlands heftige Unwetter auf. Auch für die kommenden Tage wird vor Unwettern gewarnt. „Betroffene sollten umgehend Unwetterschäden ihrer Versicherung melden“, weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin und gibt weitere Tipps.
Es wird nochmal richtig kalt. Vorausgesagt werden in der nächsten Woche gebietsweise bis Minus 20 Grad. In den kommenden Tagen können auf Grund der vorhergesagten Kälte in Teilen Deutschland dadurch zahlreiche Wasserrohrbrüche auftreten. Betroffene sollten Schäden umgehend ihrer Versicherung melden.
Der Jahreswechsel naht und der deutsche Gesetzgeber bringt nicht nur die endgültige Umstellung auf SEPA mit sich. Auch in in den Bereichen Altersvorsorge, Kranken- und Sachversicherungen kommen wichtige Änderungen auf den Weg. Im Folgenden ein Überblick.
Die letzten Tage traten in verschiedenen Bundesländern der Republik auf Grund von heftigen Unwettern durch das Tief „Gerhard“ - auch fernab von Flüssen - Überschwemmungsschäden durch die Naturgefahr Starkregen auf. Viele Hausbesitzer sind bei Einreichung der Schadensmeldung völlig überrascht, dass kein Versicherungsschutz bei der Naturgefahr Überschwemmungen durch Starkregen besteht.
Die Wohnformen in Deutschland sind so vielfältig wie die Menschen. Gemeinsam haben sie den Drang nach Versicherungsschutz. Doch speziell beim Wohnen herrscht Unsicherheit, wer überhaupt für was zuständig ist.
Wer nächstes Jahr mehr Geld für sich und seine Familie zur Verfügung haben möchte, sollte bis Ende September seine Versicherungsunterlagen überprüfen, überflüssige Verträge kündigen und zu teure Policen gegen günstigere eintauschen. Nach Angaben der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) endet bei vielen Versicherungen die Kündigungsfrist zum 30. September.
Gestern traten im Norden und Osten der Republik auf Grund von heftigen Unwettern - auch fernab von Flüssen - Überschwemmungsschäden durch die Naturgefahr Starkregen auf. Viele Hausbesitzer sind bei der Einreichung von Schadensmeldungen völlig überrascht, dass kein Versicherungsschutz bei der Naturgefahr Überschwemmung durch Starkregen, z. B. von Kellerräumen besteht.
So sicher wie am 24. Dezember Heiligabend ist, so sicher kommt es alljährlich an Advent und Weihnachten durch grob fahrlässiges Verhalten zu verheerenden Wohnungsbränden. Hauptgrund für Unfälle ist grobe Fahrlässigkeit im Umgang mit brennenden Kerzen...