Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass die Mehrheit der Beschäftigten vermögenswirksame Leistungen (VL) noch nicht in Anspruch nimmt – vor allem in den unteren Einkommensgruppen bleibt dieses attraktive Angebot oft ungenutzt. Doch gerade in Zeiten, in denen finanzielle Stabilität und Vorsorge immer wichtiger werden, ist es entscheidend, kein Geld zu verschenken.
Vermögenswirksame Leistungen wurden eingeführt, um Arbeitnehmern beim Aufbau eines finanziellen Polsters zu unterstützen. Hierbei überweist der Arbeitgeber monatlich bis zu 40 Euro zusätzlich zum Gehalt auf spezielle Spar- und Anlageprodukte. Das Vermögensbildungsgesetz regelt diese Praxis, und der Staat fördert unter bestimmten Bedingungen die Sparbemühungen der Arbeitnehmer zusätzlich durch die Arbeitnehmersparzulage.
Unwissenheit dominiert den Alltag vieler Beschäftigter
Trotz dieser attraktiven Vorteile verzichtet eine große Mehrheit der Beschäftigten (57 Prozent) auf diese Möglichkeit, wie eine kürzlich von YouGov im Auftrag der Postbank durchgeführte Umfrage zeigt. Lediglich 40 Prozent haben einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen, und nur jeder vierte Befragte mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von unter 2.500 Euro (27 Prozent) nutzt VL zur Vermögensbildung.
„Es ist bedenklich, dass vor allem Arbeitnehmer mit niedrigerem Einkommen vermögenswirksame Leistungen nicht in Anspruch nehmen. Gerade ihnen soll die Möglichkeit gegeben werden, Kapital aufzubauen,“ warnt Thomas Farber von der Postbank. Im Gegensatz dazu nutzen fast die Hälfte (46 Prozent) der Befragten mit einem monatlichen Einkommen von 2.500 Euro und mehr die Förderung.
Thomas Farber erklärt: „Viele Beschäftigte scheinen diese Form der Vermögensbildung nicht zu kennen.“ Tatsächlich geben 17 Prozent der Arbeitnehmer mit niedrigerem Einkommen an, nicht zu wissen, was VL sind. Unter Befragten mit höherem Einkommen trifft dies nur auf jeden Neunten (elf Prozent) zu.
Vermögenswirksame Leistungen werden noch attraktiver ab 2024
Die gute Nachricht ist, dass der Staat künftig mehr Menschen dazu motivieren möchte, VL in Anspruch zu nehmen, indem er die Arbeitnehmersparzulage verstärkt fördert. Der Bundestag hat am 17. November 2023 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz) beschlossen.
Dadurch werden ab 1. Januar 2024 die Einkommensgrenzen auf 40.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete angehoben.
Die Erhöhung der Einkommensgrenzen gilt für beide förderfähigen Sparformen: das Bausparen und das Sparen mit Vermögensbeteiligungen, zum Beispiel Investmentfonds.
Während bisher 21 Prozent der VL-Sparer Geld in einen Aktienfondssparplan investieren, könnte sich diese Zahl durch die Reform deutlich erhöhen. Aktuell sind Bausparverträge (36 Prozent) die am häufigsten genutzte Form der VL-Anlage, gefolgt von betrieblicher Altersvorsorge (24 Prozent). Weniger als 2 Prozent der Beschäftigten nutzen die Möglichkeit, einen Baukredit per VL zu tilgen. Diese VL-Anlagen bleiben von den neuen Gesetzesänderungen unberührt.
Das marktEINBLICKE-Fazit:
Vermögenswirksame Leistungen bieten eine wertvolle Gelegenheit, finanzielle Vorsorge aufzubauen und langfristig Kapital anzusparen. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und steigender Lebenshaltungskosten sollten Arbeitnehmer diese Chance nutzen und von den zukünftigen Förderungen profitieren.
Informieren Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten der VL-Anlagen und gestalten Sie Ihre finanzielle Zukunft aktiv mit. Sie wissen: Wir raten zu langfristigen Anlagen in Baustein-Aktien, die das Fundament eines jeden Vermögensaufbaus sind.