Die Schweiz und das Geld – eine Scheidung auf Raten?

Tja die Zeiten sind wirklich nicht einfach. Keine Angst, ich will mich nicht über Schußwaffen, Computerspiele o.ä. auslassen – das können andere besser. Aber es gibt Dinge, die gehen derzeit in den gewaltvollen Schlagzeilen etwas unter. Obwohl Sie durchaus als historisch gelten sollten. Da klammere ich jetzt auch mal den Verlust von 1.000 Jahren Kulturgeschichte in Köln aus. Nein, ich meine das scheibenweise Ende des Finanzplatzes Schweiz.

Ja, das Schleifen der als uneinnehmbar eingeschätzten Festung der Eidgenossen ist offensichtlich gelungen. Nachdem zum Monatsanfang bereits Kapitalverkehrskontrollen eingeführt wurden, ist heute das als unveräußerlich gewähnte Bankgeheimnis so gut wie gefallen. In einer lapidaren Pressemitteilung des Eidgenössisches Finanzdepartement EFD heißt es dazu:

Der Bundesrat hat heute Freitag beschlossen, dass die Schweiz den OECD-Standard bei der Amtshilfe in Steuersachen gemäss Art. 26 des OECD-Musterabkommens übernehmen will. Das erlaubt, den Informationsaustausch im Einzelfall auf konkrete und begründete Anfrage mit anderen Ländern auszubauen. Der Bundesrat hat entschieden, den entsprechenden Vorbehalt zum OECD-Musterabkommen zurückzuziehen und Verhandlungen zur Revision von Doppelbesteuerungsabkommen aufzunehmen. Das Bankgeheimnis bleibt bestehen.

Besonders der letzte Satz ist eigentlich nur noch absurd. Denn das was nun übrig bleibt wird dem Begriff “Geheimnis” kaum noch gerecht.

Interessant ist auch, was die verwaltungstechnische Ausgestaltung der neuen Regeln angeht:

Für den Bundesrat sind folgende Elemente für seine künftige Amtshilfepolitik in Steuersachen unverzichtbar:
* Wahrung des Verfahrensschutzes
* Begrenzung der Amtshilfe auf den Einzelfall (keine ,fishing-expeditions”)
* faire Übergangslösungen
* Beschränkung auf Steuern, die unter das Abkommen fallen
* Subsidiaritätsprinzip gemäss OECD-Musterabkommen
* Bereitschaft zur Beseitigung von Diskriminierungen
Der Bundesrat wird sich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Steuerfragen ausschliesslich im Rahmen vertraglich festgelegter Kanäle stattfindet.

Die nächsten Wochen werden spannend werden, denn es ist abzusehen, dass Unsummen die Schweiz verlassen werden – nicht nur in Form der unverdächtigen Goldvrenelis. Wenn man denn über die Grenze kommt. So wird die Geschichte mit den Finanzanlagen in der Schweiz einem Rosenkrieg bei einer Scheidung immer ähnlicher… Und sollten noch Unklarheiten über die Fluchtrouten vorhanden sein: Don Alphonso hat ja mit der Reihe Menschenjagd in den Bergen (Teil I, II, III, Epilog) exemplarisch gezeigt, was und wie möglich ist bzw. zu diesem Zeitpunkt war. Ob die Zöllner dort mitlesen? Aber das macht es ja nur spannender. In diesen Zeiten bewahrheit sich mal wieder der alte Spruch: Nur Bares ist wahres. Am besten unter der Matratze verwahrt…oder aber doch Silberkannen – das ist jedoch wieder ein anderes Thema.