Die wichtigsten Versicherungen fürs Studium

Für viele Studenten beginnt mit dem Semesterstart Anfang Oktober ein neuer Lebensabschnitt, der sorgfältige Planung erfordert. Neben der Organisation des Studiums sollten Studierende zu Beginn des Semesters auch ihre Versicherungen überprüfen, um mögliche Deckungslücken festzustellen.

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Spätestens wenn das Studium beginnt, werden viele von Versicherungsunternehmen als potenzielle Kunden ins Visier genommen. Sie wollen möglichst viele Versicherungsverträge verkaufen.

Um sicherzustellen, dass keine unnötigen Verträge abgeschlossen, ist es nötig sich zu informieren, welche Versicherungen wirklich wichtig sind und auf welche getrost verzichtet werden kann.

Ein Versicherungscheck ist unerlässlich

Mit dem Beginn ihres Studiums sehen sich Studierende oft unerwarteten Herausforderungen gegenüber, die zuvor von ihren Eltern geregelt wurden. Neben der Bewältigung des studentischen Alltags tauchen auch Fragen zur Notwendigkeit von Versicherungen auf.

Ein gründlicher Versicherungscheck ist zwingend erforderlich, um bestehende Deckungslücken zu erkennen, warnt Jürgen Buck, Vorstand der GVI.

Privathaftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung sind entscheidend

Eine private Haftpflichtversicherung ist für jede Person ratsam, auch für Studierende. Diese Versicherung tritt ein, wenn jemand fahrlässig einen Schaden an einer anderen Person oder deren Eigentum verursacht. Die Haftpflichtversicherung deckt Personenschäden sowie Sachschäden, die schnell in die Hunderttausende gehen können. Die Mindestversicherungssumme sollte zehn Millionen Euro betragen.

Auch bei kleinere Schäden, wie bei einem kaputten Smartphone, kann die Private Haftpflichtversicherung einspringen. (Bildquelle: unsplash / Ashkan Forouzani)

In der Regel sind Studierende noch über ihre Eltern versichert, solange diese eine Haftpflichtversicherung haben. Der Schutz gilt für volljährige, unverheiratete Kinder, die sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden. Nach Abschluss der ersten Berufsausbildung oder Erreichen einer vertraglich festgelegten Altersgrenze (meist ab 25 Jahren) ist der Abschluss einer eigenen Haftpflichtversicherung erforderlich.

Studierende sind oft während ihrer ersten Ausbildung über ihre Eltern versichert. Eine Voraussetzung für die Mitversicherung ist, dass sie nicht verheiratet sind und ihre Eltern eine private Haftpflichtversicherung habe, erklärt Jürgen Buck.

Achtung: Bei einer längeren Pause zwischen dem Ende der Schulausbildung und dem Studienbeginn kann der Versicherungsschutz bei einer mehrmonatigen Auslandsreise verloren gehen.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für fast alle Studierenden von großer Bedeutung. Studierende und junge Arbeitnehmer, die aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten können, erhalten in der Regel keine oder nur eine geringe gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das zukünftige Einkommen und somit den Lebensunterhalt.

Je früher eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, desto günstiger ist sie.(Bildquelle: unsplash / Scott Graham)

Der frühe Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist ratsam, da die Prämien dann in der Regel niedriger sind. Das Studium ist ein guter Zeitpunkt, um eine solche Versicherung abzuschließen – wenn sie nicht bereits vorhanden ist, was noch besser wäre. In dieser Phase können Studierende von günstigen Konditionen und niedrigen Beiträgen profitieren.

Bei der Auswahl einer Versicherung ist auf verschiedene Aspekte zu achten, wie zum Beispiel die Möglichkeit der nachträglichen Erhöhung der Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung. Dies wird oft als Nachversicherungsgarantie bezeichnet und ermöglicht eine Erhöhung der Rente beispielsweise bei Heirat oder einem deutlichen Einkommensanstieg im Beruf.

