Die letzten Tage traten in verschiedenen Bundesländern der Republik auf Grund von heftigen Unwettern - auch fernab von Flüssen - Überschwemmungsschäden durch die Naturgefahr Starkregen auf. Viele Hausbesitzer sind bei Einreichung der Schadensmeldung völlig überrascht, dass kein Versicherungsschutz bei der Naturgefahr Überschwemmungen durch Starkregen, z. B. von Kellerräumen besteht.
Die jüngsten Unwetter mit Starkregen verursachten heftige Schäden. Durch rechtzeitige Vorsorgemaßnahmen hätte allerdings so mancher Schaden vermieden werden oder geringer ausfallen können, weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin. Sie rät Betroffenen, sobald deren Schadensbehebung erfolgt ist, zeitnah ihre bisherigen Schutzmaßnahmen zu überprüfen.
Die letzten Tage traten in verschiedenen Bundesländern der Republik auf Grund von heftigen Unwettern durch das Tief „Gerhard“ - auch fernab von Flüssen - Überschwemmungsschäden durch die Naturgefahr Starkregen auf. Viele Hausbesitzer sind bei Einreichung der Schadensmeldung völlig überrascht, dass kein Versicherungsschutz bei der Naturgefahr Überschwemmungen durch Starkregen besteht.
Sind Vorsorge und Investitionen nur für Rendite und das Alter relevant? Auch anderen Bereichen des Lebens kann aufgrund stattgefundener Veränderungen und möglicherweise künftigen Ereignissen eine gewisse Aufmerksamkeit gewidmet werden.
Gestern traten im Norden und Osten der Republik auf Grund von heftigen Unwettern - auch fernab von Flüssen - Überschwemmungsschäden durch die Naturgefahr Starkregen auf. Viele Hausbesitzer sind bei der Einreichung von Schadensmeldungen völlig überrascht, dass kein Versicherungsschutz bei der Naturgefahr Überschwemmung durch Starkregen, z. B. von Kellerräumen besteht.