Die EU und ihre Finanzmarktregulierung

Bildquelle: Pressefoto BÖAG Börsen AG/ Börsen Hamburg und Hannover

Nach drei Jahren Verhandlungen haben Europäisches Parlament, EU-Rat und EU-Kommission nun endlich den lang angekündigten Kompromiss bei der Finanzmarktregulierung bekannt gegeben. Das unter dem Namen MiFID II laufende Vorhaben muss jedoch noch von EU-Kommission und den EU-Mitgliedsstaaten offiziell beschlossen werden. Was lange währt, wird endlich gut, so weiß der Volksmund. Doch in diesem Fall trifft das nicht zu. Für Privatanleger hat sich eigentlich nichts Positives ergeben.

Hochfrequenzhandel im Visier

Wenn Zeitungen in großen Schlagzeilen über die Zocker an den Börsen herziehen, sind meist die Teilnehmer des Hochfrequenzhandels gemeint. Dabei werden Papiere – teils in Sekundenbruchteilen – auf Basis von IT-gestützten Algorithmen gekauft und wieder verkauft. Die Umsätze aus solchen Geschäften zogen in den vergangenen Jahren drastisch an. Der Anteil dieser Geschäfte am Gesamthandelsvolumen soll zeitweise mehr als 50 Prozent betragen haben.

Da es in den USA seit 2010 zu zahlreichen Problemen aufgrund von Softwarefehlern gekommen war, wurde der Ruf nach einer Regulierung dieses Handelssegments laut. Doch statt sich auf die Software hinter den Systemen zu konzentrieren, wurden in Europa nun Mindesthandelsgrößen beschlossen, in der Handelssprünge stattfinden dürfen. Ob das aber in der Realität tatsächlich zu einer Entschleunigung des Hochfrequenzhandels beitragen wird, bleibt abzuwarten. Denn eigentlich löst der Hochfrequenzhandel Preisineffizienzen und Kursdifferenzen zwischen verschiedenen Handelsplätzen auf, die dann künftig erst zu einer gewissen Größe heranwachsen können.

Immerhin wurde jedoch auch eine Art TÜV für die Software hinter den Handelssystemen beschlossen. Damit dürfte in der Zukunft ungetestete Software nicht mehr genutzt werden können. Ob Probleme in der Zukunft aber wirklich vermieden werden können, bleibt ebenfalls offen.

Nahrungsmittelspekulation im Fokus

Ein weiterer Punkt, der durch MiFID II angegangen wird, betrifft die so genannte Rohstoff- und Nahrungsmittelspekulation. Dabei werden in diesen Sparten für Spekulanten Positionslimits festgelegt. Nahrungsmittelproduzenten können jedoch weiterhin unbegrenzt ihre Ernten absichern. Von daher ändert sich nur etwas für das große Heer an Spekulanten. Für Privatanleger ergeben sich keine Auswirkungen.

Für Aktienanleger bleibt alles beim Alten

Anleger, die also vor allem auf den langfristigen Vermögensaufbau mittels Aktien setzen, sind von den neuesten Regulierungsversuchen der EU so gut wie nicht betroffen. Der klassische Kauf und Verkauf von Aktien wird auch künftig nicht reguliert werden. Ob es bei der Preisbildung an den Börsen durch die Einschränkung des Hochfrequenzhandels zu nachteiligen Entwicklungen kommt, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Das wird die Realität in einigen Jahren zeigen. Die viel diskutierte Finanztransaktionssteuer bleibt derweil wohl auch weiterhin ein Objekt für Theoretiker. Von daher drohen Privatanlegern keine weiteren Belastungen durch die EU-Regulierung. Der Graue Kapitalmarkt bleibt übrigens ganz von Regulierungsanstrengungen verschont. Dabei wäre dieser Sektor wirklich eine Regulierung wert – Prokon lässt grüßen.

Bildquelle: Pressefoto BÖAG Börsen AG/ Börsen Hamburg und Hannover