Am 9. Juli 1873 wurde das Deutsche Münzgesetz im Deutschen Reich verabschiedet. Es legte als Reichswährung die Mark, eingeteilt in 100 Pfennige, fest. Die Reichsmark löste acht verschiedene Landeswährungen ab, die nach der Reichsgründung 1871 noch Handel und Verkehr behinderten.
Als die Reichsmark eingeführt wurde

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