Die Wohnformen in Deutschland sind so vielfältig wie die Menschen. Gemeinsam haben sie den Drang nach Versicherungsschutz. Doch speziell beim Wohnen herrscht Unsicherheit, wer überhaupt für was zuständig ist.
Wie wichtig ein guter Versicherungsschutz ist, zeigt ein Blick auf die Schadenstatistiken. Laut GDV haben Naturgewalten 2018 insgesamt 3,1 Mrd. Euro Versicherungsschäden an Häusern, Kraftfahrzeugen, Hausrat, Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft verursacht.
Auf Grund der teils heftigen Unwetterschäden der vergangenen Monate wurde in der letzten Zeit der notwendige Versicherungsschutz über eine Elementarschadenversicherung wieder häufig hervorgehoben. Doch der Einschluss alleine ist nicht ausreichend, da der Versicherte auch die Pflichten der Elementarschadenversicherung einhalten muss.
Bayern ist im vergangenen Jahr am härtesten von Naturgefahren getroffen worden. Stürme, Hagel und Starkregen verursachten dort versicherte Schäden in Höhe von 675 Mio. Euro. Dahinter folgen Nordrhein-Westfalen und Hessen mit 348 Mio. Euro und 208 Mio. Euro.
Die letzten beiden Tage traten in verschiedenen Bundesländern der Republik - vor allem in Bayern und Baden Württemberg - auf Grund von heftigen Unwettern - auch fernab von Flüssen - Überschwemmungsschäden durch die Naturgefahr Starkregen auf. Daher sollten Hausbesitzer ihren Versicherungsschutz ganz genau überprüfen.
Wegen des Klimawandels muss auf die weitere Zunahme extremer Unwetter und Naturkatastrophen gerechnet werden. Staatshilfen bei Unwetterschäden wird es wohl noch geben, aber nur eingeschränkt...
Eine Woche nach dem Sturm „Sabine“ liegt den Versicherern die Schadenbilanz vor. Der Wintersturm hat laut GDV 540.000 versicherte Schäden in Höhe von 675 Mio. Euro verursacht.
Die letzten Tage traten in verschiedenen Bundesländern der Republik auf Grund von heftigen Unwettern - auch fernab von Flüssen - Überschwemmungsschäden durch die Naturgefahr Starkregen auf. Viele Hausbesitzer sind bei Einreichung der Schadensmeldung völlig überrascht, dass kein Versicherungsschutz bei der Naturgefahr Überschwemmungen durch Starkregen, z. B. von Kellerräumen
besteht.