Gute Neuigkeiten für Champagner-Fans

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Nach einer langen Zeit von Lockdowns und Ausgangsbeschränkungen gibt es endlich wieder Anlässe, sich mit Freunden zu treffen und zu feiern. Was wäre da eine Feier ohne ein Glas Champagner, mit dem man auf die neu gewonnene Freiheit anstoßen kann. Die Freude innerhalb der Gesellschaft zeigt sich am besten in Form von Zahlen.

Mit Champagner stößt man gerne an. Bildquelle: Unsplash / alexander-naglestad

Champagner erfährt Rekordabsatz

Champagner erzielte im ersten Halbjahr 2021 einen historischen Rekordabsatz. Die Champagne-Exportlieferungen erreichten laut dem Bureau du Champagne in der ersten Jahreshälfte 2021 ein Rekordhoch, 14 % mehr als der bisherige Rekord aus dem Jahr 2018 und um über 50 % höher als im Jahr 2020 – insbesondere dank der Nachfrage in Nordamerika, Europa und Australien.

Die Lieferungen nach Deutschland stiegen im Juni stark, genauso wie der Absatz in Frankreich. Von diesem guten Ergebnis beflügelt, beschlossen die Winzer und Häuser der Champagne, die erlaubte Erntemenge für die Lese 2021 im Vergleich zum Vorjahr sogar um 20 Prozent zu erhöhen.

Champagner mit Rekordabsatz im ersten Halbjahr 2021. Bildquelle: ©ComitéChampagne

EU schützt Qualität von Champagner

Das Bureau du Champagne ist mit dem Schutz und der Förderung des Wissens rund um die geschützte geografische Ursprungsbezeichnung – oder französisch AOC – Champagne in Deutschland und Österreich beauftragt. Doch was bedeuten die drei unterschiedliche EU-Siegel g.U., g.g.A und g.t.S., die ein kollektives geistiges Eigentumsrecht darstellen?

Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)

Diese kennzeichnet, dass ein Produkt aus einer bestimmten geografischen Ursprungsregion stammt und den Regeln eines Lastenhefts folgt. Die besonderen Eigenschaften des Erzeugnisses sind bestimmt von den natürlichen Gegebenheiten der Region sowie den Traditionen und dem Know-how der lokalen Erzeuger. Alle Etappen der Erzeugung – also der Anbau der Rohstoffe sowie die Verarbeitungsschritte bis zum marktfähigen Produkt – finden in der Ursprungsregion statt. Das gilt insbesondere für den Champagne. Die AOC bietet Verbrauchern eine Garantie für Transparenz und Qualität.

Geschützte geografische Angabe (g.g.A.)

Bei diesen Produkten dagegen dürfen Rohstoffe in die Erzeugungsregion eingeführt werden, die eine besondere Tradition und Know-how besitzt wie zum Beispiel das Lübecker Marzipan.

Garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S.)

Diese sind von der überlieferten Verarbeitung, Rezeptur und ihren Inhaltsstoffen geprägt und weniger von ihrer geografischen Herkunft. Ein Beispiel ist Mozzarella, der nicht zwingend aus Italien kommen muss – ​​im Gegensatz zu Mozzarella di bufala campana, der eine g.U. hat.

Während es auch außerhalb der EU in vielen Ländern der Welt Ursprungsbezeichnungen gibt, gehört Champagner seit über 170 Jahren zu den ältesten und am besten geschützten und prestigeträchtigsten Herkunftsbezeichnungen. Dies zeigt auch die kürzlich getroffene Entscheidung des Oberlandesgerichts München.

Comité Champagne gewinnt gegen Aldi

Im Jahr 2012 brachte Aldi in Deutschland ein Sorbet unter dem Namen “Champagner Sorbet” auf den Markt. Obwohl dieses Sorbet als eine seiner Zutaten auch Champagner enthielt, verlieh das Vorhandensein dieses außergewöhnlichen Weins dem Sorbet nach Ansicht des Comité Champagne keine wesentliche Eigenschaft. Tatsächlich soll das Sorbet vorwiegend nach Birne geschmeckt haben, mit einem Hauch von Alkohol, der von jedem alkoholhaltigen Getränk hätte stammen können.

Das Aldi Champagner Sorbet darf diese Bezeichnung nicht mehr tragen. Bildquelle: ©ComitéChampagne

Das Gericht erkannte jetzt in dieser Rechtssache an, dass Champagne, auch wenn er als Zutat (12 % Volumenanteil) in diesem Sorbet verwendet wurde, diesem Erzeugnis keine wesentliche geschmackliche Eigenschaft verleiht.

Somit stellt die Verwendung der geschützten Ursprungsbezeichnung Champagne im Namen des Produktes „eine Rufausbeutung und eine irreführende Angabe für Verbraucher“ dar. Im Juli 2021 bestätigte das Oberlandesgericht München den Schutz der Ursprungsbezeichnung Champagne und verurteilte die Firma Aldi wegen eines Sorbets mit dem Namen “Champagner Sorbet”.

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