Der Stichtag für den Kfz-Versicherungswechsel ist zwar der 30.11., aber es gibt Ausnahmen. Hier erfahren Sie, wann Sie ein Sonderkündigungsrecht haben.
Viele Autobesitzer erhielten mittlerweile die Beitragsrechnung für ihre Kfz-Versicherung mit Ankündigung einer Beitragserhöhung für das Jahr 2018. Wer die Autoversicherung wechseln möchte und den üblichen Stichtag für die Kündigung Ende November versäumt hat, besitzt mit dem Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung eine zweite Chance.