Dieses BGH-Urteil schafft endlich Klarheit – VW bleibt an der Börse dennoch aussichtsreich

Bildquelle: Pressefoto Volkswagen

Nach wie vor laufen Tausende von Prozessen von durch den Diesel-Skandal geschädigten Kunden gegen Volkswagen (WKN: 766403 / ISIN: DE0007664039). Rund viereinhalb Jahre nach dem Bekanntwerden des Diesel-Skandals bei VW hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun endlich eine verbindliche Linie in Sachen Schadenersatz vorgegeben.

Das BGH-Urteil

Am Montag, den 25. Mai 2020, urteilten die obersten Zivilrichter in Karlsruhe zum ersten Mal über die Klage eines betroffenen Diesel-Käufers und stellten damit auch die Weichen für die vielen Tausend noch laufenden Verfahren gegen den im DAX notierten Autokonzern. Im Fokus stand dabei die Frage, ob VW mit der illegalen Abgastechnik in Millionen Diesel-Fahrzeugen die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und ihnen Schadenersatz und wenn ja, in welcher Höhe zusteht.

Am Montag hat der BGH eine verbindliche Linie in Sachen Schadenersatz vorgegeben: Demnach ist VW vom Dieselskandal betroffenen Autobesitzern grundsätzlich zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet. Die klagenden Käufer, die das Geld für ihr Pkw zurückerstattet haben möchten, müssen sich jedoch die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.

Laut der Einschätzung der Rechtsanwaltsgesellschaft Goldenstein & Partner bedeutet das Urteil Rechtssicherheit für Millionen Verbraucher in Deutschland und zeige einmal mehr, dass auch ein großer Konzern nicht über dem Gesetz steht. Laut Goldenstein & Partner dürfte der Dieselskandal jetzt erst richtig los gehen. Das Urteil dürfte demnach auch für die manipulierten Pkw anderer Hersteller eine Signalwirkung haben, da nahezu alle Autobauer illegale Abschalteinrichtungen in ihren Dieselfahrzeugen integriert haben.

In einer Verhandlung vor knapp 3 Wochen hatten die Richter bereits durchblicken lassen, dass Volkswagen voraussichtlich zu Schadenersatz verpflichtet sein dürfte. In diesem Fall würden die Kläger bei der Rückgabe ihres Autos aber nicht den vollen Kaufpreis erstattet bekommen. Die Käufer müssten sich für die gefahrenen Kilometer eine sogenannte Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

Kläger aus Rheinland-Pfalz

Im konkreten Fall handelt es sich bei dem Kläger um einen Rheinland-Pfälzer, der den kompletten Kaufpreis von knapp 31.500 Euro zurückerstattet bekommen wollte. In seinem gebrauchten VW Sharan ist ein Diesel-Motor vom Typ EA 189 verbaut mit einer Software, die es ermöglichte, dass die Abgasgrenzwerte zwar auf dem Prüfstand, nicht aber auf der Straße einhielt.

Im Herbst 2015 wurde der Dieselskandal publik. In Millionen VW-Autos wurde bei den Abgaswerten geschummelt. Das Oberlandesgericht Koblenz hatte dem Kläger rund 25.600 Euro plus Zinsen gegen Rückgabe seines Pkws zugesprochen. Gegen das Urteil haben beide Seiten Revision eingelegt. VW ist der Auffassung, dass dem Kläger und allen anderen Diesel-Käufern gar kein Schaden entstanden sei. Demnach sei das Fahrzeug schließlich jederzeit uneingeschränkt nutzbar gewesen.

Noch etwa 60.000 Diesel-Klagen offen

Volkswagen zufolge sind in Deutschland noch etwa 60.000 Diesel-Klagen bei den Gerichten anhängig. Für eine Mehrheit dieser Verfahren dürfte das BGH-Urteil von diesem Montag eine wichtige Richtschnur sein. Denn die wichtige Frage, ob den Käufern Schadenersatz zusteht oder nicht, wurde von den untergeordneten Gerichten bislang vollkommen unterschiedlich beantwortet. Doch das neue Urteil des BGH klärt noch nicht alles. So wird der BGH in weiteren Verfahren auch andere Fälle noch einmal genau unter die Lupe nehmen.

