Wirecard-Chef Markus Braun würde den angeblichen Bilanz-Skandal bei der Niederlassung in Singapur am liebsten endlich ad acta legen, doch eine neue Nachricht facht Spekulationen um den Zahlungsdienstleister erneut an.
Seit heute (1. Juni 2012) gilt in Deutschland das so genannte „Graumarktgesetz“. Damit sollen Rechte von Verbrauchern gegenüber Anbietern und Vertriebstellen so genannter "Graumarktprodukte" erheblich gestärkt werden. Eigentlich denkt man, dass die Zeiten des grauen Kapitalmarkts dank Aufklärung und Informationsmöglichkeiten via Internet vorbei sind. Aber weit gefehlt.
Leider ist nicht alles Eitel Sonnenschein, wenn es um die Aktienkultur geht. Denn es gibt natürlich auch schlechte Nachrichten in der Welt der Anleger und der Börse. Ein besonders negatives Beispiel ist das Delisting von Rocket Internet.
Herzlich Willkommen in den USA. Dieser Eindruck drängt sich zumindest auf, wenn man sich anschaut, wie intensiv Rechtsanwälte um die arg gebeutelten Wirecard-Aktionäre buhlen. An diesem Spiel sollten sich Anleger nicht beteiligen, sondern ernsthaft die Sachlage bewerten.