Scholz attackiert Privatanleger

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Olaf Scholz hat uns Anleger entdeckt. Dies allerdings in der schlechtesten aller möglichen Varianten. Bekannt ist, dass Olaf Scholz die Abgeltungssteuer abschaffen möchte, wogegen sich aber die CDU stellt und was auch dem Koalitionsvertrag nur in Bezug auf Zinsen zu entnehmen ist.

Da er sein Hauptziel also nicht erreichen kann, hat er sich dafür nun drei andere steuerliche „Grausamkeiten“ ausgedacht, die uns Anleger unmittelbar betreffen und teilweise enorme Auswirkungen haben. Vor allen Dingen aber haben diese steuerlichen Belastungen keinerlei ordnungspolitische Sinnhaftigkeit. Aber alles nacheinander … worum geht es?

Zunächst geht es darum, dass Olaf Scholz mit neun weiteren europäischen Staaten weiterhin die Idee einer Finanztransaktionssteuer umsetzen will. Ein Steuersatz von um die 0,3 Prozent pro Transaktion scheint auf den ersten Blick verkraftbar. Aber man muss sich noch mal in Erinnerung rufen, wofür die Transaktionssteuer eigentlich gedacht ist. Sie soll auf die risikoreichen Transaktionen abzielen, die es gerade in 2008/2009 vermocht haben, uns alle in eine Finanzkrise zu stürzen. Schaut man sich jedoch jetzt die aktuelle Idee einer Transaktionssteuer von Olaf Scholz an, so sind ausgerechnet der Hochfrequenzhandel und auch alle derivativen Produkte davon ausgenommen. Lediglich Aktien großer Emittenten sollen von der Transaktionssteuer erfasst werden. Das ist absurd und ist sowohl finanz- als auch ordnungspolitisch vollkommen fehlgeleitet.

Als zweite Grausamkeit hat Olaf Scholz durchgesetzt, dass der Solidaritätszuschlag zwar für angeblich über 90 Prozent der Bundesbürger wegfällt, dies aber gerade für Kapitalanleger nicht gelten soll. Hier werden also die Kapitalanleger und wir Privatanleger glasklar diskriminiert. Dies zeigt auch ungeschminkt, wie Olaf Scholz und die SPD über die private Vermögensvorsorge und auch die private Altersvorsorge denken. Die Bundesbürger sollen allein dem staatlichen Rentensystem ausgeliefert sein. Die private Vorsorge wird geächtet.

Ganz aktuell hat Olaf Scholz im Jahressteuergesetz noch etwas Anderes vorgeschlagen, was uns Anleger unmittelbar betrifft. So will Olaf Scholz die steuerliche Verlustanrechnung bei Totalverlusten ausschließen. Dies ist schon deswegen interessant, weil der Bundesfinanzhof dies noch vor ungefähr einem Jahr genau gegenteilig entschieden hat. Aber worum geht es hier? Erleidet ein Anleger einen Totalverlust, sei es, weil ein Unternehmen in die Pleite geht, eine Anleihe nicht zurückgezahlt werden kann oder aber auch weil ein Zertifikat wertlos verfallen ist, so will Olaf Scholz, dass man die daraus entstandenen Verluste nicht mehr mit entsprechenden Kursgewinnen gegenrechnen kann. Dies verstößt gegen verfassungsrechtliche Grundsätze. Man müsste im Endeffekt Gewinne versteuern, ohne dass man Verluste anrechnen darf.

Alle drei Maßnahmen zusammen ergeben einen toxischen Brei, der eine Gesinnung offenbart, die jegliche Eigenverantwortung im Bereich der Vermögensvorsorge als unerwünscht erscheinen lässt.

Um ein klares Signal nach Berlin und insbesondere an Olaf Scholz zu senden, hat die DSW eine große Unterschriftenaktion gestartet. Unter www.dsw-info.de/steuerirrsinn kann und sollte jeder Anleger seine Stimme erheben, indem er die DSW-Petition unterzeichnet.

Fast 20.000 Privatanleger haben bereits unterschrieben und es geht immer weiter. Dies ist bereits ein sehr starkes Signal. Dabei darf man vermuten, dass Olaf Scholz sich durch ein Aufbäumen von uns Privatanlegern wahrscheinlich aufgrund seiner ideologischen Ausrichtung sogar nochmals bestätigt fühlt. Entscheidend ist daher vielmehr, dass die CDU und auch die weiteren Parteien im Bundestag sehen und spüren, dass die voranstehenden Steuerpläne von uns Anlegern nicht einfach nur hingenommen werden.

Vielmehr ist die Zeit gekommen, dass die Bundesregierung dafür sorgt, dass die private Vermögens- und Altersvorsorge gefördert und unterstützt wird. Dazu gehören selbstverständlich auch steuerpolitische Impulse, die Bundesbürger nicht bestrafen, wenn sie sich für ihre Finanzen engagieren. Auch dies ist ausdrücklich Teil unserer Petition.

Ein Beitrag von Marc Tüngler

Er ist Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) und ist ein profunder Kenner des deutschen Aktienmarktes. Als Redner und Aktionärsvertreter auf vielen Hauptversammlungen weiß er um die Befindlichkeiten von Vorständen und Aktionären.
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