Dabei muss beispielsweise die Frage beantwortet werden, ob VW-Kunden auch dann Schadenersatz zusteht, wenn sie ihr Fahrzeug erst nach Bekanntwerden des Dieselskandals gekauft haben. So gibt es weitere Verhandlungen des BGH zu VW-Klagen Mitte und Ende Juli. Wichtig dabei zu wissen ist auch, dass der Vergleich, den die Verbraucherzentralen im Namen von mehreren Hunderttausend Diesel-Käufern mit VW ausgehandelt hat, nicht mehr von den Entscheidungen des BGHs betroffen ist.

Sturzflug der VW-Aktie

An der Börse sorgte der Dieselskandal bei der VW-Aktie im Jahr 2015 für einen heftigen Rückschlag. Nachdem die Papiere im März 2015 einen neuen historischen Höchststand bei 262 Euro erreicht hatten, brachen die Notierungen bis zum Oktober 2015 in der Spitze um 67 Prozent auf rund 86 Euro ein.

Doch die niedrigen Kurse stellten sich bei Volkswagen zunächst einmal als günstige Einstiegsgelegenheit heraus, denn Anleger, die beispielsweise die folgende Kurserholung als Zeichen einer möglichen Trendwende nach oben deuteten und Ende des VW-Katastrophenjahres 2015 zu Kursen von zeitweise 134 Euro einstiegen, nahmen die folgende Kurs-Rallye der Aktie voll mit. So legte der Kurs bis zum Januar 2018 wieder bis auf 192 Euro zu, was einen Kursgewinn von rund 43 Prozent in 25 Monaten bedeutete.
Es folgte ein weiterer Rücksetzer bis zum Oktober 2018 auf 131 Euro und eine weitere Rallye-Etappe bis zum Dezember 1019 auf 188 Euro.

Ende Februar, also vor dem allgemeinen Börsenabsturz in Folge der Coronavirus-Krise, notierte die VW-Aktie dann bei 148 Euro. Das bedeutet, wer Ende 2015 einstieg und die Aktie bis Ende Februar 2020 hielt, verzeichnete einen Kursgewinn von rund 10 Prozent. Der Kursgewinn hielt sich also zwar in Grenzen, das Ergebnis war aber im Vergleich DAX dennoch solide, da der DAX im selben Zeitraum um +11 Prozent zulegte. Das bedeutet, wer die günstigen Kurse bei der VW-Aktie Ende 2015 zum Einstieg nutzte und dem Ratschlag “buy on bad news” folgte, konnte bis Ende Februar 2020 Kursgewinne verzeichnen, die in etwa dem Ergebnis des Gesamtmarktes entsprachen.

Kräftiges Gewinnpotenzial bei der VW-Aktie

Nachdem die VW-Aktie in Folge der Coronavirus-Krise bis Mitte März bis auf 79 Euro nach unten gerissen wurde, konnten sich die Notierungen bis Mitte Mai zeitweise wieder in den Bereich bei 132 Euro nach oben arbeiten. Sollte sich der Kursanstieg fortsetzen, dürfte in Kürze die bei 152 Euro verlaufende 200-Tage-Linie in Angriff genommen werden. Ein Ausbruch nach oben würde den Wechsel in den langfristigen Aufwärtstrend bedeuten. Die nächsten Kursziele sind dann die Tops vom Dezember 2019 und Januar 2018 bei 188 Euro und bei 192 Euro. Bis zur letzteren Zielmarke eröffnet sich ein mittelfristiges Gewinnpotenzial von 45 Prozent.

Wer mit Blick auf die Charttechnik optimistisch ist und auf steigende Kurse der Volkswagen-Aktie setzt und sogar überproportional von einem Kursgewinn profitieren möchte, schaut sich am besten entsprechende Long-Hebelprodukte (WKN: MC8F67 / ISIN: DE000MC8F674) an. Pessimisten haben Gelegenheit, mit entsprechenden Short-Hebelprodukten (WKN: MC6LH8 / ISIN: DE000MC6LH81) auf fallende Kurse der Volkswagen-Aktie zu setzen.

Bildquelle: Pressefoto Volkswagen