Krankenversicherung

Eine der wichtigsten Absicherungen für Studierende ist die Krankenversicherung. Viele Studienanfänger sind bis zum Alter von 25 Jahren über ihre Eltern kostenlos in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert. Privat Versicherte müssen eine Entscheidung darüber treffen, ob sie während ihres Studiums privat versichert bleiben möchten oder nicht.

Eine wichtige Entscheidung für Studierende steht auch bei der Wahl der Krankenversicherung an. (Bildquelle: Pixabay / Blickpixel)

Es ist entscheidend zu beachten, dass Studierende, die sich während ihres Studiums für die private Krankenversicherung entscheiden, während ihrer gesamten Studienzeit nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse wechseln können!

Änderungen mit dem 25. Lebensjahr

Nach dem 25. Lebensjahr sind Studierende, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind, in der studentischen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Diese Mitgliedschaft ist bis zum vollendeten 30. Lebensjahr möglich.

Wie für alle anderen Mitglieder von Krankenkassen setzt sich der Beitrag aus einem einheitlichen Sockelbetrag und einem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen. Dadurch zahlen auch Studierende je nach Zusatzbeitrag ihrer Krankenkasse unterschiedliche Beitragssätze.

Privat versicherte Studierende zahlen einen individuellen Beitragssatz, der vom Leistungsumfang des gewählten Tarifs abhängt.

Wichtig für Studierende in der Familienversicherung

Studierende, die ein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen von mehr als 485 Euro (Minijob bis 520 Euro) haben, verlieren die Familienversicherung. In der Regel müssen sich Studierende dann selbst versichern.

Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur möglich, wenn man versicherungspflichtig wird. Dies betrifft vor allem Arbeitslose und Angestellte, deren Einkommen für mindestens ein Jahr unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken ist. Im Jahr 2023 liegt diese Einkommensgrenze bei einem jährlichen Bruttogehalt von 66.600 Euro.

Krankenversicherung im Ausland

Viele Studierende verbringen während ihres Studiums ein oder zwei Semester im Ausland. Die Wahl der Krankenversicherung hängt vom Studienort ab.

Barcelona ist ein beliebtes Ziel für ein Auslandssemester. Durch Sozialabkommen sind Studierende zwar auch oft im europäischen Ausland versichert, allerdings oft mit geringeren Leistungen. (Bildquelle: Pixabay / Walkerssk)

In Europa gelten oft Sozialabkommen zwischen den Ländern, sodass ausländische Studierende die gleichen Leistungen wie Einheimische erhalten, wenn sie in ihrem Gastland gesetzlich krankenversichert sind.

Allerdings können die Leistungen geringer ausfallen als in Deutschland. Zusätzliche Versicherungen, wie eine Auslandskrankenversicherung, sind ratsam und können Kosten für Krankenrücktransporte oder private ärztliche Behandlungen decken.

Außerhalb Europas ist eine Auslandskrankenversicherung Pflicht

Im außereuropäischen Ausland ist eine Auslandskrankenversicherung Pflicht. Eine gesetzliche Krankenversicherung schützt dort in der Regel nicht. (Bildquelle: unsplash / Joseph Barrientos)

Studierende, die außerhalb Europas studieren, wie in den USA, werden von der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel nicht abgedeckt. In solchen Fällen ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung dringend zu empfehlen. Die Kosten und Bedingungen variieren je nach Anbieter, daher sollten Studierende vor Vertragsabschluss verschiedene Angebote vergleichen und die Bedingungen sorgfältig prüfen.

Die Auslandskrankenversicherung deckt normalerweise nicht die Kosten für chronische Erkrankungen oder Behinderungen.

Unser marktEINBLICKE-Tipp:

Mehrere Organisationen bieten kostenlose Beratung zum Thema Studentenversicherung an. Falls Sie sich informieren möchten, können Sie beispielsweise bei der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI), der Verbraucherzentrale oder beim Bund der Versicherten vorbeischauen.