Die ersten Winterfröste in Bodennähe sind zwar noch lokal begrenzt, doch die Hausbesitzer sind seit jeher gut beraten, sich vor dem kalendarischen Winteranfang ihr Haus und Grundstück vor Frost und Frostschäden zu schützen.
Für viele Azubis hat am 1. September die Ausbildung begonnen. Vieles wird für die Azubis dabei neu sein, zum Beispiel die Umstellung auf einen Achtstunden-Tag in der Werkstatt oder im Büro, aber auch die Abwicklung der eigenen Bankgeschäfte oder der Besorgung von nötigem Versicherungsschutz.
In den vergangenen Tagen traten in Teilen Deutschlands heftige Unwetter auf. Auch für die kommenden Tage wird vor Unwettern gewarnt. „Betroffene sollten umgehend Unwetterschäden ihrer Versicherung melden“, weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin und gibt weitere Tipps.
Gestern traten im Norden und Osten der Republik auf Grund von heftigen Unwettern - auch fernab von Flüssen - Überschwemmungsschäden durch die Naturgefahr Starkregen auf. Viele Hausbesitzer sind bei der Einreichung von Schadensmeldungen völlig überrascht, dass kein Versicherungsschutz bei der Naturgefahr Überschwemmung durch Starkregen, z. B. von Kellerräumen besteht.
Urlaubszeit ist immer auch Einbruchszeit. Über die Pfingstferien gehen immer mehr Leute in den Urlaub. Auf Grund der Abwesenheit der Bewohner sind dies beste Voraussetzungen für einen Einbruch. Nach Angaben der Polizei nehmen die Einbruchzahlen jährlich stark zu.
Wer nächstes Jahr mehr Geld für sich und seine Familie zur Verfügung haben möchte, sollte bis Ende September seine Versicherungsunterlagen überprüfen, überflüssige Verträge kündigen und zu teure Policen gegen günstigere eintauschen. Nach Angaben der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) endet bei vielen Versicherungen die Kündigungsfrist zum 30. September.
Nach den Sommerferien werden viele junge Menschen die Schulbank mit einem Ausbildungsbetrieb tauschen. Für die Auszubildende öffnet sich eine neue Welt und viele Fragen und Unsicherheiten stehen im Raum. Welche Rechte und Pflichten haben Auszubildende? Nicht selten entstehen daraus Konflikte mit dem Arbeitgeber.
Reisezeit ist immer auch Einbruchszeit. Die Sommerferien und die damit häufige Abwesenheit der Bewohner bieten für Diebe allerbeste Voraussetzungen für einen Einbruch. Nach den Angaben der Polizei nehmen die Einbruchzahlen jährlich weiter stark zu.
Auf Grund der teils heftigen Unwetterschäden wurde in letzter Zeit der notwendigen Versicherungsschutz über eine Elementarschadenversicherung wieder häufig hervorgehoben. Doch der Einschluss alleine ist nicht ausreichend, da der Versicherte auch die Pflichten der Elementarschadenversicherung einhalten muss.
Die letzten Tage traten in verschiedenen Bundesländern der Republik auf Grund von heftigen Unwettern durch das Tief „Gerhard“ - auch fernab von Flüssen - Überschwemmungsschäden durch die Naturgefahr Starkregen auf. Viele Hausbesitzer sind bei Einreichung der Schadensmeldung völlig überrascht, dass kein Versicherungsschutz bei der Naturgefahr Überschwemmungen durch Starkregen besteht.
Jetzt nach den Sommerferien haben viele junge Menschen die Schulbank mit einem Ausbildungsbetrieb getauscht. Für die Auszubildenden öffnet sich eine neue Welt und viele Fragen und Unsicherheiten stehen im Raum. Welche Rechte und Pflichten haben Auszubildende?
Für viele Azubis beginnt am 1. August die Ausbildung. Vieles wird für die Azubis dabei neu sein, zum Beispiel die Umstellung auf einen Achtstunden-Tag in der Werkstatt oder im Büro, aber auch die Abwicklung der eigenen Bankgeschäfte oder der Besorgung von nötigem Versicherungsschutz.
Die jüngsten Unwetter mit Starkregen verursachten heftige Schäden. Durch rechtzeitige Vorsorgemaßnahmen hätte allerdings so mancher Schaden vermieden werden oder geringer ausfallen können, weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin. Sie rät Betroffenen, sobald deren Schadensbehebung erfolgt ist, zeitnah ihre bisherigen Schutzmaßnahmen zu überprüfen.
Am 12. Juni feiert das Fahrrad sein 200jähriges Jubiläum. Nicht vergessen darf man dabei die Unfallgefahren, die besonders in den letzten Jahren mit dem Boom der Elektroräder gestiegen sind. Eine der häufigsten Unfallgefahren sind Vorfahrtsverletzungen.
Elektrorad, Pedelec und E-Bike boomen nach wie vor. Leider sind mit diesen auch die Unfallgefahren gestiegen. Eine der häufigsten Unfallgefahren sind Vorfahrtsverletzungen, weil andere Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeit eines Elektrorades, Pedelec und E-Bike nicht richtig einschätzen, warnt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI).